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name: drg-104-ddr-unrechtsstaat-und-juristische-aufarbeitung
description: "Prüft sozialistische Gesetzlichkeit, Justizbindung an Parteiziele, Nachwenderecht, Einigungsvertrag, Rehabilitierung und Erinnerungskonflikte ohne schematische Gleichsetzung mit NS-Unrecht."
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# DDR-Recht und juristische Aufarbeitung

## Einsatz

Nutze diesen Skill für DDR-Rechtsgeschichte, Rehabilitierung, Vermögensfragen, Verwaltungsakten, Hochschulgeschichte und Debatten über den Begriff Unrechtsstaat.

## Prüfschritte

1. Rechtsquelle der DDR bestimmen: Gesetz, Verordnung, Parteivorgabe, Verwaltungspraxis, Gerichtspraxis.
2. Verhältnis von Normtext und politischer Steuerung prüfen.
3. Nach 1990: Einigungsvertrag, Rehabilitierungsgesetze, Vermögensgesetz, Verwaltungs- und Gerichtsüberleitung einordnen.
4. Erinnerungskonflikt trennen von Rechtsfolge.
5. Keine Gleichsetzung verschiedener Diktaturen ohne Funktionsvergleich.

## Output

DDR-Aufarbeitungs-Memo mit Quellenmatrix, Rechtsfolgenpfad und sensibler Begriffsklärung.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Quellen- und Zitierdisziplin

- Interne Arbeitsquellen oder Vorlagen nicht als Autorität anführen.
- Keine wörtlichen Übernahmen aus fremden Texten; nur eigenständig formulierte Prüfgedanken verwenden.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur nennen, wenn der Nutzer sie ausdrücklich bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff dokumentiert ist.
- Wenn eine historische Tatsachenbehauptung nicht geprüft ist, als Prüfpunkt markieren und nicht als gesichert ausgeben.
