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name: dsv-beweissicherung
description: "Strukturiert die Beweissicherung nach einem Datenschutzvorfall so, dass die Beweismittel in einem späteren Bußgeldverfahren, Strafverfahren oder Zivilprozess verwertbar bleiben. Behandelt: Chain of Custody; Logging-Sicherung; Speicherabbilder; Hashes; Zeugenidentifikation; Dokumentation der Wahrnehmungen; Aufbewahrungsfristen; Datenschutzbeschränkungen bei Mitarbeiterüberwachung; Telekommunikationsgeheimnis. Output: Beweissicherungs-Protokoll mit Checkliste und Übergabeformular. Abgrenzung: keine eigene Forensik; keine Strafanzeige."
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# Beweissicherung nach Datenschutzvorfall — Chain of Custody

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Welche Systeme und Speichermedien sind potenziell Beweismittel?
2. Gibt es Hinweise auf einen Innentäter und damit besondere Anforderungen an die Vertraulichkeit?
3. Liegt Telekommunikationsgeheimnis nach § 3 TTDSG vor?
4. Welche Aufbewahrungsfristen gelten für die Logs?
5. Wer übernimmt die forensische Sicherung — interne IT oder externer Forensiker?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (gerichtsverwertbare Beweise; saubere Akte; spätere Verteidigung)

## Rechtsgrundlagen

- **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht.
- **Art. 32 DSGVO** angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
- **Art. 33 Abs. 5 DSGVO** Dokumentationspflicht.
- **§ 26 BDSG** Mitarbeiterdatenverarbeitung.
- **§ 3 TTDSG** Fernmeldegeheimnis.

## Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Beweisverwertungsverboten bei verdeckter Mitarbeiterkontrolle vor Ausgabe verifizieren.

## Zentrale Normen

Art. 5 Abs. 2; Art. 32; Art. 33 Abs. 5 DSGVO; § 26 BDSG; § 3 TTDSG.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen. Rechtsprechung nicht aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe ueber offizielle oder frei zugaengliche Quelle (eur-lex.europa.eu, edpb.europa.eu, bfdi.bund.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. BeckRS-Fundstellen nur in Verbindung mit einer primaeren oder offenen Sekundaerquelle.

## Praxisformulierung — Chain-of-Custody-Protokoll

Asset-ID; Beschreibung; Sicherungszeitpunkt; sichernde Person; Übergabezeitpunkt; übernehmende Person; Hashwert vor/nach Sicherung; Aufbewahrungsort; Zugriffsberechtigte; Zweck der Sicherung; Rechtsgrundlage der Verarbeitung der gesicherten Daten.

Logging: Welche Log-Quellen wurden eingefroren? Welche Retention war eingestellt? Welche Lücken gibt es?

Zeugen: Wer hat wann was wahrgenommen — in eigenen Worten und mit Zeitstempel protokollieren.

## Abgrenzung zu anderen Skills

- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
