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name: denkmalschutz-mecklenburg-vorpommern-dschg-m-v
description: "Denkmalschutzrecht Mecklenburg-Vorpommern nach dem Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Skill bündelt zuständige Behörden (Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten; Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in Schwerin; Untere Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen) und das nachrichtliche Eintragungssystem mit besonderem Augenmerk auf maritime und Backsteindenkmale."
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# Denkmalschutz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V)

## Zweck und Anwendungsfall

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einen besonders hohen Bestand an Backsteingotik, Gutshäusern und Bäderarchitektur. Das DSchG M-V arbeitet mit nachrichtlicher Eintragung. Welterbestätten der Altstädte Stralsund und Wismar prägen die Verfahrenspraxis.

## Anwendbares Gesetz

- **Gesetzesbezeichnung**: Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- **Abkürzung**: DSchG M-V
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank landesrecht-mv.de

## Zuständige Behörden

- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin (zugleich Fachbehörde)
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Landkreise und kreisfreie Städte (Schwerin, Rostock)
- **Fachbehörde**: Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Landesdenkmalpflege

## Verfahrensbesonderheiten Mecklenburg-Vorpommern

- Welterbestätten: Altstädte Stralsund und Wismar.
- Hoher Bestand an Gutsanlagen mit oft schwieriger Eigentumslage nach Nachwendeprivatisierung.
- Bäderarchitektur in Heringsdorf, Bansin und Binz unter Ensembleschutz.
- Bodendenkmäler im slawisch-baltischen Raum (Festland und Inseln).

## Eintragungssystem

- **Systematik**: nachrichtliches Eintragungssystem; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes

## Ablauf / Checkliste

1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über landesrecht-mv.de.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG M-V starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in landesrecht-mv.de verifizieren.

## Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in landesrecht-mv.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

## Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Beispiel

Investorin erwirbt das Gutshaus Schorssow, eingetragenes Baudenkmal, und plant Umnutzung als Hotel. Zuständig ist der Landkreis Rostock als untere Denkmalschutzbehörde mit fachlicher Stellungnahme des Landesamts für Kultur und Denkmalpflege.
