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name: deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige
description: "Prüft sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB: Sittenwidrigkeit, Vorsatz und Vermögensschaden."
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# Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung

## Fachkern: Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

## Normanker

- § 826 BGB: vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
- § 138 BGB: Sittenwidrigkeit als Parallelwertung
- § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetzverletzung (Abgrenzung)
- BGH-Rechtsprechung zu § 826 BGB (z.B. Dieselskandal): nur nach Live-Prüfung zitieren
- § 31 BGB: Organverantwortlichkeit für juristische Personen

## Intake

- Welches Verhalten wird als sittenwidrig bewertet?
- Hatte der Schädiger Vorsatz bezüglich der Schädigung (auch bedingter Vorsatz)?
- Ist ein Vermögensschaden entstanden?
- Ist der Schädiger eine natürliche Person oder eine juristische Person (§ 31 BGB)?
- Gibt es eine BGH-Linie, die dieses Verhalten erfasst (z.B. arglistige Täuschung, Marktmanipulation)?

## Prüfraster

1. Objektive Sittenwidrigkeit: Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
2. Schaden: reiner Vermögensschaden oder Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Guts
3. Kausalität: sittenwidrige Handlung hat Schaden verursacht
4. Vorsatz: mindestens bedingter Vorsatz (dolus eventualis); bloße Fahrlässigkeit genügt nicht
5. Vorsatz auf Schädigungserfolg: Schädiger muss den Schaden als möglich vorausgesehen und in Kauf genommen haben
6. Bei juristischen Personen: Organzurechnung nach § 31 BGB
7. Schaden nach §§ 249 ff. BGB: auch entgangener Gewinn (§ 252 BGB)
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB

## Fallstricke

- Fahrlässigkeit genügt nicht; mindestens bedingter Vorsatz auf Schädigungserfolg notwendig.
- Sittenwidrigkeit ist nicht dasselbe wie Rechtswidrigkeit; eigenständige Wertung erforderlich.
- § 826 BGB schützt auch reinen Vermögensschaden, § 823 Abs. 1 BGB tut das nicht.
- BGH-Rechtsprechung zum Dieselskandal ist fallbezogen; keine pauschale Übertragung.

## Stoppschilder

- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

## Anschluss-Skills

- deliktsrecht-paragraph-823-1
- deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2
- schadensrecht-paragraphen-249-253
- workflow-red-team-gegenseite

## Quellen

- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
