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# Fachanwalt Familienrecht Duesseldorfer Tabelle Unterhalt: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Fachanwalt Familienrecht Duesseldorfer Tabelle Unterhalt: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.

### Unterhaltsberechnung Düsseldorfer Tabelle

## Fachlicher Kern — Familienrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Unterhaltsberechnung Düsseldorfer Tabelle` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** BGB §§ 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG §§ 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG §§ 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
- **Verifizierte Anker:** BGH, Beschluss vom 02.04.2025 - XII ZB 576/24 (Abänderung Versorgungsausgleich nach Tod, § 51 VersAusglG, § 88 Abs. 2 SGB VI); BGH, Beschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 197/23 (Abänderung nur bei Veränderung, nicht Fehlerkorrektur der Ausgangsentscheidung).
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
- **Outputpflicht:** Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Fachkern: Unterhaltsberechnung Düsseldorfer Tabelle
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Familienrecht, FamFG, VersAusglG, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Gewaltschutz, Kindschaft, internationale Verordnungen und Vollstreckung.
- **Entscheidende Weiche:** Beteiligte, Kind/Unterhalt/Vermögen/Versorgung, Frist, Auskunft, Beleg, Eilbedarf und familiengerichtliche Verfahrensart trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

## Mandantenfragen beim Kaltstart

1. Welche Unterhaltsart wird berechnet — Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) oder nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)?
2. Wie viele Kinder, welches Alter, welches Betreuungsmodell (Residenz, Wechsel)?
3. Einkommenssituation beider Eltern — Angestellte, Selbständige, Beamte, Teilzeit, Arbeitslos?
4. Trennungs-/Scheidungsdatum; seit wann wird Unterhalt verlangt?
5. Besteht ein Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde, Beschluss, Vergleich)? Änderungsklage § 238 FamFG prüfen?
6. Weitere Unterhaltspflichten (andere Kinder, Elternunterhalt, weiterer Ehegatte)?
7. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
8. Hat der Unterhaltspflichtige fiktives Einkommen zu berücksichtigen (Obliegenheit zur Erwerbstätigkeit, Schwarzarbeit, verschleiertes Einkommen)?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

| Norm | Inhalt |
|------|--------|
| § 1601 BGB | Unterhaltspflicht unter Verwandten gerader Linie |
| § 1602 BGB | Bedürftigkeit — Selbstunterhalt erst wenn eigenes Einkommen/Vermögen erschöpft |
| § 1603 BGB | Leistungsfähigkeit — Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen |
| § 1609 BGB | Rangfolge bei mehreren Unterhaltsberechtigten — minderjährige Kinder = erste Rang |
| § 1612a BGB | Mindestunterhalt minderjähriger Kinder — Prozentsatz des steuerlichen Kinderfreibetrags |
| § 1361 BGB | Trennungsunterhalt — während der Trennungszeit bis Scheidung |
| § 1569 BGB | Grundsatz der Eigenverantwortung nachehelich |
| § 1570 BGB | Betreuungsunterhalt — bis vollendetes 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes; danach stufenweise |
| § 1573 BGB | Aufstockungsunterhalt — Einkommen reicht nicht zur Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards |
| § 1578 BGB | Maß des nachehelichen Unterhalts — ehelicher Lebensstandard |
| § 1578b BGB | Begrenzung und Befristung — bei fehlender ehebedingter Nachteil |
| § 1579 BGB | Verwirkung nachehelichen Unterhalts |
| § 238 FamFG | Abänderungsklage bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse |

## Leitentscheidungen

| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---------|-------------|-------|-------------|
| BGH XII. Zivilsenat | XII ZB 148/24 | 22.01.2025 | Bemessung des angemessenen Selbstbehalts unterhaltspflichtiger Kinder beim Elternunterhalt — Familienselbstbehalt: Familienmindestbedarf für den Unterhaltspflichtigen plus 80 % davon für den Ehegatten, daraus + 70 % des darüber liegenden Familieneinkommens. Quelle vor Verwendung über bundesgerichtshof.de oder dejure.org verifizieren. |
| Weitere Rechtsprechung | Live-Verifikation erforderlich | - | keine weitere Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |

## Einkommensermittlung — Bereinigtes Netto

### Brutto zu Netto

**Angestellt:**
- Abzug Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, KiSt
- Abzug Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, AV)
- Nettoeinkommen = Gehaltsabrechnung

