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name: dworkin-law-as-integrity-hard-cases
description: "Verarbeitet Ronald Dworkins Theorie praktisch: Regeln/Prinzipien, konstruktive Interpretation, Gleichheit der Bürgerinnen vor dem Recht und beste rechtliche Rechtfertigung ohne Richterwillkür."
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# Dworkin: Recht als Integrität, Prinzipien und hard cases

## Theorieachse
Dworkin ist. Die Frage lautet dann: Welche Lösung macht das geltende Recht als Ganzes in seiner besten, rechtsstaatlich verantwortbaren Gestalt verständlich?

## Prüfpunkte
1. **Regel oder Prinzip:** Ist die Norm hart subsumierbar oder verlangt sie Gewichtung eines Rechtsprinzips?
2. **Fit:** Passt die These zu Gesetz, Präjudizien, System und institutioneller Rolle?
3. **Justification:** Rechtfertigt sie das Recht normativ besser, ohne Gesetzgeber oder Gericht zu ersetzen?
4. **Integrität:** Behandelt sie vergleichbare Fälle gleich oder produziert sie opportunistische Ausnahmefälle?
5. **Grenze:** Keine moralische Privatmeinung als Recht ausgeben; Dworkin hilft bei der besten rechtlichen Begründung, nicht bei politischer Wunschproduktion.

## Regelungs- und Quellenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `Art. 1 Abs. 1 GG` — normative Grenze jeder Rechtsanwendung.
- `Art. 20 Abs. 3 GG` — Gesetzesbindung und Rechtsbindung.
- `Art. 19 Abs. 4 GG` — effektiver Rechtsschutz.
- `Art. 97 Abs. 1 GG` — richterliche Unabhaengigkeit.
- `§ 133 BGB` — Auslegung von Willenserklaerungen.
- `§ 157 BGB` — Vertragsauslegung nach Treu und Glauben.
- `§ 242 BGB` — Korrektiv der Rechtsausuebung.
- `§ 1 StGB` — Bestimmtheit im Strafrecht.
- `Art. 6 Abs. 1 EMRK` — faires Verfahren.
- `Art. 47 GRCh` — wirksamer Rechtsbehelf.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
