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name: dsv-meldekette-auftragsverarbeiter
description: "Steuert die Meldekette in einer Auftragsverarbeiter-Konstellation nach Art: 33 Abs. 2 DSGVO. Behandelt: Meldung des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen; Form, Frist, Inhalt"
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# Steuert die Meldekette in einer Auftragsverarbeiter-Konstellation nach Art


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Steuert die Meldekette in einer Auftragsverarbeiter-Konstellation nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO. Behandelt: Meldung des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen; Form, Frist, Inhalt; Eskalation bei Schweigen oder Verzögerung; AV-Vertragsklauseln nach Art. 28 Abs. 3 lit. f und h DSGVO; Unterauftragsverarbeiter; Vertragsstrafen; Beweissicherungspflichten beim Auftragsverarbeiter. Output: Mustermeldung Auftragsverarbeiter an Verantwortlichen plus Eskalationsschreiben. Abgrenzung: keine Behördenmeldung durch den Auftragsverarbeiter.

### Meldekette Auftragsverarbeiter — Art. 33 Abs. 2 DSGVO

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Wer ist Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter (klare Abgrenzung)?
2. Liegt ein AV-Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO vor?
3. Welche Meldefristen sind dort vereinbart (oft kürzer als 72 Stunden)?
4. Sind Unterauftragsverarbeiter beteiligt?
5. Welche Vertragsstrafen oder Schadensersatzklauseln greifen?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (klare Verantwortungsabgrenzung; Schadensersatzansprüche sichern)

## Rechtsgrundlagen

- **Art. 28 Abs. 3 lit. f; h DSGVO** AV-Pflichten.
- **Art. 33 Abs. 2 DSGVO** Meldepflicht des Auftragsverarbeiters.
- **Art. 82 DSGVO** Schadensersatz.
- **§ 280 BGB** Pflichtverletzung.

## Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Fristberechnung Art. 33 Abs. 1 DSGVO bei Kenntnis nur des Auftragsverarbeiters vor Ausgabe verifizieren.

## Zentrale Normen

Art. 28 Abs. 3; Art. 33 Abs. 2; Art. 82 DSGVO; § 280 BGB.

## Praxisformulierung — Muster Meldung Auftragsverarbeiter

Betreff: Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO.

Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Art. 33 Abs. 2 DSGVO und unserem AV-Vertrag vom [Datum] melden wir Ihnen folgenden Vorfall:

- Datum und Uhrzeit der Kenntnisnahme: [...]
- Beschreibung der Verletzung: [...]
- Betroffene Verarbeitung: [...]
- Geschätzte Anzahl betroffener Datensätze: [...]
- Bereits eingeleitete Sofortmaßnahmen: [...]
- Vorgeschlagene weitere Maßnahmen: [...]
- Ansprechpartner: [...]

Eine Nachmeldung mit weiteren Details folgt unverzüglich nach Abschluss der forensischen Analyse.

Eskalationsschreiben bei Schweigen: Fristsetzung 24 h; danach Vertragsstrafe und Kündigungsandrohung.

## Abgrenzung zu anderen Skills

- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung des Verantwortlichen ab.
