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name: document-production-142-zpo
description: "Prüft Urkundenvorlage und Dokumentenherausgabe nach deutschem Prozessrecht im Commercial-Court-Kontext: § 142 ZPO, Substantiierung, Geheimnisse, proportionality."
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# Document Production

## Aufgabe

Dieser Skill unterstützt Verfahren vor deutschen Commercial Courts oder Commercial Chambers mit internationalem Wirtschaftsbezug. Er liefert eine prozessuale Arbeitsstruktur und, wenn gewünscht, englischen Output. Deutsches Prozessrecht bleibt der Rahmen; englische Sprache bedeutet nicht Common-Law-Verfahren.

## Kaltstart

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

## Arbeitsworkflow

1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
2. **Vorlageanker im deutschen Prozessrecht:** § 142 ZPO Anordnung der Urkundenvorlage durch Partei (Ermessen des Gerichts, Substantiierungspflicht); § 144 ZPO Vorlage von Augenscheinsobjekten und Sachverständigengutachten; §§ 421-432 ZPO Vorlageantrag gegen Gegner und Dritte mit materiellrechtlichem Anspruch (§ 810 BGB Einsichtsrecht); § 422 ZPO bei Vorlagepflicht aus materiellem Recht; § 423 ZPO bei Bezugnahme der Gegenseite auf die Urkunde.
3. **Substantiierung Antrag § 142 ZPO:** Konkrete Bezeichnung der Urkunde (Datum, Ersteller, Inhalt, Empfänger); Tatsachen, für die die Urkunde Beweis sein soll; Hinweis auf Besitz oder erleichternde Besitzvermutung; konkrete Relevanz für die anstehende Beweisaufnahme. Bloße "fishing expedition" ist unzulässig — deutscher Zivilprozess kennt keine US-Discovery (§ 138 ZPO Wahrheitspflicht und § 282 ZPO Zurückweisung verspäteten Vorbringens).
4. **Geheimnisschutz und Verhältnismäßigkeit:** § 174 Abs. 3 GVG Ausschluss der Öffentlichkeit, § 16 GeschGehG Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Prozess (sog. "Hamburger Verfahren" mit Geheimhaltungsverpflichtung der Verfahrensbeteiligten); bei DSGVO-relevanten Daten zusätzliche Abwägung Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Trade-off: weite Vorlageanordnung erleichtert Beweis, gefährdet aber Vertraulichkeit.
5. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären. Nächsten Schritt: konkreter § 142-Antrag mit Anlage K-Nummer, Geheimnisschutzantrag § 16 GeschGehG, Frist für Vorlage durch Gegenseite festlegen.

## Output-Standard

- **Executive Snapshot:** forum, language, next deadline, procedural risk.
- **Procedural Action:** konkreter nächster Antrag/Schriftsatz/Briefing in der gewünschten Sprache.
- **Evidence and Exhibits:** welche Anlagen tragen welchen Punkt, welche Übersetzung fehlt.
- **Risk Flags:** Zuständigkeit, Sprache, Frist, Geheimnis, Kosten, Rechtsmittel.
- **Follow-up Skills:** passende Skills aus diesem Plugin vorschlagen.

## Red Flags

- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

## Quellenregel

Vor echter Verwendung aktuelle Primärquellen prüfen: GVG, ZPO, einschlägige Landesverordnungen und die Gerichtsseite des zuständigen Landes. Keine erfundenen Gerichtslisten, keine erfundenen Formularpflichten, keine Paywall-Fundstellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
