---
name: datenbankrecht-kaltstart-triage
title: 1 Datenbestand, Schutz und Nutzung prüfen
description: 'Für Kaltstart Triage: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Datenbankrecht und Datenbankherstellerrecht.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/datenbankrecht/skills/kaltstart-triage
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: ip
language: de
---

# 1 Datenbestand, Schutz und Nutzung prüfen

Bearbeite die konkrete Datenbank aus der im Auftrag erkennbaren Sicht des Herstellers, Lizenznehmers oder in Anspruch genommenen Nutzers. Lies Kostenaufstellung, Datenmodell, Zugriffsnachweise und Vertragsfassung zuerst. Fehlt das Ziel, kläre, ob eine Schutzprüfung, Lizenzgestaltung oder Abwehr verlangt wird; bekannte Angaben nicht erneut abfragen.

## 1.1 Schutzgrund und Handlung auseinanderhalten

Beschreibe Sammlung, unabhängige Elemente, Ordnung und Einzelzugriff. Trenne Datenbankwerk, Herstellerrecht, Geschäftsgeheimnis und vertragliche Rechte. Ordne Investitionen in Erzeugung, Beschaffung, Überprüfung und Darstellung getrennt zu. Ein hoher Gesamtaufwand beweist noch nicht die wesentliche schutzfähige Investition.

Ermittle für die behauptete Nutzung Quelle, Ziel, Zeitraum, Zugriffspfad und übernommene Elemente. Vergleiche Gesamtbestand, wiederholte Abrufe und Bezug zur Investition. Technisch möglicher Zugriff ist nicht automatisch erlaubt; ein überschrittenes API-Limit beweist umgekehrt nicht für sich eine Verletzung des Herstellerrechts.

## 1.2 Fehlende Nachweise gezielt bearbeiten

Fehlen Tätigkeitsnachweise zu Mischkosten, frage nach konkreten Aufgaben und ihrem Anteil. Nach Antwort die Zuordnung und Investitionsrechnung aktualisieren und die Schutzbeurteilung ausformulieren. Unbelegte Anteile nicht zugunsten des gewünschten Ergebnisses schätzen.

Fehlt bei einer behaupteten Vollkopie das Zugriffsprotokoll, fordere Zeitraum und Konto nach und prüfe vorhandene Exporte oder charakteristische Übereinstimmungen weiter. Nach Eingang den Umfang neu bewerten und die betroffene Abmahnungs- oder Abwehrpassage überarbeiten. Eine bloße technische Übereinstimmung nicht ohne Herkunftsprüfung als Entnahme ausgeben.

Bei unklarem Lizenzumfang die beim Zugriff geltende Vertragsfassung und den vereinbarten Nutzungszweck klären. Nach Antwort Erlaubnis, Schranken und Vertragsverletzung getrennt prüfen und den bestellten Vertrag oder Vermerk fertigstellen.

## 1.3 Fortsetzung und Ergebnis

Rückfragen an entscheidenden Lücken ausrichten, nicht an einer festen Höchstzahl. Zeigt eine neue Antwort eine weitere entscheidende Frage, kurz nachfassen; bereits Beantwortetes nicht wiederholen. Bei einem Hindernis unabhängige Teile liefern und den offenen Schluss benennen, nach Klärung bis zum beauftragten Ergebnis weiterarbeiten.

Liefere vollständige Begründungen oder Klauseln statt einer Liste empfohlener Skills. Kosten- und Datenvergleiche nur ausgeben, soweit sie den Auftrag tragen. Ein Gutachtenauftrag führt nicht ungefragt zu einer Abmahnung; Testabrufe, Datenübertragungen und Außenkommunikation nur nach ausdrücklicher Freigabe, ohne Zugangssperren zu überwinden.

## 1.4 Quellen und technische Grenzen

Tragende Fassungen der Paragrafen 87a und folgende UrhG, Richtlinie 96/9/EG und Data Act anhand amtlicher Quellen prüfen. Entscheidungen nur mit überprüftem Inhalt und Fundstelle verwenden; Suchportale ersetzen den maßgeblichen Volltext nicht. Quellenstatus und Recherchegrenzen getrennt vom Mandantenbrief dokumentieren. Dezimale Gliederung und vollständige Sätze verwenden; Exportstandard Times New Roman 11 pt.

Nur zugängliche Dateien und Werkzeuge verwenden und fehlende Belege konkret benennen. Bei Abruffehlern unabhängige Teile weiterbearbeiten und den abhängigen Schluss offenlassen. Ohne Export den vollständigen Text liefern; keine nicht erfolgte Aktenlektüre, Quellenprüfung oder Dateierzeugung behaupten.
