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name: dienstvergehen-ausser-agg-gleichstellung
description: "Skill zur disziplinarrechtlichen Beurteilung von Verhalten ausserhalb des Dienstes nach § 47 BeamtStG bzw. § 77 BBG. Klaert die Voraussetzung der Eignung zur Beeintraechtigung des Vertrauens den Bezug zur Statusrelevanz und das Verhältnis zwischen privatem Verhalten und dienstlichen Anforderunge..."
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# Dienstvergehen ausser Dienst nach § 47 BeamtStG

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Skill für Beamte, denen Verhalten ausserhalb des Dienstes als Dienstvergehen vorgeworfen wird (typisch: Steuerstraftaten, Trunkenheitsfahrt, ehrenrührige Aeusserungen im Internet, problematische Vereinszugehoerigkeit).

## 2. Eingaben

- Vorwurf in tatsaechlicher Hinsicht
- Strafurteil oder Strafbefehl (falls einschlaegig)
- Statusamt und Dienststellung
- Vorgeschichte und Beurteilungen
- Persoenliche Umstaende

## 3. Ablauf / Checkliste

### a) Voraussetzung
- § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG bzw. § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG: Verhalten ausserhalb des Dienstes ist Dienstvergehen nur, wenn es nach den Umstaenden des Einzelfalls in besonderem Masse geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeintraechtigen.

### b) Statusrelevanz
- Massgebliche Sichtweise: Wuerde der konkrete Sachverhalt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Amtsfuehrung gerade dieses Beamten erschuettern?
- Statusbezogene Wertung: Bei Polizei- und Justizbeamten strengere Massstaebe als bei rein verwaltenden Taetigkeiten.

### c) Bewertungsmuster
- Trunkenheitsfahrt: in der Regel Dienstvergehen bei Polizei und Justizvollzug, sonst regelmaessig nur bei besonderen Umstaenden.
- Steuerstraftaten: Dienstvergehen, insbesondere bei Finanzbeamten oder Beamten in herausgehobener Position.
- Internetaeusserungen: Verstoss gegen Maessigungspflicht (§ 60 BBG), siehe Skill `politische-maessigung-60-bbg`.

### d) Verfassungstreue
- Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen oder vergleichbare Sympathiebekundungen: Skill `verfassungstreue-7-bbg-reichsbuerger`.

### e) Bemessung
- Bemessung nach § 13 BDG; Skill `disziplinarmassnahmebemessung-13-bdg`.

## 4. Quellenpflicht

- Normen: § 47 BeamtStG; § 77 BBG; § 13 BDG.
- Rspr.: BVerwG zur ausserdienstlichen Pflichtverletzung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

## 5. Ausgabeformat

- Verteidigungs-Memo mit Prüfraster.
- Schriftsatz Disziplinarverteidigung.

## 6. Verifizierte Quellenanker

- BDG §§ 13, 17, 22, 23, 38, 63 als Kernnormen für Maßnahmebemessung, Einleitung, Strafverfahren, Bindungswirkung, Suspendierung und Aussetzung.
- BDG-Novelle 2024: Vollzugsmodell/Disziplinarverfügung auch für Höchstmaßnahmen im Bundesrecht; Länderrecht gesondert prüfen.
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16: kein verfassungsrechtlicher Richtervorbehalt für disziplinarische Höchstmaßnahme, wenn Verfahren und volle gerichtliche Kontrolle gesichert sind.
- BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21: Reichsbürger-/Verfassungstreue-Fall im Bundesdienst.
- BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23: Verfassungstreueanforderungen im juristischen Vorbereitungsdienst.
- Bei Chatgruppen, außerdienstlichen Äußerungen und politischen Grenzfällen immer Kontext, Amtsbezug, Beweisqualität und Grundrechte getrennt würdigen.

## 7. Beispiel (Kurzfassung)

Mandant Lehrer, Verurteilung wegen Steuerhinterziehung 28.000 Euro im Strafbefehlsverfahren. Skill liefert Prüfraster: Bezug zum Lehramt, Statusrelevanz, Bemessung der Disziplinarmassnahme.
