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name: denkmalschutz-nordrhein-westfalen-dschg-nrw
description: "Denkmalschutzrecht Nordrhein-Westfalen nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Skill bündelt zuständige Behörden (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung; LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und LWL-Denkmalpflege Westfalen-Lippe; Untere Denkmalbehörden bei Städten und Kreisen) und die Eigenheiten des nach Reform 2022 in Teilen geänderten Gesetzes."
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# Denkmalschutz Nordrhein-Westfalen (DSchG-NRW)

## Zweck und Anwendungsfall

Nordrhein-Westfalen verfügt über zwei eigenständige Landschaftsverbände als Träger der Denkmalpflege: LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und LWL-Denkmalpflege Westfalen-Lippe. Das DSchG-NRW wurde 2022 reformiert; die Veränderungen betreffen unter anderem die Beteiligungsrechte der Landschaftsverbände und die Steuerförderung.

## Anwendbares Gesetz

- **Gesetzesbezeichnung**: Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
- **Abkürzung**: DSchG-NRW
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank recht.nrw.de

## Zuständige Behörden

- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster)
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Untere Denkmalbehörden bei Städten und Kreisen
- **Fachbehörde**: LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (Pulheim-Brauweiler) und LWL-Denkmalpflege Westfalen-Lippe (Münster)

## Verfahrensbesonderheiten Nordrhein-Westfalen

- Zweigeteilte Landschaftsverbandsstruktur (LVR / LWL).
- Welterbestätten: Aachener Dom, Schloss und Park Augustusburg/Falkenlust Brühl, Zeche und Kokerei Zollverein, Limes-Niederrhein.
- Industrie- und Bergbaudenkmäler des Ruhrgebiets eigene Kategorie der Strukturwandel-Politik.
- Reform 2022 mit ausgebauter Beratungspflicht der Landschaftsverbände.

## Eintragungssystem

- **Systematik**: konstitutive Eintragung in die Denkmalliste der Kommune; Denkmaleigenschaft entsteht mit Eintragung

## Ablauf / Checkliste

1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über recht.nrw.de.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG-NRW starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in recht.nrw.de verifizieren.

## Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in recht.nrw.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

## Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Beispiel

Eigentümerin eines Reihenhauses in einer Gartenstadt in Essen, Welterbestätte Zollverein-Pufferzone, plant energetische Fassadensanierung. Zuständig ist die Stadt Essen als untere Denkmalbehörde mit fachlicher Stellungnahme der LWL-Denkmalpflege Westfalen-Lippe.
