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name: drehtuer-angaben
description: "Führt durch Angaben zu Mandat, Amt oder Funktion in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung aktuell oder in den letzten fuenf Jahren. Output Drehtuer-Prüfprotokoll."
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# Drehtuer-Angaben

## Einsatz

Drehtuerangaben fuer alle namentlich genannten Personen konsistent erfassen.

## Gefuehrter Ablauf

1. Sachverhalt in einem Satz zusammenfassen: Wer will mit wem worueber sprechen oder hat bereits gehandelt?
2. Offizielle Quelle und Rechtsstand nennen: LobbyRG, Lobbyregister-FAQ, Handbuch oder Verhaltenskodex.
3. Die folgenden Leitfragen nacheinander stellen und fehlende Angaben als offene Punkte markieren.
4. Ergebnis nicht als Rechtsrat ausgeben, sondern als prueffaehige Arbeitsunterlage mit Annahmen, Belegen und naechster Portalaktion.

## Leitfragen

1. Welche aktuellen oder frueheren Aemter liegen vor?
2. Betreffen sie Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung?
3. Seit wann und bis wann bestand die Funktion?

## Drehtür-Pflicht § 3 I Nr. 4 LobbyRG (Pflichtangabe)

**Anzugebende Personen** (für jede namentlich genannte natürliche Person):

1. **aktuelles Mandat** im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament,
2. **aktuelles Amt** als Bundesminister oder Parlamentarischer Staatssekretär oder Staatsminister,
3. **in den letzten 5 Jahren bestehende** Tätigkeit als Mitglied
   - der Bundesregierung,
   - des Deutschen Bundestages,
   - als Parlamentarischer Staatssekretär,
   - als Beamter/Soldat ab Besoldungsgruppe B 3 bzw. äquivalenter Funktion
4. Für **Beschäftigte und Beauftragte** (§ 1 III LobbyRG): die zur Interessenvertretung tätigen Personen (auch bei mittelbarer Beauftragung).

## Pflicht-Datensatz im Portal

- **Vor- und Nachname** der Person.
- **Funktion / Amt** der vergangenen Tätigkeit (z. B. „Staatssekretär im BMI", „MdB").
- **Zeitraum** der Tätigkeit (Beginn und Ende, ggf. „bis dato").
- Ggf. **Aktualität** (laufend / abgeschlossen).

## Rechtsfolgen / Sanktionen

- Verstoß = OWi § 7 I Nr. 1, 2 LobbyRG (bis 50.000 Euro Bußgeld).
- Eintragung im Register als „nicht vollständig" / "nicht aktuell" möglich (Reputationsrisiko).

## Karenzpflichten / Cooling-Off-Period

- **Ehemalige Bundesregierungsmitglieder** § 6b BMinG / KarenzG: Karenzzeit von bis zu 18 Monaten für Tätigkeiten, bei denen öffentliche Interessen betroffen sein können; Entscheidung Bundesregierung nach Anhörung beratenden Gremiums.
- **Ehemalige Beamte** § 105 BBG / § 41 BeamtStG: Anzeigepflicht bei beruflicher Tätigkeit im Anschluss an aktive Tätigkeit, soweit Bezug zu früherer Amtsführung.
- LobbyRG-Pflicht und Karenzpflichten sind unabhängig — beide können nebeneinander treten.

## Praxisfallen

- **Privatperson, die im Auftrag interessenvertretung macht**, ist „Beschäftigte" oder „Beauftragte" — Drehtür-Angaben fließen in das Profil der Organisation.
- **Bundestagspraktika, Wahlkreismitarbeit** unter Besoldungsgruppe sind grundsätzlich nicht meldepflichtig; aber Vorsicht bei Stellung als Geschäftsführer einer politischen Stiftung etc.
- **Beratungsverhältnis durch Berufsexpertin** (z. B. ehemalige Staatssekretärin als externe Beraterin): Drehtür-Angabe der Beraterin ist Pflicht, wenn sie als Beauftragte für die Lobbyorganisation tätig wird.
- **Aktualisierung** § 3 II LobbyRG: Änderungen innerhalb von 30 Tagen.
- **EU-Ebene**: Tätigkeit als ehemaliges Mitglied EP / Kommission separat zu vermelden.

## Quellenanker

- LobbyRG: https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg/BJNR081800021.html
- Lobbyregister FAQ: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/informationen-fuer-interessenvertreter-863572
- Handbuch: https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/handbuch
- Leitplanken: ../../references/lobbyregister-leitplanken.md

## Output

Drehtuer-Pruefprotokoll mit Person, Funktion, Zeitraum, Quelle und Portalformulierung.

## Qualitaetsgate

- Pflichtgrund, Ausnahme und freiwillige Registrierung werden getrennt.
- Jede Frist bekommt Triggerdatum, Verantwortliche und Wiedervorlage.
- Jede Portalangabe bekommt Quelle, Freigabe und offenen Pruefpunkt.
- Unsichere Rechts- oder Tatsachenfragen werden nicht geglaettet, sondern sichtbar markiert.
