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name: eigentumserwerb-grundstueck-grundbuch
description: "Eigentumserwerb an Grundstuecken im ALR. Skill behandelt die historische Aufflassung und Eintragung im Hypothekenbuch das System vor dem modernen Grundbuch und die Fortwirkung zu BGB / GBO. Liefert Quellenmatrix: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerk..."
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# Pralr Eigentumserwerb Grundstueck Grundbuch

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## ALR-System

- Aufflassung (Auflassung) vor der Behörde.
- Eintragung im Hypothekenbuch (vorgaenger des Grundbuchs).
- ALR I 10 — Grundstuecksrecht.

## Hypothekenbuch

- Eintragung der Eigentumsuebertragung und der Belastungen.
- Konstitutive Wirkung der Eintragung.

## Konstitutivprinzip

- Eigentum geht erst mit Eintragung über (entgegen roemischem Recht der traditio).

## Aufflassung

- ALR I 10 — Aufflassungserklaerung vor der Behörde.
- Beidseits muendlich oder schriftlich.

## Fortwirkung

- BGB §§ 873, 925 BGB.
- Grundbuchordnung (GBO).
- Heute notarielle Beurkundung der Aufflassung (§ 925 BGB) plus Eintragung.

## Prüfraster

1. Aufflassung erfolgt?
2. Eintragung?
3. Grundbuch oder Hypothekenbuch (historisch)?
4. Belastungen?
