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name: dienstleister-due-diligence
description: "Auswahlkriterien für KI-Dienstleister in Kanzleien: EU-Sitz versus US-Sitz, Enterprise-Tier mit Training-Opt-out, Verschlüsselung, Zertifizierungen wie ISO 27001 und SOC 2 sowie Standardvertragsklauseln für datenschutzkonforme Beauftragung."
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# Dienstleister Due Diligence

Die sorgfältige Auswahl des KI-Dienstleisters ist eine zentrale berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Pflicht. § 43e BRAO verpflichtet zur eigenverantwortlichen Prüfung des Dienstleisters; Art. 28 Abs. 1 DSGVO verlangt hinreichende Garantien für technisch-organisatorische Maßnahmen. Dieser Skill stellt strukturierte Auswahlkriterien bereit.

## Rechtlicher Hintergrund

§ 43e BRAO: Sorgfältige Auswahl und vertragliche Bindung des IT-Dienstleisters als Voraussetzung für die befugte Nutzung. § 43e Abs. 4 BRAO: Drittstaaten-Dienstleister zulässig bei vergleichbarem Schutzniveau. Art. 28 Abs. 1 DSGVO: Nur Auftragsverarbeiter mit hinreichenden Garantien beauftragen. Art. 44 ff. DSGVO: Drittlandtransfer nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen (Angemessenheitsbeschluss, SCC, TIA). Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO: Integrität und Vertraulichkeit durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen. BRAK-Hinweise 12/2024: Sorgfältige Anbieterauswahl als berufsrechtliche Kernpflicht.

## Vorgehen

1. **Sitzland und Rechtsrahmen prüfen**: EU-Anbieter unterliegen direkt der DSGVO. Für US-amerikanische Anbieter: EU-US Data Privacy Framework-Zertifizierung prüfen; alternativ SCC + TIA.
2. **Enterprise-Tier auf Training-Opt-out prüfen**: Standardmäßige Verbraucherversionen vieler Chatbot-Dienste erlauben dem Anbieter, Eingaben zum Training zu nutzen. Enterprise-Verträge schließen dies in der Regel aus. Opt-out schriftlich bestätigen lassen.
3. **Verschlüsselung verifizieren**: Daten at rest (Speicherung) und in transit (Übertragung) müssen verschlüsselt sein. Mindeststandard: TLS 1.2 für Übertragung; AES-256 für Speicherung.
4. **Zertifizierungen prüfen**: ISO 27001 (Informationssicherheit), SOC 2 Type II (Sicherheit, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit), ggf. ISO 27701 (Datenschutz). Aktuelle Zertifikate anfordern.
5. **Subprozessoren und Rechenzentrumsstandorte erfassen**: Wo werden die Daten tatsächlich verarbeitet und gespeichert?
6. **Vertragswerk vervollständigen**: AVV nach Art. 28 DSGVO + § 43e-BRAO-Vereinbarung + ggf. SCC abschließen.
7. **Dokumentierte Risikobeurteilung erstellen**: Eigene Prüfung und Abwägung der Risiken schriftlich festhalten.

## Vorlagentext / Bausteine

**Due-Diligence-Checkliste KI-Dienstleister:**

**Allgemeine Informationen:**
☐ Vollständige Firma und Rechtsform des Anbieters
☐ Sitz des Unternehmens (EU / EWR / Drittland)
☐ Standort der Rechenzentren
☐ Zuständige Datenschutzbehörde

**Datenschutz:**
☐ Datenschutzerklärung und Datenschutzrichtlinien liegen vor
☐ AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar / wird abgeschlossen
☐ Bei US-Anbietern: EU-US Data Privacy Framework-Zertifizierung oder SCC
☐ Expliziter Training-Opt-out für Kunden-Eingaben ist schriftlich vereinbart
☐ Lösch- und Aufbewahrungsfristen sind dokumentiert

**Technische Sicherheit:**
☐ Verschlüsselung at rest (mindestens AES-256)
☐ Verschlüsselung in transit (mindestens TLS 1.2)
☐ Multi-Faktor-Authentifizierung für Kanzlei-Accounts
☐ Incident-Response-Verfahren dokumentiert

**Zertifizierungen:**
☐ ISO 27001 (aktuelles Zertifikat)
☐ SOC 2 Type II (aktueller Bericht)
☐ Ggf. C5 (BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)

**Berufsrecht:**
☐ § 43e-BRAO-Vereinbarung abgeschlossen
☐ Strafrechtliche Belehrung nach § 203 StGB erteilt

## Hinweise zur Aktualisierung

Die Zertifizierungen und die EU-US-Datenschutzrahmen sind regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. Datenschutzbehörden-Entscheidungen zu einzelnen KI-Anbietern (z.B. Untersagungen durch DPAs) sind zu beobachten. Jährliche Neubeurteilung des eingesetzten Dienstleisters empfohlen.
