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name: denkmalschutz-hessen-hdschg
description: "Denkmalschutzrecht Hessen nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Skill bündelt zuständige Behörden (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst; Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden; Untere Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten) und die nachrichtliche Eintragungspraxis."
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# Denkmalschutz Hessen (HDSchG)

## Zweck und Anwendungsfall

Hessen verfügt über einen dichten Bestand an Fachwerkstädten, mittelalterlichen Kirchenbauten und Welterbestätten (Bergpark Wilhelmshöhe, Grube Messel, römischer Limes). Das HDSchG arbeitet mit nachrichtlicher Eintragung in das Denkmalbuch.

## Anwendbares Gesetz

- **Gesetzesbezeichnung**: Hessisches Denkmalschutzgesetz
- **Abkürzung**: HDSchG
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank rv.hessenrecht.hessen.de

## Zuständige Behörden

- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Landkreise und kreisfreie Städte
- **Fachbehörde**: Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden

## Verfahrensbesonderheiten Hessen

- Welterbestätten: Bergpark Wilhelmshöhe, Grube Messel, Obergermanisch-Raetischer Limes.
- Gesamtanlagenschutz in zahlreichen Fachwerkstädten (Limburg, Marburg, Idstein).
- Bodendenkmäler im Limeskorridor mit besonderer Genehmigungspflicht für Grabungen.

## Eintragungssystem

- **Systematik**: nachrichtliche Eintragung in das Denkmalbuch; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes

## Ablauf / Checkliste

1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über rv.hessenrecht.hessen.de.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach HDSchG starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in rv.hessenrecht.hessen.de verifizieren.

## Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in rv.hessenrecht.hessen.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

## Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Beispiel

Eigentümer eines Fachwerkhauses in Marburg-Oberstadt, Gesamtanlage, plant Austausch der Fenster gegen Isolierverglasung. Zuständig ist die Stadt Marburg als untere Denkmalschutzbehörde mit fachlicher Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege Hessen.
