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name: de-facto-vergabe-klage
description: "De-facto-Vergabe ohne Ausschreibung angreifen: Bieter stellt fest dass öffentlicher Auftraggeber Auftrag direkt vergeben hat: Norme..."
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# De-facto-Vergabe ohne Ausschreibung angreifen: Bieter stellt fest dass öffentlicher Auftraggeber Auftrag direkt vergeben hat


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** De-facto-Vergabe ohne Ausschreibung angreifen: Bieter stellt fest dass öffentlicher Auftraggeber Auftrag direkt vergeben hat. Normen: § 135 GWB (Unwirksamkeit), §§ 160 ff. GWB (Nachprüfungsantrag VK), § 132 GWB (wesentliche Vertragsaenderung). Prüfraster: Aufdeckung der direkten Vergabe, Schadensersatzanspruch § 181 GWB, Unwirksamkeitsklage, Ausnahme-Tatbestaende. Output Klageschrift-Geruest, Schadensbeschreibung. Abgrenzung: Regulaerer Nachprüfungsantrag siehe fachanwalt-vergaberecht-nachprüfungsantrag-vk; Unterschwelle siehe mandat-triage-vergaberecht.

### De-facto-Vergabe-Klage

## 1) De-facto-Vergabe — Begriff

- Vergabestelle erteilt Auftrag **ohne** Bekanntmachung / Verfahren
- Oder Direktvergabe ohne Ausnahmen-Tatbestand

### Beispiele

- Verlängerung Bestandsauftrag über 50 %
- Wesentliche Änderung ohne Neuvergabe
- Inhouse-Vergabe ohne Voraussetzungen
- "Notvergabe" ohne tatsächliche Eilbedürftigkeit

## 2) Unwirksamkeits-Klage § 135 GWB

### Voraussetzungen

- De-facto-Vergabe oder Pflichtverstoß
- Antrag bei VK / Klage

### Folgen

- Vertrag wird unwirksam
- Rückabwicklung
- Neuvergabe erforderlich

### Frist

- 30 Tage nach Kenntnis
- 6 Monate nach Vertragsschluss

## 3) Inhouse-Vergabe Voraussetzungen

### EuGH-Linie (Teckal-Kriterien)

- Kontrolle wie über eigene Dienststelle
- Wesentliche Tätigkeit für Eigentümer
- Keine Beteiligung privater Kapitals

### Prüfung § 108 GWB

- Detaillierte Voraussetzungen
- Bei Verstoß: De-facto-Vergabe

## 4) Schadensersatz § 181 GWB

### Voraussetzungen

- Pflichtverletzung Vergabestelle
- Eigene Bewerbung
- Schaden

### Höhe

- Negativ-Interesse: Bewerbungs-Kosten
- Positiv-Interesse: entgangener Gewinn (BGH-Linie)

## 5) Aufdeckung

### Phase 1 — Information

- Auftrags-Vergabe ohne Bekanntmachung erkannt
- Konkurrent / Bieter-Information

### Phase 2 — Beweis-Sammlung

- Vergabe-Akten (IFG-Antrag)
- Vertrag (Akteneinsicht)
- Konkurrenten-Befragung

### Phase 3 — Klage VK / OLG

- Unwirksamkeits-Antrag
- Schadensersatz-Anspruch

## 6) IFG-Antrag § 5 IFG

### Prüfung

- Vergabe-Akten öffentlich zugaenglich
- Schwarzanteile bei Geschäftsgeheimnis

### Frist

- 1 Monat Antrags-Behandlung
- Bei Schweigen: Klage

## 7) Typische Konstellationen

### Versorgungs-Verträge

- Strom, Gas, Telekom
- Vertrags-Verlängerung ohne Ausschreibung

### IT-Verträge

- Modular-Erweiterungen
- Lock-In-Faktor missbraucht

### Bauauftraege

- Folge-Aufträge ohne Neuvergabe
- Nachtraege über Schwelle

## 8) Typische Fehler

1. **30-Tage-Frist verpasst**
2. **IFG-Antrag nicht gestellt**
3. **Schadensersatz-Anspruch pauschal**
4. **Inhouse-Vergabe-Voraussetzungen falsch geprüft**

