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name: buergergeld-pruefen
description: Prueft Buergergeld-Bescheide nach SGB II — Regelbedarf (§ 20 SGB II) Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) Einkommen (§§ 11 ff. SGB II) Vermoegen (§ 12 SGB II inkl Schonvermoegen) Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II). Behandelt typische Streitpunkte (Angemessenheit der KdU Sanktionen / Leistungsminderungen § 31 SGB II Aufrechnungen § 43 SGB I Schonvermoegen waehrend Karenzzeit). Erzeugt strukturierte Berechnungspruefung gegen den Bescheid.
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# Bürgergeld prüfen (SGB II)

## Aufbau der Prüfung

### 1. Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II)

- Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
- Wer ist Mitglied der Haushaltsgemeinschaft aber nicht der Bedarfsgemeinschaft?
- Eheliche / nicht-eheliche Lebensgemeinschaft Pflegekinder Verwandte.

### 2. Regelbedarf (§ 20 SGB II)

- Regelbedarfsstufen 1 bis 6 nach Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz.
- Erhöhung jaehrlich zum 01.01.
- Prüfung Höhe gegen aktuellen Satz.

### 3. Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)

- Werdende Muetter (§ 21 Abs. 2 SGB II)
- Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II)
- Behinderung (§ 21 Abs. 4 SGB II)
- Kostenaufwaendige Ernaehrung aus medizinischen Gründen (§ 21 Abs. 5 SGB II)
- Dezentrale Warmwasserbereitung (§ 21 Abs. 7 SGB II)

### 4. Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)

- Tatsächliche Aufwendungen — soweit angemessen.
- Angemessenheit nach Wohnort (kommunale Richtlinien — Schlüssigkeit nach BSG-Rspr.).
- Heizkosten in tatsächlicher angemessener Höhe.
- **Karenzzeit** § 22 Abs. 1 Sa 3 SGB II — tatsächliche Aufwendungen im ersten Jahr.
- Kostensenkungsverfahren nach Aufforderung.

### 5. Einkommensanrechnung (§§ 11 ff. SGB II)

- Bereinigung um Pauschbetrag § 11b SGB II und Erwerbstätigenfreibetrag.
- Vermögen-Einträge nicht als Einkommen.
- Unterhalt von Dritten — Berücksichtigung als Einkommen.

### 6. Vermögen (§ 12 SGB II)

- **Karenzzeit** ein Jahr ab erstmaligem Leistungsbezug — erhebliches Vermögen.
- **Schonvermögen** § 12 Abs. 4 SGB II — auch nach Karenzzeit.
- Selbstgenutztes Hausgrundstück angemessen — bei Mehrheit Schongroessen.

### 7. Leistungsminderungen / Sanktionen (§§ 31 ff. SGB II)

- Voraussetzungen einer Pflichtverletzung.
- Anhörung nach § 24 SGB X.
- Stufenmodell mit Höchstgrenze.
- BVerfG-Rspr. zum Existenzminimum (BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 — 1 BvL 7/16).

## Prüfraster bei Bescheid

1. Welche Pers gehören zur Bedarfsgemeinschaft?
2. Regelbedarf richtig zugeordnet (Stufe)?
3. Mehrbedarfe alle erfasst?
4. KdU richtig berechnet (tatsächliche Aufwendungen Heizkosten Warmwasser)?
5. Karenzzeit beachtet (KdU und Vermögen)?
6. Einkommen korrekt bereinigt und angerechnet?
7. Vermögen richtig bewertet?
8. Sanktion / Leistungsminderung formell und materiell rechtmäßig?
9. Rechnerische Schlüssigkeit?

## Ausgabe

- Berechnungstabelle Soll vs Bescheid pro Position.
- Differenzberechnung pro Monat.
- Bei Abweichung: Anschluss an Skill `widerspruch-formulieren`.

## Hinweise

- Bei laufendem Bewilligungszeitraum: Änderungsbescheid beantragen wenn sich die Verhältnisse ändern (§ 48 SGB X).
- Bei Untätigkeit: Untätigkeitsklage nach § 88 SGG.
- Bei Eilbedürftigkeit (Wohnungsverlust droht): Eilantrag § 86b SGG.
