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name: denkmalschutz-schleswig-holstein-dschg-sh
description: "Denkmalschutzrecht Schleswig-Holstein nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein. Skill bündelt zuständige Behörden (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur; Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein in Kiel; Untere Denkmalschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten) und die Reform des nachrichtlichen Eintragungsmodells."
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# Denkmalschutz Schleswig-Holstein (DSchG-SH)

## Zweck und Anwendungsfall

Schleswig-Holstein hat das DSchG mehrfach novelliert; die Eintragung wirkt jetzt nachrichtlich. Welterbestätten Lübeck und Haithabu prägen die Verfahrenspraxis; die Wattenmeer-Welterbestätte erstreckt sich auf Schleswig-Holstein.

## Anwendbares Gesetz

- **Gesetzesbezeichnung**: Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein
- **Abkürzung**: DSchG-SH
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

## Zuständige Behörden

- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein in Kiel (zugleich Fachbehörde)
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Kreise und kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster)
- **Fachbehörde**: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

## Verfahrensbesonderheiten Schleswig-Holstein

- Welterbestätten: Hansestadt Lübeck, archäologisches Grenzlandschaft Haithabu-Danewerk, Wattenmeer.
- Backsteingotik und friesisches Bauen.
- Maritime Denkmale in Kiel, Flensburg.
- Bodendenkmäler in der archäologischen Grenzlandschaft (Schleimündung).

## Eintragungssystem

- **Systematik**: nachrichtliches Eintragungssystem

## Ablauf / Checkliste

1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG-SH starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de verifizieren.

## Quellenpflicht

Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.

## Ausgabeformat

Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Beispiel

Erwerber eines Kaufmannshauses in der Lübecker Innenstadt-Welterbestätte plant Umnutzung der oberen Stockwerke als Bürofläche. Zuständig ist die Hansestadt Lübeck als untere Denkmalschutzbehörde mit fachlicher Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und ICOMOS-Berücksichtigung.
