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name: dublin-iii-verordnung-eugh-c-490-16
description: "Dublin Iii Verordnung EuGH C 490 16: fachanwaltlicher Spezialskill mit Normenanker, Fristen-/Zustaendigkeitscheck, Beweisfragen, Rechtsprechungshygiene und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt."
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# Dublin Iii Verordnung EuGH C 490 16

## Einsatzlage

Schutzsuchender soll nach Italien rueckgefuehrt werden; systemische Maengel.

## Normenanker

- § 4 AufenthG
- § 18b AufenthG
- § 25 AufenthG
- § 60 AufenthG
- Art. 7 RL 2004/38/EG

## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene

- EuGH 26.07.2017 C-490/16 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.

## Prüfprogramm

1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast.
2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen.
3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler.
5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben.

## Arbeitsergebnis

Bei systemischen Maengeln Rueckfuehrung unzulaessig.

## Belege und Aktenlücken

- Berichte Lagebeurteilung Italien
