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name: dublin-zustaendigkeit-ueberstellungsfrist-pruefen
description: "Prüft die unionsrechtliche Zuständigkeit für Asylanträge mit sauberer Übergangsweiche zwischen Dublin III und der seit 12."
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# Zuständigkeit und Überstellungsfrist im europäischen Asylsystem prüfen

## 1. Einsatz und Ziel

Bestimme zuerst das Registrierungsdatum des Asylantrags. Ohne diese Weiche lässt sich weder das anwendbare Regelwerk noch die richtige Artikelkette zuverlässig bestimmen.

## 2. Rechtsstandsweiche

- Vor dem 12.06.2026 registrierte Anträge: Zuständigkeit weiterhin nach Verordnung (EU) Nummer 604/2013, Dublin III, gemäß Artikel 84 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351.
- Nach dem 12.06.2026 registrierte Anträge: Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement, AMMR; Dublin III ist aufgehoben.
- Zusätzlich Verordnung (EU) 2024/1358 zu Eurodac und die seit 12.06.2026 geltenden Durchführungsregeln prüfen.

## 3. Verifizierter Rechtsprechungsanker für Altfälle

- EuGH, Urteil vom 19.03.2019, C-163/17, Jawo: Für Dublin-III-Fälle erläutert die Entscheidung Überstellungsfrist, Flüchtigsein und die hohe Schwelle des Artikels 4 GRCh bei drohender extremer materieller Not. Die Aussage darf nicht als pauschales Verbot jeder Überstellung bei schwierigen Aufnahmebedingungen verwendet werden.

## 4. Prüfprogramm

1. Registrierung, frühere Anträge, Visa, Aufenthaltstitel, Einreiseweg und Familienangehörige erfassen.
2. Rangfolge der Zuständigkeitskriterien nach dem richtigen Regelwerk anwenden.
3. Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuch, Antwort, Überstellungsentscheidung und Rechtsbehelf chronologisch prüfen.
4. Überstellungsfrist und jede Hemmung oder Verlängerung taggenau berechnen.
5. Individuelle Aufnahmebedingungen, Gesundheitszustand, Familie und Artikel 4 GRCh beweisbezogen prüfen.
6. Eilantrag und Hauptsache auf die aktuelle nationale Umsetzungs- und Verfahrenslage abstimmen.

## 5. Arbeitsergebnis

Liefere Rechtsstandsentscheidung, Fristenachse, Zuständigkeitsbaum und einen konkreten Eilantrags- oder Klageentwurf.
