---
name: denkmalschutz-sachsen-anhalt-dschg-lsa
description: "Denkmalschutzrecht Sachsen-Anhalt nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Skill bündelt zuständige Behörden (Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt; Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt in Halle; Untere Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen) und die zahlreichen Welterbestätten (Quedlinburg, Wittenberg, Dessauer Gartenreich, Bauhaus, Naumburger Dom, Himmelsscheibe von Nebra)."
---

# Denkmalschutz Sachsen-Anhalt (DSchG-LSA)

## Zweck und Anwendungsfall

Sachsen-Anhalt ist eines der welterbedichtesten Bundesländer mit Quedlinburg, Wittenberg, Naumburger Dom, Dessauer Gartenreich und Bauhausstätten. Das DSchG-LSA arbeitet mit nachrichtlicher Eintragung; die Verfahrenspraxis ist eng mit der ICOMOS-Begutachtung verzahnt.

## Anwendbares Gesetz

- **Gesetzesbezeichnung**: Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- **Abkürzung**: DSchG-LSA
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank landesrecht.sachsen-anhalt.de

## Zuständige Behörden

- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Landkreise und kreisfreie Städte (Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau)
- **Fachbehörde**: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt in Halle

## Verfahrensbesonderheiten Sachsen-Anhalt

- Welterbestätten: Quedlinburg, Luthergedenkstätten Eisleben und Wittenberg, Naumburger Dom, Dessauer Gartenreich, Bauhausstätten in Dessau.
- Frühmittelalterliches Kulturerbe (Himmelsscheibe von Nebra, Pretziener Wehr).
- Industriekultur Magdeburg, Halle.
- Hoher Bestand an Bodendenkmälern aus dem Salzwirken-Raum.

## Eintragungssystem

- **Systematik**: nachrichtliches Eintragungssystem

## Ablauf / Checkliste

1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über landesrecht.sachsen-anhalt.de.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG-LSA starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in landesrecht.sachsen-anhalt.de verifizieren.

## Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in landesrecht.sachsen-anhalt.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

## Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Beispiel

Eigentümerin eines Bürgerhauses in Quedlinburg-Altstadt (UNESCO-Welterbe) plant Umnutzung als Ferienwohnung. Zuständig ist der Landkreis Harz als untere Denkmalschutzbehörde mit fachlicher Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie und ICOMOS-Berücksichtigung.
