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name: denkmalschutz-hamburg-dschgha
description: "Denkmalschutzrecht Freie und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz. Skill bündelt zuständige Behörden (Behörde für Kultur und Medien; Denkmalschutzamt; Bezirksämter als untere Denkmalschutzbehörden) und die Reform der konstitutiven Eintragung nach dem Gesetz vom 5. April 2013."
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# Denkmalschutz Hamburg (DSchG-HA)

## Zweck und Anwendungsfall

Hamburg hat 2013 vom konstitutiven Eintragungssystem auf das nachrichtliche Eintragungssystem umgestellt. Seitdem entsteht die Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes, die Eintragung in die Denkmalliste hat nur deklaratorische Wirkung. Skill ordnet die alten und neuen Verfahrenswege.

## Anwendbares Gesetz

- **Gesetzesbezeichnung**: Hamburgisches Denkmalschutzgesetz
- **Abkürzung**: DSchG-HA
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank landesrecht-hamburg.de

## Zuständige Behörden

- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Behörde für Kultur und Medien
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Denkmalschutzamt (zugleich Fachbehörde)
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Bezirksämter (Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg)
- **Fachbehörde**: Denkmalschutzamt Hamburg

## Verfahrensbesonderheiten Hamburg

- Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus als UNESCO-Welterbe.
- Erlaubnisverfahren über das jeweilige Bezirksamt mit fachlicher Stellungnahme des Denkmalschutzamts.
- Bei nach altem Recht konstitutiv eingetragenen Denkmälern gilt der Bestandsschutz aus der Eintragungsverfügung fort.
- Beratungsangebote der Hamburgischen Investitions- und Förderbank zur energetischen Denkmalsanierung.

## Eintragungssystem

- **Systematik**: nachrichtliche Eintragung seit 2013; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes

## Ablauf / Checkliste

1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über landesrecht-hamburg.de und über die Denkmalkarte Hamburg.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG-HA starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in landesrecht-hamburg.de verifizieren.

## Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in landesrecht-hamburg.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

## Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Beispiel

Eigentümer eines Kontorhauses am Burchardplatz, Welterbestätte Kontorhausviertel, plant Umnutzung der Erdgeschosszone als Co-Working-Fläche. Zuständig ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit fachlicher Stellungnahme des Denkmalschutzamts und ICOMOS-Berücksichtigung.
