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name: denkmalschutz-rheinland-pfalz-dschpflg
description: "Denkmalschutzrecht Rheinland-Pfalz nach dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz Rheinland-Pfalz. Skill bündelt zuständige Behörden (Ministerium des Innern und für Sport; Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz; Untere Denkmalbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten) und die Bedeutung des Rheinland-Pfalz-Beschlusses BVerfGE 100 Seite 226 als verfassungsrechtliche Leitentscheidung zum Denkmalschutz."
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# Denkmalschutz Rheinland-Pfalz (DSchPflG)

## Zweck und Anwendungsfall

Rheinland-Pfalz ist verfassungsrechtlich bedeutsam: Aus dem DSchPflG erging die Vorlage zum Rheinland-Pfalz-Beschluss BVerfGE 100 Seite 226 (vom 02.03.1999), der die Grundlinie zur Inhaltsbestimmung und Zumutbarkeitsgrenze zog. Welterbestätten Mittelrheintal, Speyerer Dom, Trier-Römische Bauten prägen die Verfahrenspraxis.

## Anwendbares Gesetz

- **Gesetzesbezeichnung**: Denkmalschutz- und -pflegegesetz Rheinland-Pfalz
- **Abkürzung**: DSchPflG
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank landesrecht.rlp.de

## Zuständige Behörden

- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (zugleich Fachbehörde) in Mainz
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Landkreise und kreisfreie Städte
- **Fachbehörde**: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (mit Direktion Landesdenkmalpflege)

## Verfahrensbesonderheiten Rheinland-Pfalz

- Welterbestätten: Oberes Mittelrheintal, Dom zu Speyer, römische Baudenkmäler und Liebfrauenkirche in Trier, SchUM-Stätten (Worms, Speyer, Mainz).
- Verfassungsrechtliche Leitentscheidung BVerfGE 100 Seite 226 zum Ausgleich unzumutbarer Inhaltsbestimmung.
- Dichte Weinbau-Kulturlandschaft als Querschnittsthema.
- Bodendenkmäler im römischen Korridor (Trier, Mainz, Speyer).

## Eintragungssystem

- **Systematik**: nachrichtliche Eintragung; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes

## Ablauf / Checkliste

1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über landesrecht.rlp.de.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchPflG starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in landesrecht.rlp.de verifizieren.

## Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in landesrecht.rlp.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

## Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Beispiel

Eigentümerin eines Winzeranwesens im Mittelrheintal-Welterbe plant Erweiterung der Kelterei. Zuständig ist der Rhein-Hunsrück-Kreis als untere Denkmalbehörde mit fachlicher Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe; ICOMOS-Belange in der Pufferzone berücksichtigen.
