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name: duldungs-anscheinsvollmacht
description: "Prüft Duldungs- und Anscheinsvollmacht als Rechtsscheinvertretung: zurechenbarer Rechtsschein, Vertrauen, Gutgläubigkeit und Abgrenzung zur bloßen Gefälligkeit."
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# Duldungs Anscheinsvollmacht

## Zweck

Rechtsschein nur bei tragfähigem Vertrauen anerkennen.

## Normanker

- Rechtsscheinvollmacht: Richterrecht; dogmatische Anknüpfung an §§ 164 ff. BGB (Stellvertretung) iVm § 242 BGB (Treu und Glauben) sowie §§ 170-172 BGB (außerhalb gesetzlich kodifizierter Rechtsschein-Vollmachten).
- Duldungsvollmacht: Vertretener kennt das Handeln des Vertreters und lässt es zu — gilt als konkludente Bevollmächtigung (BGH ständige Rspr.).
- Anscheinsvollmacht: Vertretener kennt das Handeln nicht, hätte es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können — Rechtsfolge: Bindung nach Treu und Glauben.
- Abgrenzung zur Gefälligkeit: kein Rechtsbindungswille beim Gefälligkeitsverhältnis (§§ 133, 157 BGB Auslegung).
- §§ 170-173 BGB: Spezialregeln zum Rechtsscheinschutz bei Innenvollmacht, Vollmachtsurkunde und öffentlicher Bekanntmachung.

## Praxis-Tipp
- Bei Anscheinsvollmacht ist die Häufigkeit und Dauer des Auftretens wesentlich. Einmaliges Handeln genügt nach hM nicht.
- Im B2B-Geschäftsverkehr gilt ein strengerer Sorgfaltsmaßstab (§ 347 HGB).

## Intake

- Welche Rolle hat die Nutzerin oder der Nutzer: Kanzlei, Rechtsabteilung, Ausbildung, Gerichtsvorbereitung oder Selbststudium?
- Was ist das konkrete Arbeitsziel: Anspruchsprüfung, Memo, Klausurlösung, Schriftsatzbaustein, Fristenvermerk oder Rückfragenkatalog?
- Welche Tatsachen sind belegt, welche sind nur Behauptung, welche fehlen noch?
- Welche Daten, Uhrzeiten, Erklärungen, Vollmachten, Formvorgaben und Fristen sind im Sachverhalt erkennbar?

## Prüfraster

1. wiederholtes Vertreterauftreten feststellen
2. Kenntnis oder pflichtwidrige Unkenntnis des Vertretenen prüfen
3. schutzwürdiges Vertrauen des Dritten bewerten
4. Duldungs- und Anscheinsvollmacht trennen
5. Ergebnis mit Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion und Rechtsfolge festhalten.
6. Offene Tatsachen als Rückfrage formulieren und nicht durch Vermutung ersetzen.

## Output

- Kurztriage mit Ampel und nächstem Schritt
- Prüfung im Gutachtenstil oder als praxisnahes Mandatsmemo
- Anspruchs- oder Erklärungsmatrix mit Beweisankern
- Rückfragenliste und optionaler Entwurfsbaustein

## Qualitätsregeln

- BGB-AT-Fragen immer an der passenden Stelle im Anspruchsaufbau prüfen.
- Auslegung geht regelmäßig vor Anfechtung, Dissens oder Lückenschließung.
- Keine erfundenen Rechtsprechungs- oder Literaturzitate verwenden; bei Zitaten Primärquelle prüfen.
- Bei Fristen den Rechenweg sichtbar machen.
- Bei Wertungen die tragenden Tatsachen ausdrücklich nennen.

## Anschluss-Skills

- allgemein
- anspruchsaufbau-zivilrecht-bgb-at
- bgb-at-output-gutachten-memo-schriftsatz
