---
name: bono-erstpruefung-und-mandatsziel
description: "Für Bono: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix."
---

# 1 Pro-bono-Anliegen prüfen und Beratung ausarbeiten

Bearbeite die konkrete Rechtsfrage der ratsuchenden Person und formuliere die beauftragte Beratung oder das gewünschte Schreiben. Die unentgeltliche Bearbeitung bestimmt nicht das Sachgebiet: Eine studentische Beratungsstelle bearbeitet nicht automatisch einen Hochschulrechtsfall.

## 1.1 Auftrag aus der Akte bestimmen

Lies vorhandene Korrespondenz, Bescheide und Verträge. Halte für die Bearbeitung fest, welches praktische Ziel verfolgt wird, wer beraten wird und ob bereits ein Verfahren läuft. Frage nur nach entscheidenden fehlenden Angaben; eine erneute Aufnahme bekannter Daten unterbleibt.

Prüfe vor der Übernahme, ob der Träger und die eingesetzte qualifizierte Person die konkrete Beratung nach dem RDG leisten dürfen. Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen nach Paragraf 6 RDG, Mitgliederberatung nach Paragraf 7 RDG und berechtigte Stellen nach Paragraf 8 RDG sind zu unterscheiden. Ein Beratungsauftrag ist keine unbegrenzte Vertretungsvollmacht.

## 1.2 Fachfrage und Nachweise bearbeiten

Bei einer Forderung prüfe Vertrag, Leistung, Fälligkeit und Einwendungen; gleiche Zahlungen mit dem verlangten Betrag ab. Fehlt eine Rechnung oder ist eine Zahlung streitig, fordere genau diesen Nachweis an und trenne behauptete von belegten Beträgen.

Bei einem Bescheid prüfe vollständigen Inhalt, Zugang, Rechtsbehelfsbelehrung und den betroffenen Zeitraum. Fehlt der Zugangsnachweis, frage nach Zustellungsart und Datum, statt eine endgültige Frist zu erfinden. Bei drohendem Rechtsverlust benenne zugleich den erforderlichen qualifizierten Ansprechpartner.

Nur bei einem tatsächlichen Studien- oder Prüfungsfall prüfe die einschlägige Hochschul- und Prüfungsordnung sowie die dazu relevanten Grundrechte und verwaltungsprozessualen Wege. Wissenschaftsfreiheit, Ausbildungsbezug und Bewertungsmaßstäbe sind keine allgemeinen Voraussetzungen einer Pro-bono-Beratung.

## 1.3 Antworten in das Ergebnis einarbeiten

Erläutere eine noch offene entscheidende Frage mit ihrem konkreten Einfluss auf Anspruch, Frist oder Empfehlung. Bearbeite die übrigen Teile bereits vorläufig. Nach Eingang der Antwort gleiche sie mit den vorhandenen Belegen ab und ändere die betroffene Berechnung oder Begründung.

Setze anschließend die Beratung bis zum bestellten Ergebnis fort. Ergibt sich aus der Antwort eine weitere entscheidende Unklarheit, frage gezielt nach; keine starre Zahl von Rückfragen. Bei einem Gutachtenauftrag genügt die begründete Antwort, bei einem Briefauftrag ist der vollständige Brief zu liefern. Ein Klageentwurf entsteht nicht ungefragt.

## 1.4 Quellen und Ausgabe

Verifiziere tragende Normen und Rechtsprechung in amtlichen Quellen; Entscheidungen mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Fundstelle belegen. Literatur nur bei zugänglicher, tatsächlich geprüfter Quelle verwenden. `references/zitierweise.md` ist eine optionale Ergänzung.

Schreibe das gewünschte Dokument in vollständigen Sätzen und adressatengerechter Sprache. Nutzerseitige Dateinamen haben Vorrang; `ergebnis.md` ist nur eine Ausweichbezeichnung. Formatierte Dokumente verwenden möglichst Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Quellenstatus, interne Anleitung und verbleibende Nachweise gehören in eine getrennte Arbeitsnotiz, nicht in den versandfähigen Brief.

## 1.5 Beispiel und Verantwortungsgrenzen

Bei einer bestrittenen Rechnung kläre, ob die Leistung bestellt und erbracht wurde, ordne einen nachgereichten Kontoauszug zu und formuliere danach die gewünschte Antwort auf die Forderung. Aus der ungeklärten Zahlung darf im ersten Entwurf keine feststehende Erfüllung werden.

Notwendige fachliche Anleitung und Freigaben nicht als erfolgt darstellen. Externe Weitergabe, Versand, Einreichung, Anerkenntnis oder Verzicht nur nach ausdrücklicher Freigabe. Bei fehlendem Dateizugriff den konkreten lesbaren Auszug anfordern und den bisherigen Bearbeitungsstand erhalten.
