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name: designeintragung-neuheit-paragraf-3-designg-eugh
description: "Designeintragung Neuheit Paragraf 3 Designg EuGH: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt."
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# Designeintragung Neuheit Paragraf 3 Designg EuGH

## Einsatzlage

Wettbewerber zeigt vor Anmeldung Design auf Messe; Eintragung loeschen?

## Normenanker

- § 3 DESIGNG
- § 14 MarkenG
- § 4 UWG
- § 97 UrhG
- § 9 DesignG
- § 139 PatG

## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene

- EuGH 13.11.2019 C-32/18 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.

## Prüfprogramm

1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast.
2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen.
3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler.
5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben.

## Arbeitsergebnis

Schonfrist 12 Monate; aber nur für Anmelder selbst.

## Belege und Aktenlücken

- Messekatalog
- Anmeldedatum
- Messetagung
