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name: disziplinarmassnahmebemessung-13-bdg
description: "Skill zur Bemessung der Disziplinarmassnahme nach § 13 BDG und den Landesdisziplinargesetzen. Klaert die Stufen Verweis Geldbusse Kuerzung der Dienstbezuege Zuruecksstufung Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis. Prüf die Bemessungskriterien Schwere des Dienstvergehens Persoenlichkeitsbild Vertra..."
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# Disziplinarmassnahmebemessung § 13 BDG

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Skill für die Verteidigung im Disziplinarverfahren bei der Frage, welche Maßnahme angemessen ist. Anwendung von Disziplinarverfuegung bis Disziplinarklage.

## 2. Eingaben

- Wesentliche Ergebnisse der Ermittlungen
- Strafurteil (falls einschlaegig)
- Persoenliche Verhältnisse des Beamten (Familie, Krankheit, lange Dienstzeit)
- Vorstrafen im Dienst
- Persoenlichkeitsbild und Beurteilungen

## 3. Ablauf / Checkliste

### a) Stufenfolge der Disziplinarmassnahmen
- § 5 BDG bzw. landesrechtliche Äquivalente: Verweis, Geldbusse, Kuerzung der Dienstbezuege, Zuruecksstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis. Bei Ruhestandsbeamten: Kuerzung des Ruhegehalts und Aberkennung des Ruhegehalts.

### b) Bemessungsgrundsatz § 13 BDG
- Schwere des Dienstvergehens als Ausgangspunkt.
- Persoenlichkeitsbild.
- Vertrauensbeeintraechtigung des Dienstherrn und der Allgemeinheit.

### c) Schwere-Bewertung
- BVerwG-Methodik: Ausgangspunkt ist die Maßnahme, die einem typischen Verstoss dieser Art entspricht. Die individuellen Umstaende ziehen die Maßnahme in beide Richtungen.

### d) Milderungs- und Verschaerfungsgruende
- Milderung: lange Dienstzeit, Persoenlichkeitsschwaeche, eingeschraenkte Schuldfaehigkeit, Reue, freiwillige Schadenswiedergutmachung.
- Verschaerfung: Vorbelastung, Vorbildfunktion, langfristige Vorbereitung, Wiederholungstaten.

### e) Verhältnis zum Strafurteil
- Bindungswirkung des Strafurteils nach § 23 BDG — siehe Schwester-Skill `bindungswirkung-strafurteil-23-bdg`.

### f) Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis
- Schweregrenze erreicht, wenn das Vertrauen unwiderruflich zerstoert ist. Bei sogenanntem Kernpflichtverstoss (z. B. Zugriffsdelikte gegen den Dienstherrn) Indizwirkung.

## 4. Quellenpflicht

- Normen: §§ 5, 13, 23 BDG; landesrechtliche Äquivalente.
- Rspr.: BVerwG zur Maßnahmebemessung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

## 5. Ausgabeformat

- Strafmilderungsplaedoyer.
- Bemessungstabelle "Faktor — Inhalt — Wirkung".

## 6. Verifizierte Quellenanker

- BDG §§ 13, 17, 22, 23, 38, 63 als Kernnormen für Maßnahmebemessung, Einleitung, Strafverfahren, Bindungswirkung, Suspendierung und Aussetzung.
- BDG-Novelle 2024: Vollzugsmodell/Disziplinarverfügung auch für Höchstmaßnahmen im Bundesrecht; Länderrecht gesondert prüfen.
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16: kein verfassungsrechtlicher Richtervorbehalt für disziplinarische Höchstmaßnahme, wenn Verfahren und volle gerichtliche Kontrolle gesichert sind.
- BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21: Reichsbürger-/Verfassungstreue-Fall im Bundesdienst.
- BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23: Verfassungstreueanforderungen im juristischen Vorbereitungsdienst.
- Bei Chatgruppen, außerdienstlichen Äußerungen und politischen Grenzfällen immer Kontext, Amtsbezug, Beweisqualität und Grundrechte getrennt würdigen.

## 7. Beispiel (Kurzfassung)

Mandant Justizvollzugsbeamter, drei Faelle Untreue zu Lasten einer Inhaftiertenkasse, Schaden 1.200 Euro. Skill liefert Bemessungsraster und Argumente für Disziplinarmassnahme unterhalb der Entfernung.
