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name: eau-elektronische-arbeitsunfaehigkeit-2023
description: "eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 2023. Anwendungsfall AN-Krankmeldung AG-Abruf bei Krankenkasse Entgeltfortzahlung. Methodik Schnittstelle Konfiguration Workflow. Output eAU-Konfiguration im Steuerrecht Anwalt Und Berater."
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# eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachlicher Kern — Steuerrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** AO, EStG, KStG, GewStG, UStG, GrEStG, UmwStG, AStG, FZulG, MinStG; BMF-Schreiben nur mit Datum, Titel und offizieller BMF-URL verwenden.
- **Verifizierte Anker:** BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung und UStAE-Anpassung; BMF-Seite Forschungszulage mit Hinweis zu Antrags-/Festsetzungslogik und BMF-Schreiben vom 07.02.2023; BMF/BZSt-Datensatzbeschreibung vom 05.08.2025 für Mindeststeuer-Berichte; BMF-Schreiben vom 25.05.2023 zu § 6a GrEStG; BMF-Schreiben vom 02.01.2025/01.08.2025 zum Umwandlungssteuer-Anwendungserlass live prüfen.
- **Arbeitsmodus:** Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- **Outputpflicht:** Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Kernsachverhalt

Seit 01.01.2023 (mit Uebergangsphase) ist die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. AN informiert AG über Krankheit; AG ruft eAU-Daten bei der Krankenkasse über Schnittstelle ab. Die "gelbe Bescheinigung" auf Papier entfaellt. Voraussetzungen: AG-System mit eAU-Schnittstelle, AN mit GKV (PKV-Versicherte aktuell nicht im eAU-Verfahren).

## Kaltstart-Rueckfragen

1. Hat der AG eAU-Schnittstelle eingerichtet?
2. Welches Lohnprogramm (DATEV LODAS, Lohn und Gehalt)?
3. Welche Krankenkassen sind vertreten?
4. Welche AN sind in PKV (Privat-KV; Ausnahme von eAU)?
5. Welche Mandanten-Schulung der HR-Abteilung erfolgt?
6. Welche Fallback bei Schnittstellen-Stoerung?
7. Welche Konsistenz von Krankheits-Zeiten und Entgeltfortzahlung?
8. Welche § 109 SGB IV-Konformitaet?

## Rechtlicher Rahmen

### Primaernormen

**§ 109 SGB IV** — Elektronisches Verfahren bei Arbeitsunfaehigkeit.

**§ 5 EFZG** — AU-Anzeige- und Nachweispflicht.

**§ 3 EFZG** — Entgeltfortzahlung.

**EFZG, § 5 Abs. 1a (durch eAU-Reform)** — Anpassung Nachweisweg.

### Verwaltungsanweisungen

- BMAS zum eAU-Verfahren.
- GKV-Spitzenverband Rundschreiben.

## Workflow

### Phase 1 — Anmeldung des AG zum eAU-Verfahren

- Schnittstelle im Lohnprogramm einrichten (DATEV LODAS / Lohn und Gehalt, Sage HR, eGecko, sage Lohn). Konkrete Programmpfade je Lohnprogramm-Version in der Programm-Onlinehilfe oder Dokumentation nachschlagen.
- ITSG-Zertifikat erforderlich (Sicherheitszertifikat für SV-Datenuebermittlung); Verlaengerung jaehrlich.
- Anmeldung des AG zum eAU-Abrufverfahren über den GKV-Datenaustausch-Standard (Verfahren der GKV-Spitzenverbaende auf Basis § 109 SGB IV); konkrete technische Konfiguration in der Lohnprogramm-Dokumentation prüfen.

### Phase 2 — Krankmeldungs-Prozess

```
AN meldet sich krank (Telefon, Mail)
 ↓
AG erfaesst Krankheitsbeginn in Lohnprogramm
 ↓
AG-System ruft automatisch eAU-Daten ab
 ↓
Krankenkasse liefert Diagnose-Codes und Dauer
 ↓
Lohnabrechnung mit Entgeltfortzahlung-Anteil
```

### Phase 3 — Datenrueckmeldung

- Krankenkasse liefert: Anfangs- und Enddatum der AU, fortdauernd ja/nein.
- Hinweis: Diagnose-Codes werden seit der eAU-Reform regelmaessig **nicht** mehr an den AG uebermittelt (Datenschutz-Aspekt); konkrete Daten-Felder gemäß GKV-Datenuebermittlungs-Standard prüfen.
- AG-Pflicht: AU-Zeiten in Lohnabrechnung integrieren, Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG (bis 6 Wochen).

### Phase 4 — Fallback-Verfahren

- Bei Schnittstellen-Stoerung: traditionelle gelbe Bescheinigung.
- PKV-Versicherte: traditionelle Bescheinigung (eAU bisher nicht).

### Phase 5 — Datenschutz

- Im eAU-Verfahren erhaelt der AG nach geltender Praxis grundsätzlich nur AU-Beginn, AU-Ende und Information über Folgebescheinigung — Diagnose-Codes verbleiben bei der Krankenkasse (DSGVO-konform).
- AG unterliegt Geheimhaltungspflicht hinsichtlich aller AU-bezogenen Daten.
- Keine Weitergabe an Dritte (Ausnahme: gesetzliche Meldungen).

### Phase 6 — Mandantenkommunikation

- HR-Abteilung schulen.
- Schnittstellen-Wartung.

## Strategie und Praxis-Tipps

- eAU ist Effizienz-Vorteil — keine Papierabholung mehr.
- Bei PKV-Versicherten: traditionelles Verfahren parallel.
- Schnittstellen-Stoerungen: rechtzeitig Test (insbesondere zum Jahreswechsel).
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS eAU-Modul mit automatischem Abruf.

## Quellen und Updates

Stand: 05/2026.

- SGB IV § 109.
- EFZG §§ 3, 5.
- BMAS zum eAU-Verfahren.
- GKV-Spitzenverband Rundschreiben.

<!-- AUDIT 27.05.2026 | welle 6 | 1 Marker aufgeloest: 1 ersetzt (generischer Programmpfad-Hinweis, nicht versionsspezifisch belegbar, Verweis auf Onlinehilfe) -->
