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name: bonorum-distractio-vermoegenseinzelverkauf
description: "Bonorum distractio: spaeter eingefuehrter Einzelverkauf der Vermögensgegenstaende anstelle der Gesamtversteigerung. Skill behandelt die Voraussetzungen das Schonungsprivileg für Senatoren und die Entwicklung zum modernen Einzelvollstreckungsmodus. Liefert Quellenmatrix im Römisches Recht."
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# Rom 114 Bonorum Distractio Vermögenseinzelverkauf

## Quellenanker

- **Gaius, Institutiones 3.77-81** — bonorum venditio: Gesamtvermögensverkauf an den bonorum emptor
- **D. 42.4 / 42.5** — missio in bona: Einweisung der Gläubiger; Rangfolge und Privilegien
- **C. 7.71** — cessio bonorum (lex Iulia): freiwillige Vermögensabtretung schützt vor Personalexekution und Infamie
- **D. 27.10.5 / 42.5.39** — bonorum distractio: schonender Einzelverkauf statt Gesamtverwertung

## Kernregeln

Römisches 'Insolvenzrecht': Auf Antrag weist der Prätor die Gläubiger in das Schuldnervermögen ein (missio in bona — Beschlagnahme), ein magister bonorum organisiert die bonorum venditio: Gesamtverkauf an den Meistbietenden (bonorum emptor wird Universalsukzessor und zahlt die Quote). Folge für den Schuldner: infamia. Die cessio bonorum (lex Iulia, augusteisch) erlaubt dem redlichen Schuldner die freiwillige Abtretung — keine Infamie, kein Schuldturm, beneficium competentiae (Pfändungsschutz fürs Existenzminimum). Für Senatoren u. a. die mildere bonorum distractio (Einzelverwertung durch curator).

## Moderne Parallele

InsO-Parallelen Schritt für Schritt: missio = Sicherungsmaßnahmen/Eröffnung §§ 21, 80 InsO; magister/curator = (vorläufiger) Insolvenzverwalter; venditio als übertragende Sanierung; cessio bonorum = Restschuldbefreiungsgedanke §§ 286 ff. InsO; beneficium competentiae = Pfändungsfreigrenzen §§ 850 ff. ZPO.

## Typische Fehler

Die Quote des bonorum emptor nicht mit moderner quotaler Verteilung verwechseln — der emptor KAUFTE das Vermögen gegen Quotenzusage an die Gläubiger; er war Spekulant, nicht Amtswalter.

## Arbeitsweise

1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.
