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name: dsv-sozialdaten-sgb
description: "Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Sozialleistungsträgern, Sozialversicherungen und sozialen Diensten nach den Sondervorschriften der Sozialgesetzbücher: Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Sozialleistungsträgern, Sozialversicherungen und sozialen Dien"
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# Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Sozialleistungsträgern, Sozialversicherungen und sozialen Diensten nach den Sondervorschriften der Sozialgesetzbücher


## Aktenstart statt Formularstart

Wenn zu **Risikobewertung Enisa Art Schnelltriage** bereits Unterlagen, ein Ordner, ein ZIP, ein PDF-Buendel, E-Mails, Screenshots, Tabellen oder Entwuerfe vorliegen, lies diese zuerst aus. Bilde für **Datenschutzrecht** eine Arbeitshypothese zu Beteiligten, Rolle des Nutzers, Verfahrensstand, Fristen, Betrags-/Datumslogik, Belegen und naechstem sinnvollen Output. Frage nicht routinemaessig nach Angaben, die sich aus der Akte ergeben.

Starte dann mit einer knappen Rueckmeldung:

```text
Ich habe aus der Akte vorlaeufig erkannt: [...]
Unsicher sind noch: [...]
Als naechsten Schritt schlage ich vor: [...]
```

Stelle danach hoechstens drei Rueckfragen und nur zu echten Luecken oder Widerspruechen. Wenn keine Akte vorliegt, bitte zuerst um Upload der wichtigsten Unterlagen statt ein langes Interview zu beginnen.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Bewertet einen Datenschutzvorfall bei Sozialleistungsträgern, Sozialversicherungen und sozialen Diensten nach den Sondervorschriften der Sozialgesetzbücher. Behandelt: Sozialdatenbegriff § 67 SGB X; Sozialgeheimnis § 35 SGB I; Verhältnis zur DSGVO; Meldepflicht nach § 83a SGB X; besondere Bußgeldvorschriften; Aufsichtsstruktur Bund/Länder. Output: Memo zur Meldepflicht-Doppelspur und Empfehlung. Abgrenzung: keine konkrete Behördenmeldung.

### Sozialdaten im Datenschutzvorfall — SGB I und SGB X

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Liegen Sozialdaten im Sinne § 67 SGB X vor?
2. Welche Stelle ist Verantwortlicher — Sozialleistungsträger, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft?
3. Welche Aufsicht ist zuständig (Bundesbeauftragte oder Landesbeauftragte)?
4. Welche Meldewege überschneiden sich (DSGVO und SGB)?
5. Welche besonderen Strafvorschriften greifen (§ 85 SGB X)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Doppelmeldung sauber abwickeln; berufs- und beamtenrechtliche Folgen vermeiden)

## Rechtsgrundlagen

- **§ 35 SGB I** Sozialgeheimnis.
- **§ 67 SGB X** Definitionen.
- **§ 83a SGB X** Meldung Datenschutzverletzungen.
- **§ 85 SGB X** Bußgeldvorschriften.
- **Art. 33 DSGVO** allgemeine Meldepflicht.

## Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zum Verhältnis § 83a SGB X zu Art. 33 DSGVO vor Ausgabe verifizieren.

## Zentrale Normen

§ 35; § 67; § 83a; § 85 SGB X; § 35 SGB I; Art. 33 DSGVO.

## Praxisformulierung — Doppelspur Meldung

DSGVO-Spur: Meldung an Aufsichtsbehörde (BfDI bei Bundesbehörde oder zuständige Landesbehörde).

SGB-Spur: zusätzliche Pflichten nach § 83a SGB X; ggf. Aufsicht durch Sozialministerium.

Berichtsformate parallel halten; Konsistenz beachten.

## Abgrenzung zu anderen Skills

- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

- `dsv-art-9-besondere-kategorien` deckt Gesundheitsdaten ab.
- `dsv-paragraf-203-stgb-berufsgeheimnis` deckt aerztliches Geheimnis ab.
