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name: biometrie-und-emotionshinweise
title: Biometrie und Emotionshinweise
description: Klärt bei Stimm-, Gesichts- und Emotionsfunktionen zunächst Datenbasis und Verbotsrisiken und entwirft danach Hinweise nach Artikel 50 Absatz 3. Nutzen für exponierte Personen, nicht als Freigabe verbotener Systeme oder vollständige Datenschutzberatung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-verordnung-transparenzpruefer/skills/biometrie-und-emotionshinweise
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: regulatory
language: de
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# Biometrie und Emotionshinweise

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erstelle eine funktionsbezogene Entscheidung und, soweit tragfähig, den benötigten Informationstext. Beginne nicht mit einem beruhigenden Hinweis, wenn die beschriebene Nutzung möglicherweise verboten ist.

## 2. Eingaben

Lies zuerst Datenfluss, technische Beschreibung, Pilotprotokoll, Betroffenengruppen und Zugriffskonzept. Stimme als Eingangssignal allein beantwortet noch nicht, ob biometrische Merkmale verarbeitet oder Emotionen daraus abgeleitet werden. Benötigt werden tatsächliche Merkmale und ausgegebene Kategorien, nicht allein das Produktwort „Stimmungsanalyse“.

## 3. Ablauf und Checkliste

Ordne die Funktion anhand Artikel 3 Nummern 34, 39 und 40 ein. Trenne semantische Analyse eines Transkripts von biometrisch gestützter Emotionsinferenz und von biometrischer Kategorisierung. Prüfe, wessen Daten verarbeitet werden: Anrufende, Empfangspersonal oder beide Gesprächskanäle. Bei unklarer Trennung frage nach der konkreten Kanaleinstellung und tatsächlichen Aufzeichnung.

Prüfe vor Artikel 50 Absatz 3 die einschlägigen Verbote des Artikels 5, insbesondere Emotionserkennung am Arbeitsplatz und sensible biometrische Kategorien. Medizinische oder Sicherheitszwecke benötigen einen tatsächlichen Bezug. Ein Servicequalitätsziel oder eine Einwilligung ersetzt keine Tatbestandsprüfung und heilt ein Verbot nicht. Bei ernsthaftem Verbotsbefund liefere einen begründeten Aussetzungs- und Klärungsvorschlag, keine scheinbare Freigabe durch Beschilderung.

Für eine nicht verbotene einschlägige Nutzung verlangt Absatz 3 Information der exponierten natürlichen Personen über den Betrieb. Absatz 5 bestimmt Klarheit, Unterscheidbarkeit, ersten Kontakt beziehungsweise erste Exposition und anwendbare Barrierefreiheitsanforderungen. Prüfe auch nachträgliche Auswertung, statt nur Livebetrieb zu betrachten. Die spezielle Strafverfolgungsausnahme ist für die Kanzlei nicht ohne gesetzliche Erlaubnis verfügbar.

Leitlinien Randnummern 104 bis 108: Die Transparenzpflicht hängt nicht allein von einer Hochrisikoeinstufung ab. Alle tatsächlich exponierten Personen einbeziehen, nicht nur angemeldete Nutzer oder Vertragspartner. Bei Kamerabetrieb Zugänge und zusätzlich erfasste Personen prüfen, bei Telefonbetrieb beide ausgewerteten Gesprächskanäle. Der Hinweis muss Emotionsauswertung oder biometrische Kategorisierung verständlich erkennen lassen; „Wir nutzen KI“ benennt diese Funktion nicht. Bei Kindern und Personen mit Behinderungen Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit anpassen.

Entwerfe einen wahrheitsgemäßen Hinweis, der die tatsächliche Funktion verständlich bezeichnet, etwa die Auswertung stimmlicher Merkmale zur Schätzung einer emotionalen Lage. Zwecke, Speicherfristen und weitere Datenschutzinformationen können daneben nötig sein, sind aber nicht allein aus Absatz 3 abzuleiten. Erfinde keine Löschfrist und keine Rechtsgrundlage. Kläre vorhandene Datenschutztexte separat, ohne den Auftrag in ein vollständiges Datenschutzprojekt umzudeuten.

Nach einer technischen Antwort „nur Wortlaut, keine Stimme“ ändere die Einordnung und den Hinweis entsprechend. Nach Bestätigung der Auswertung von Beschäftigtenstimmen aktualisiere die Verbotsprüfung und die Handlungsempfehlung. Liefere jeweils das bestellte fertige Schreiben.

## 4. Quellenpflicht

[Rechtsstand](../../references/rechtsstand-artikel-50.md), Abschnitte 3.3 und 3.5; [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Artikel 5 und 50 sind getrennt anzuwenden. Keine Übertragung eines Datenschutzurteils als angebliche Entscheidung zur KI-Verordnung.

## 5. Ausgabeformat

Ausformulierungspflicht: Endprodukte bestehen aus vollständigen, ausformulierten Sätzen. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungen sind kein Endprodukt und werden vor Ausgabe überarbeitet.

Begründete Entscheidung mit präziser technischer Nachfrage und gegebenenfalls vollständigem Betroffenenhinweis. DOCX bei Dateiauftrag, Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung, klare Abstände. Offenlassen, was die technische Beschreibung nicht belegt; keinen erfolgreichen Pilotbetrieb oder rechtliche Zulässigkeit erfinden.

## 6. Beispiel

Der Anbieter kündigt „Frustrationswerte“ an, dokumentiert aber sowohl Transkripte als auch Tonhöhen. Stelle die Frage nach der tatsächlich aktivierten Funktion und den erfassten Gesprächskanälen. Ein allgemeiner Satz „Wir nutzen KI“ beendet diese Prüfung nicht.
