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name: dsfa-stakeholder-konsultation-art-35-9
description: "Konsultation der Betroffenen oder ihrer Vertreter nach Art. 35 Abs. 9 DSGVO im Rahmen einer DSFA: Pruefung Erforderlichkeit Form Reichweite Dokumentation. Output: Konsultationsplan mit Begruendung Form und Dokumentation."
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# Stakeholder-Konsultation nach Art. 35 Abs. 9 DSGVO

## Zweck

Pruefung und Strukturierung der Konsultation Betroffener oder ihrer Vertreter im Rahmen einer DSFA. Art. 35 Abs. 9 DSGVO sieht vor, dass der Verantwortliche, soweit angemessen, den Standpunkt Betroffener oder ihrer Vertreter einholt. Ergebnis dieses Skills ist ein dokumentierter Konsultationsplan mit Begruendung, Form, Reichweite und Verwertung des Ergebnisses.

## Wann brauchen Sie diesen Skill

- Bei DSFA mit Beschaeftigtendaten (Betriebsrat als Vertretung)
- Bei DSFA mit Patientendaten oder Kundendaten in grossem Umfang
- Bei oeffentlichen Konsultationen (z. B. Smart-City-Projekte)
- Wenn die Aufsichtsbehoerde im Vorabkonsultationsverfahren Art. 36 Stakeholder-Beteiligung erwartet
- Bei KI-Systemen, die viele Betroffene treffen

## Rechtlicher Rahmen

- Art. 35 Abs. 9 DSGVO: Der Verantwortliche holt gegebenenfalls den Standpunkt der betroffenen Personen oder ihrer Vertreter zu der beabsichtigten Verarbeitung ein, unbeschadet des Schutzes gewerblicher oder oeffentlicher Interessen oder der Sicherheit der Verarbeitungsvorgaenge.
- § 26 BDSG, BetrVG (§§ 87, 90, 94): Beteiligung des Betriebsrats bei Beschaeftigtendatenverarbeitungen mit Mitbestimmungsbezug.
- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 zur Konsultation.
- EDSA-Stellungnahmen zur Konsultation in komplexen Verarbeitungen.

## Ablauf 6-Schritte-Methodik

1. **Verarbeitungsbeschreibung.** Welche Verarbeitung? Welche Betroffenenkreise? Gibt es etablierte Vertretungen (Betriebsrat, Patientenvertretung, Verbraucherverbaende)?
2. **Verhaeltnismaessigkeitspruefung.** Ist eine Konsultation angemessen (Art. 35 Abs. 9 verlangt nur soweit angemessen)? Faktoren: Eingriffstiefe, Anzahl Betroffener, Erkennbarkeit der Verarbeitung, Existenz strukturierter Vertretung.
3. **Risikoanalyse.** Risiken bei Konsultation: Geheimhaltungsinteressen, Wettbewerb, Sicherheitsrisiken. Risiken ohne Konsultation: Reputationsverlust, Aufsichtsanstoss, Akzeptanzproblem.
4. **Massnahmen / Form der Konsultation.**
   - Schriftliche Konsultation des Betriebsrats mit Beschreibung der Verarbeitung
   - Umfrage unter Betroffenenstichprobe
   - Workshop oder Diskussionsrunde
   - Oeffentliche Anhoerung (oeffentliche Stellen)
   - Verbaendekonsultation (Verbraucherzentralen, Datenschutzvereine)
5. **Restrisiko.** Bewertung des Konsultationsergebnisses und Eingang in die DSFA. Wenn Konsultation unterbleibt: Begruendung dokumentieren (Art. 35 Abs. 9 Halbsatz 2 — Schutzinteressen).
6. **Konsultation / Genehmigung.** DSB einbinden; Ergebnis der Stakeholder-Konsultation explizit in der DSFA verarbeiten.