**Selbständig:**
- Durchschnitt der letzten 3 Steuerbescheide
- Bei Unternehmensbeteiligungen: BWA / Jahresabschluss
- Aufdeckung verschleierter Gewinne (Kapitalentnahmen, Privatanteil)
- Ansatz fiktiven Unternehmerlohns bei gesteuerten Verlusten

**Beamte:**
- Bruttobezüge gemäß Besoldungsrecht
- Private Krankenversicherung berücksichtigen
- Pensionsansprüche für nachehelichen Unterhalt beachten

### Abzüge für bereinigtes Netto

| Abzugsposition | Betrag | Grundlage |
|---------------|--------|----------|
| Berufsbedingte Aufwendungen | 5 % des Nettos, max. EUR 150/Monat | Düsseldorfer Tabelle; pauschal |
| Berufliche Fahrtkosten | EUR 0.30/km × Arbeitstage × Einfachstrecke | Tatsächlich beruflich veranlasst |
| Private Krankenversicherung | Tatsächlicher Eigenbeitrag | Soweit nicht überhöht |
| Altersvorsorge-Beitrag | 4 % des Bruttoeinkommens | Primäre Altersvorsorge; "Sockel-Beitrag" |
| Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Krankheitskosten | Tatsächlich, soweit ungedeckt | Arztkosten, Medikamente, Zuzahlungen |

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Kindesunterhalt

### Mindestunterhalt § 1612a BGB (Stand 2026)

| Altersgruppe | Mindestunterhalt monatlich |
|-------------|--------------------------|
| 0–5 Jahre | EUR 486 |
| 6–11 Jahre | EUR 558 |
| 12–17 Jahre | EUR 653 |
| Ab 18 Jahre | siehe Düsseldorfer Tabelle 2026 (4. Altersstufe) |

**Hinweis:** Die Düsseldorfer Tabelle 2026 trat am 01.01.2026 in Kraft (Pressemitteilung OLG Düsseldorf vom 01.12.2025; Mitteilung NRW-Justiz vom 02.12.2025). Grundlage ist die Siebte Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359). Werte werden regelmäßig angepasst — aktuellen Stand zum Mandatsbeginn live verifizieren über die OLG-Düsseldorf-Seite zur Düsseldorfer Tabelle.

### Düsseldorfer Tabelle — Einkommensstufen

Die Tabelle enthält 11 Einkommensstufen (ca. EUR 1.900 bis EUR 11.000 Netto) mit unterschiedlichen Unterhaltsbeträgen je Altersgruppe:

| Einkommensstufe | Nettoeinkommen (ca.) | Hinweis |
|----------------|---------------------|---------|
| Stufe 1 | bis EUR 1.900 | Mindestunterhalt |
| Stufe 2 | EUR 1.901–2.300 | + ca. 5 % |
| Stufe 3 | EUR 2.301–2.700 | + ca. 10 % |
| Stufe 4 | EUR 2.701–3.100 | + ca. 15 % |
| Stufe 5 | EUR 3.101–3.700 | + ca. 20 % |
| Stufe 6–11 | EUR 3.701–11.000+ | Stufenweise höher |

**Mehrkinderrabatt:** Bei mehreren Unterhaltspflichten wird der Pflichtige ggf. in eine niedrigere Einkommensstufe eingestuft.

### Kindergeld-Anrechnung

- **Minderjährige Kinder:** Kindergeld zu 50 % auf den Unterhaltsbedarf angerechnet
- **Volljährige Kinder:** Kindergeld zu 100 % angerechnet
- **Stand 2024:** EUR 250 je Kind (einheitlicher Betrag)

### Rechenbeispiel Kindesunterhalt (illustrativ; konkrete Werte zur Mandatsannahme der jeweils aktuellen Tabelle entnehmen)

**Sachverhalt:** Vater zahlt, Kinder 8 und 14 Jahre, bereinigtes Netto Vater EUR 4.500

- Einkommensstufe nach aktueller Düsseldorfer Tabelle ablesen (Tabelle 2026 in Kraft seit 01.01.2026)
- Tabellenwert je nach Altersstufe entnehmen (2. Altersstufe 6–11; 3. Altersstufe 12–17)
- Kindergeldanrechnung 50 % bei minderjährigen Kindern; 100 % bei volljährigen
- Zahlbetrag = Tabellenwert minus hälftiges Kindergeld
- **Beispielrechnung nur als Schema; aktuelle Tabellenwerte vor Beratung prüfen**