## 9) BGH-/EuGH-Linien (Stand 05/2026, verifiziert curia.europa.eu / openjur.de)

- **EuGH 11.06.2009, C-300/07 (Hans & Christophorus Oymanns)**: Begriff des öffentlichen Auftraggebers nach RL 2004/18; Krankenkassen als Einrichtungen öffentlichen Rechts. Quelle: curia.europa.eu (CELEX 62007CJ0300).
- **EuGH 19.12.2018, C-216/17 (Coopservice)**: Ausschreibungspflicht Rahmenvereinbarungen; Volumenbegrenzungen zwingend. Quelle: curia.europa.eu.
- **EuGH 28.10.2020, C-521/18 (Pegaso)**: Vergabe ohne wettbewerbliches Verfahren — De-facto-Vergabe ist nichtig nach Art. 2d RL 89/665 / § 135 GWB, wenn EU-weite Bekanntmachung pflichtwidrig unterblieben ist. Quelle: curia.europa.eu.
- **EuGH 27.11.2019, C-402/18 (Tedeschi)**: Direktvergabe — Inhouse-Voraussetzungen § 108 GWB / Art. 12 RL 2014/24 strikt: Kontrolle wie eigene Stelle, > 80% Taetigkeit für kontrollierende Behörde, keine private Kapitalbeteiligung. Quelle: curia.europa.eu.

Aktuelle OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Ausgabe per olg-... bzw. openjur.de mit Aktenzeichen und Datum verifizieren.

## Anschluss

- `fachanwalt-vergaberecht-ruegeschriftsatz-160-gwb` — bei Verfahrensmangel
- `fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsverfahren-vk` — bei VK-Verfahren
- `fachanwalt-vergaberecht-orientierung` — Triage

## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.

| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — De-facto-Vergabe Klage § 135 GWB | Feststellungsantrag VK; Template unten |
| Variante A — Auftrag bereits vollstaendig abgewickelt | § 135 Abs. 2 GWB Antrag moegliche weise verfristet; Schadensersatz § 181 GWB |
| Variante B — Inhouse-Ausnahme streitig | § 108 GWB Voraussetzungen prüfen; eigentuemlicher Sachverhalt |
| Variante C — Unterhalb EU-Schwellenwert | Primaerechtsschutz; Haushaltsrecht statt GWB |

Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

## Vertiefung: Output-Template de-facto-Vergabe

### Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

1. Wurde Auftrag ohne jedes Vergabeverfahren erteilt?
2. Liegt der Auftragswert über EU-Schwellenwert?
3. Bestand Auftraggeberpflicht zur Ausschreibung (kein Inhouse, kein In-state)?
4. Wurde § 135 GWB Feststellungsantrag rechtzeitig gestellt (30 Tage nach Bekanntmachung, max. 6 Monate)?
5. Alternativ: § 181 GWB Schadensersatz?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

### Output-Template Antrag Feststellung Unwirksamkeit § 135 GWB
**Adressat:** Vergabekammer — Tonfall: sachlich-juristisch

```
Vergabekammer [NAME]

Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Zuschlags
nach § 135 Abs. 1 GWB

Antragsteller: [BIETER]
Antragsgegner: [AUFTRAGGEBER]

Wir beantragen festzustellen, dass der am [DATUM] erteilte
Zuschlag unwirksam ist, weil der Auftraggeber den Auftrag
ohne die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung erteilt hat
(de-facto-Vergabe i.S.d. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Frist: Der Antrag wird binnen 30 Tagen nach Bekanntmachung
des Auftrags im Amtsblatt der EU gestellt. Hilfsweise binnen
6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 GWB).

[Rechtsanwalt/-anwaeltin]
```

--- vor Versand klären ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Vergabe-Workbench-Boost v61.2

- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
