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name: denkmalschutz-brandenburg-bbgdschg
description: "Denkmalschutzrecht Brandenburg nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG). Skill bündelt zuständige Behörden (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur; Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege in Zossen-Wünsdorf; Untere Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen) und die Systematik der nachrichtlichen Eintragung."
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# Denkmalschutz Brandenburg (BbgDSchG)

## Zweck und Anwendungsfall

Brandenburg hat ein landesweit hohes Denkmalaufkommen (Schlösser, Gutshäuser, Industriebauten der Bergbau- und Glasregion). Das BbgDSchG arbeitet mit nachrichtlicher Eintragung; das Landesamt für Denkmalpflege koordiniert mit der archäologischen Landesfachbehörde.

## Anwendbares Gesetz

- **Gesetzesbezeichnung**: Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz
- **Abkürzung**: BbgDSchG
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank bravors.brandenburg.de

## Zuständige Behörden

- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Untere Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Landkreise und kreisfreie Städte (Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam)
- **Fachbehörde**: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum in Zossen-Wünsdorf

## Verfahrensbesonderheiten Brandenburg

- Hoher Bestand an Schlössern und Gutsanlagen verlangt strukturierte Erlaubnisverfahren.
- Bodendenkmäler und archäologische Reservationen besonders relevant (Region Schorfheide, Lausitzer Braunkohlenrevier).
- Welterbestätten Schlösser und Parks Potsdam und Berlin (gemeinsam mit Berlin) unter Sonderbeobachtung.

## Eintragungssystem

- **Systematik**: nachrichtliches Eintragungssystem; Denkmalliste öffentlich einsehbar

## Ablauf / Checkliste

1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über bravors.brandenburg.de und über die Denkmaldatenbank des Landesamts.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach BbgDSchG starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in bravors.brandenburg.de verifizieren.

## Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in bravors.brandenburg.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

## Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Beispiel

Erwerberin eines Gutshauses bei Rheinsberg, eingetragenes Baudenkmal mit Parkanlage, plant Umnutzung als Tagungsstätte. Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit fachlicher Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamts für Denkmalpflege.