## Mustertext / Template

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STAKEHOLDER-KONSULTATION DSFA [DATUM]

Verarbeitung: [BEZEICHNUNG]
Verantwortlicher: [NAME]

1. Betroffenenkreise
- [Beschaeftigte / Kunden / Patienten / Buerger / ...]
- Anzahl (ca.): [X]

2. Identifizierte Vertretungen
- Betriebsrat: [Ansprechpartner, BetrVG-Bezug]
- Verbraucherverband: [...]
- Sonstige: [...]

3. Angemessenheit der Konsultation
[ ] erforderlich (Begruendung: [...])
[ ] entbehrlich (Begruendung Art. 35 Abs. 9 Halbsatz 2: [...])

4. Form der Konsultation
[ ] schriftliche Stellungnahme Betriebsrat (BetrVG §§ 87, 90, 94)
[ ] strukturierte Umfrage (Stichprobe N=[X])
[ ] Workshop / Diskussionsrunde
[ ] oeffentliche Anhoerung
[ ] Verbaendebeteiligung

5. Zeitplan
- Versand / Einladung: [DATUM]
- Rueckmeldefrist: [DATUM]
- Auswertung: [DATUM]
- Aufnahme in DSFA: [DATUM]

6. Verwertung
[Wie wird das Ergebnis in der DSFA verarbeitet? Welche Punkte fuehren zu Massnahmen-Anpassungen?]

7. Schutzinteressen
[Welche Informationen sind aus Gruenden Wettbewerb / Sicherheit / Geheimhaltung nicht offengelegt? Begruendung.]

Unterschrift Verantwortlicher: ____________________
Unterschrift DSB: ____________________
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## Beispielfaelle Konsultationspflicht

- KI-Personalauswahl im Konzern: schriftliche Stellungnahme Betriebsrat plus Mitarbeiterumfrage.
- Patientenakten-Migration in Cloud: Patientenvertretung anhoeren, Patienteninformation vorbereiten.
- Smart-City-Sensorik: oeffentliche Anhoerung, Verbaendebeteiligung Datenschutzverein.
- Connected-Vehicle-Telematik: Verbraucherverbaende anhoeren, ggf. Nutzerstichprobe.
- Schueler-Lernplattform: Eltern- und Schuelervertretung anhoeren, Landesdatenschutz informieren.

## Form der Dokumentation

- Verteilte Fragenliste mit Datum, Empfaengerkreis, Rueckmeldefrist.
- Eingaenge protokolliert mit Datum und Eingangsnummer.
- Auswertung mit Begruendung welche Hinweise wie in die DSFA eingeflossen sind.
- Nicht aufgenommene Hinweise mit Begruendung der Nicht-Beruecksichtigung.
- Anonymisierung der Stellungnahmen wenn personenbezogen.

## Typische Fehler

- Konsultation wird ganz unterlassen ohne dokumentierte Begruendung — Verstoss gegen Art. 35 Abs. 9 und Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
- Konsultation wird nur formal durchgefuehrt, Ergebnis nicht in die DSFA aufgenommen.
- Betriebsrat wird umgangen, obwohl Mitbestimmung nach BetrVG ausgeloest ist.
- Konsultation wird nach DSFA-Abschluss durchgefuehrt — verfehlt den Zweck der Risikoabwaegung.
- Schutzinteressen werden pauschal behauptet ohne konkrete Begruendung.
- Bei oeffentlichen Stellen werden Beteiligungsrechte nach Landesrecht uebersehen.
- Eingaenge der Stakeholder werden nicht im Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 verlinkt.

## Querverweise

- `datenschutzrecht/skills/dsfa-template-deutsch-vollvorlage/SKILL.md` — Aufnahme in Vollvorlage
- `datenschutzrecht/skills/dsfa-risikoanalyse-eintrittswahrscheinlichkeit-schaden/SKILL.md` — Risikoanalyse
- `datenschutzrecht/skills/dsfa-restrisiko-und-art-36-konsultation/SKILL.md` — Aufsichtskonsultation
- `references/zitierweise.md` — Zitierweise

## Quellen Stand 06/2026

- Art. 35 Abs. 9 DSGVO
- § 26 BDSG; §§ 87, 90, 94 BetrVG
- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe verifizieren
- Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle