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**Berechnung beim paritätischen Wechselmodell:**
1. Tabellenunterhalt nach dem Einkommen des Besserverdienenden berechnen
2. Betreuungsanteil des umgangsberechtigten Elternteils berücksichtigen
3. Gegenseitige Anrechnung der Unterhaltspflichten
4. Mehrbelastung aus Einkommensunterschied als Ausgleich

**Formel:**
```
Bedarf = Tabellenwert (Gesamteinkommen beider Eltern)
Anteil Besserverdiener = Bedarf × Einkommensanteil
Anteil Minderverdienender = Bedarf × Einkommensanteil
Ausgleich = Anteil Besserverdiener - Anteil Minderverdienender
```

## Trennungsunterhalt § 1361 BGB

### Voraussetzungen

- Ehe noch nicht geschieden (Trennungszeit)
- Bedürftigkeit des Berechtigten
- Leistungsfähigkeit des Pflichtigen — angemessener Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 unverändert ggü. 2025 (Pressemitteilung OLG Düsseldorf 01.12.2025). Notwendiger Selbstbehalt ggü. minderjährigen Kindern: EUR 1.450 berufstätig, EUR 1.200 nichterwerbstätig (Stand 2026 laut OLG Düsseldorf). Sätze gegenüber Ehegatten konkret zur Mandatsannahme der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

### Berechnung

```
Bereinigtes Netto Pflichtiger: EUR [A]
Bereinigtes Netto Berechtigter: EUR [B]
Differenz: EUR [A-B]
Trennungsunterhalt (3/7 der Differenz): EUR [(A-B) × 3/7]
(Bei Kinderbetreuung: 4/7 ggf.)
```

**Selbstbehalt sicherstellen:** Trennungsunterhalt nur soweit nach Abzug der Selbstbehalts-Mindestgrenze Spielraum verbleibt.

### Typische Streitpunkte Trennungsunterhalt

| Streitpunkt | Lösung |
|-------------|--------|
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Übergangszeit 0–3 Jahre Kind | Keine Vollerwerbsobliegenheit; Betreuungsunterhalt |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |

## Nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. BGB

### Tatbestände

| Unterhaltstatbestand | Norm | Dauer |
|--------------------|------|-------|
| Betreuungsunterhalt | § 1570 BGB | Bis vollendetes 3. Lebensjahr; danach stufenweise Erwerbsobliegenheit |
| Aufstockungsunterhalt | § 1573 BGB | Bei Einkommensunterschied unter ehel. Lebensstandard |
| Ausbildungsunterhalt | § 1575 BGB | Für Ausbildung die ehebedingt unterblieb |
| Krankheits-/Invaliditätsunterhalt | § 1572 BGB | Bei ehebedingter oder eheüberdauernder Erkrankung |
| Altersunterhalt | § 1571 BGB | Unterhalt nach Rentenalter bei ehebed. Nachteilen |

### Maß des Unterhalts § 1578 BGB

- Ehelicher Lebensstandard als Ausgangsgröße
- Bereinigtes Netto beider Ehegatten

**Halbteilungsgrundsatz:**
```
Nachehelicher Unterhalt = (A + B) / 2 - B (Berechtiger-Einkommen)
= (A - B) / 2
```

### Begrenzung und Befristung § 1578b BGB

**Begrenzung:** Herabsetzung auf angemessenen Unterhalt (ohne Ehestandard)

**Befristung:** Zeitliche Begrenzung auf bestimmte Jahre

**Voraussetzung:** Kein oder nur geringer ehebed. Nachteil; kurze Ehedauer ohne Kinder-Bezug.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

### Verwirkung § 1579 BGB

| Verwirkungsgrund | Inhalt |
|----------------|--------|
| Neue Lebensgemeinschaft | Eheähnliches Zusammenleben mit Neupartner |
| Straftat gegen Pflichtigen | Schwere Verfehlung gegen Unterhaltspflichtigen |
| Mutwillige Bedürftigkeit | Selbst herbeigeführte Bedürftigkeit ohne Grund |

## Mangelfall-Berechnung

**Anwendung:** Bereinigtes Netto des Pflichtigen reicht nicht für alle Unterhaltspflichten + Selbstbehalt.

### Rangfolge § 1609 BGB

1. Rang: Minderjährige Kinder und volljährige Kinder bis 21 Jahre in Schulausbildung
2. Rang: Elternteil der das Kind betreut (Ehegatte, Lebenspartner)
3. Rang: Weitere Unterhaltsberechtigte

### Berechnungsschema Mangelfall

```
Bereinigtes Netto Pflichtiger: EUR [A]
- Selbstbehalt (EUR 1.600): - EUR 1.600
= Verteilmasse: EUR [A-1.600]

Erstrang (Kinder, 2 Kinder je EUR 500):
 Bedarf gesamt: EUR 1.000
 Deckung: EUR [min(1.000, Verteilmasse)]

Falls Verteilmasse > EUR 1.000:
 Restmasse für Zweitrang: EUR [Verteilmasse - 1.000]
 Ehegatte (Quote aus Restmasse)

Falls Verteilmasse < EUR 1.000:
 Mangelfall Erstrang: Quotelung
 Jedes Kind erhält: EUR [Verteilmasse/2]
 (Mindestunterhalt prüfen!)
```

**Sonderfall:** Mindestunterhalt nach § 1612a BGB gilt als Untergrenze — wenn selbst im Mangelfall nicht erreichbar, erhöhte Erwerbsobliegenheit des Pflichtigen prüfen.

## Abänderungsklage § 238 FamFG

**Voraussetzung:** Wesentliche Veränderung der Verhältnisse seit Erlass des Titels.

**10 %-Schwelle:** Änderung von weniger als 10 % des bisherigen Unterhalts in der Regel nicht wesentlich.

**Typische Abänderungsgründe:**

| Grund | Auswirkung |
|-------|-----------|
| Einkommenserhöhung/-verminderung > 10 % | Anpassung Unterhalt |
| Wegfall Unterhaltspflicht für Kind (Volljährigkeit) | Neuberechnung; Erhöhung anderer Ansprüche möglich |
| Neue Unterhaltspflicht (neues Kind) | Mangelfall-Prüfung |
| Neue Ehe/Lebensgemeinschaft Berechtigter | Ggf. Verwirkung § 1579 BGB |
| Kindergeldänderung | Anpassung Zahlbetrag |

**Kein rückwirkender Effekt:** Abänderung nur ab Rechtshängigkeit des Antrags (§ 238 Abs. 3 FamFG).

## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.

| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt berechnen | Berechnungsschema Duesseldorfer Tabelle; Template unten |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| Variante B — Einkommensermittlung komplex (Selbststaendiger) | Bereinigtes Netto sorgfaeltig berechnen; ggf. Steuererklaerung anfordern |
| Variante C — Mandant will ohne Gericht regeln | Aussergerichtliche Einigung; Jugendamt und URK als Weg |

Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

## Schriftsatz-Bausteine

### Unterhaltsverlangen (außergerichtlich)

```
An [Unterhaltspflichtiger]
[Adresse]

Unterhaltsforderung für [Kind/Ehegatte]

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht [Mandant] fordern wir Sie auf,
ab dem [Datum] monatlichen Unterhalt in folgender Höhe
zu zahlen:

Kindesunterhalt für [Kind 1], [Alter]: EUR [Betrag]
Kindesunterhalt für [Kind 2], [Alter]: EUR [Betrag]
Trennungsunterhalt: EUR [Betrag]
Gesamt monatlich: EUR [Betrag]

Die Berechnung basiert auf dem bereinigten Nettoeinkommen
von EUR [Betrag] (Einkommensstufe [X] Düsseldorfer Tabelle
[Jahr]).

Rückstand [Datum bis Datum]: EUR [Betrag]

Wir fordern Sie auf, den Rückstand bis [Datum] zu zahlen
und den laufenden Unterhalt ab [Datum] pünktlich am 1.
des Monats zu überweisen.

Bei Nichtleistung werden wir gerichtliche Schritte einleiten.
```

### Abänderungsantrag § 238 FamFG

```
Amtsgericht [Ort] — Familiengericht —

In der Familiensache [Name] ./. [Name]

Abänderungsantrag nach § 238 FamFG

Wir beantragen, den Unterhaltsbeschluss vom [Datum] /
die Jugendamtsurkunde vom [Datum] wie folgt abzuändern:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, ab [Datum] monatlich
EUR [neuer Betrag] Unterhalt zu zahlen.

Begründung:
Seit Erlass des Titels hat sich das Einkommen des
Antragsgegners von EUR [alt] auf EUR [neu] verändert
(+/- [Prozent]). Dies stellt eine wesentliche Änderung
der Verhältnisse dar.
```

