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name: dsa-dma-digitalregulierung-workflow-kaltstart-und-routing
title: Kaltstart und Routing
description: 'Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: DSA, DMA und Digitalregulierung der EU.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/dsa-dma-digitalregulierung/skills/workflow-kaltstart-und-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: tmt
language: de
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# Kaltstart und Routing

## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Routing-Diagnose DSA/DMA
- **"Wir betreiben einen Online-Marktplatz / Plattform"** → DSA-Regelfall, Art. 6 ff. Vermittlungsdienste, Art. 16 Notice-and-Action; bei sehr großer Plattform Art. 33 ff. VLOP-Pflichten.
- **"Hosting-Dienst / Suchmaschine"** → Art. 6 DSA Hosting, Art. 9 DSA Anordnungen gegen rechtswidrige Inhalte; Art. 14 AGB-Pflichten.
- **"Kernplattform-Diensteanbieter (Gatekeeper)"** → DMA (VO (EU) 2022/1925), Art. 3 Benennung, Art. 5-7 Pflichten.
- **"Inhalt entfernt / Account gesperrt"** → Art. 17 DSA Begründungspflicht, Art. 20 internes Beschwerdesystem, Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung.
- **"Behördenanordnung gegen Inhalte"** → Art. 9 DSA; **gegen Auskünfte** → Art. 10 DSA.
- **"NetzDG / digitale Dienste"** → DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) als deutsche Durchführung des DSA, BNetzA als Digital Services Coordinator.

## Praxis-Tipp
DSA gilt seit 17.02.2024 für alle Anbieter; für VLOP/VLOSE (über 45 Mio. EU-Nutzer/Monat) bereits seit 25.08.2023. Wer auf die Größenschwelle zugeht, sollte die Risikobewertung Art. 34 DSA proaktiv vorbereiten — die Benennung durch die Kommission ist deklaratorisch.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