--- vor Versand klären ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]

## Beweislast

| Partei | Beweislastgegenstand | Beweismittel |
|--------|---------------------|--------------|
| Berechtigter | Bedürftigkeit | Einkommensnachweise, Ausgabenlisten |
| Pflichtiger | Leistungsfähigkeit / Selbstbehalt | Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide |
| Berechtigter | Einkommensermittlung Pflichtiger | Auskunftsklage § 1605 BGB; Lohnsteuerakte |
| Pflichtiger | Fiktives Einkommen Berechtigter | Nachweis Erwerbsobliegenheit |
| Abänderungskläger | Wesentliche Veränderung | Nachweise aktuelle vs. frühere Verhältnisse |

## Fristen

| Frist | Auslöser | Dauer | Folge |
|-------|---------|-------|-------|
| Rückwirkende Unterhaltspflicht | Schriftliche Mahnung/Antrag | Ab Mahnung § 1613 BGB | Ohne Mahnung kein Rückstand |
| Abänderung | Wesentliche Änderung | Klage / Antrag ab Rechtshängigkeit | Keine Rückwirkung § 238 Abs. 3 FamFG |
| Verjährung laufender Unterhalt | Fälligkeit | 3 Jahre § 195 BGB | Anspruchsverlust rückwirkend |

## Gegenargumente und Reaktion

| Gegenargument | Reaktion |
|--------------|---------|
| "Einkommen niedriger als behauptet" | Auskunftsklage § 1605 BGB; Lohnsteuerbescheinigung; Steuerbescheid |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
| "Düsseldorfer Tabelle veraltet" | Tabelle jährlich angepasst; bei Mandatsbeginn aktuelle Version prüfen |
| Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |

## Streitwert und Kosten

**Verfahrenswert Unterhalt:** Jahresbetrag des laufenden Unterhalts + Rückstände
- Beispiel: EUR 1.000 × 12 = EUR 12.000 + EUR 3.000 Rückstand = EUR 15.000 Streitwert
- Gerichtsgebühren LG: ca. EUR 1158 (3.0 GKG)
- RA-Gebühren je Partei: ca. EUR 1.500–2.500

**Jugendamtsbeurkundung:** Kostenlos; Vollstreckungstitel ohne Gerichtsverfahren

## Strategische Empfehlung

| Strategie | Empfehlung | Begründung |
|-----------|-----------|------------|
| Jugendamtsurkunde | Bei klarem Fall zuerst Jugendamtsbeurkundung | Kostenlos; schnell; vollstreckbarer Titel |
| Düsseldorfer Tabelle | Immer aktuelle Tabelle verwenden | Jährliche Anpassung — veraltete Tabelle führt zu Falschberechnung |
| Einkommensauskunft | § 1605 BGB frühzeitig einfordern | Grundlage Berechnung; Verschleierungsrisiko minimieren |
| Erwerbsobliegenheit | Fiktives Einkommen prüfen | Häufig erhebliche Differenz zwischen tatsächlichem und zurechenbarem Einkommen |
| Abänderung | Schon ab 10 % Veränderung prüfen | Titel veraltet schnell; regelmäßige Anpassung sichert Realwert |

## Anschluss-Skills

- `umgangsregelung-mustervorlagen` — bei parallelem Umgangsstreit
- `fachanwalt-familienrecht-mediation-156-famfg-cochemer` — ADR vor Unterhaltsklage
- `fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen` — Unterhalt im Scheidungsverbund

## Quellen

- BGB §§ 1601–1615n, 1361, 1569–1586b
- FamFG § 238
- Düsseldorfer Tabelle, OLG Düsseldorf (jährlich aktualisiert)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht, 11. Aufl.
- Düsseldorfer Tabelle 2026, OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 01.12.2025 (https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/)
- Siebte Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 359)
- BGH, Beschluss vom 22.01.2025 - XII ZB 148/24 (Elternunterhalt, Familienselbstbehalt)
- Stand: 05/2026; Tabellenwerte 2026 — bei Jahreswechsel aktualisieren
