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name: einbeziehung-online-clickwrap-browsewrap
description: "Norm- und Dogmatik-Skill für Einbeziehung Online Clickwrap Browsewrap: prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung."
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# Einbeziehung Online Clickwrap Browsewrap

## Wann verwenden

Nutze diesen Skill für **Einbeziehung Online Clickwrap Browsewrap** im deutschen AGB-Recht, wenn eine Klausel geprüft, entworfen, redlined, verhandelt oder prozessual verteidigt werden soll.

## Minimal-Intake

- Rolle: Verwender, Kunde, Verbraucher, Unternehmer, Plattform, Händler, Verband oder Prozessgegner.
- Klausel: Wortlaut, Fundstelle, Überschrift, Kontext, Version und Einbeziehungsweg.
- Vertrag: Vertragstyp, Hauptleistung, Preis-/Risikomodell, Laufzeit und Vertriebskanal.
- Ziel: Wirksamkeit prüfen, Risiko senken, härter entwerfen, redlinen, verhandeln oder verteidigen.
- Nachweis: Screenshots, Checkout, E-Mail, Angebot, Auftragsbestätigung, Archivversion oder Kundendaten.

## Prüfpfad

1. **Normenstand sichern:** Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
2. **Anwendungsbereich:** AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
3. **Auslegung:** kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
4. **Inhaltskontrolle:** § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
5. **Spezialfokus Online-Einbeziehung (Clickwrap vs. Browsewrap):**
   - **Clickwrap (zulässig):** Aktive Bestätigung durch Klick auf eine Checkbox vor Vertragsschluss. Checkbox darf nicht voreingewählt sein (EuGH, Urteil vom 11.11.2020, C-61/19, Rs. Orange Romania, zu Cookie-Einwilligung übertragbar).
   - **Browsewrap (regelmäßig unzulässig):** Bloße Verlinkung "Mit Bestellung akzeptieren Sie unsere AGB" oder Footer-Link reicht für § 305 Abs. 2 BGB nicht.
   - **Hybrid (Sign-in-Wrap):** "Mit Klick auf Bestellbutton akzeptieren Sie die AGB" - rechtlich umstritten; vorzuziehen ist eindeutiges Clickwrap.
   - **Anforderungen nach § 305 Abs. 2 BGB:**
     - **(a) Hinweis:** AGB-Link unmittelbar bei Vertragsabschlussvorgang, nicht nur im Footer.
     - **(b) Kenntnisnahme:** Klick auf Link öffnet AGB in lesbarer Form (Schriftgröße, Sprache).
     - **(c) Einverständnis:** Aktive Bestätigung notwendig (Checkbox-Aktion + Bestellbutton).
   - **Mobile/Apps:** Bei Mobilbestellung sind Schriftgröße und Scrollverhalten kritisch. Bei eingeschränkter Display-Lesbarkeit Einbeziehung gefährdet.
   - **Beweislast:** Verwender trägt Beweislast für Einbeziehung. Beweissicherung durch Logging (Zeit, IP, Klick-Sequenz, AGB-Version) ist Pflicht.
   - **§ 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB:** Bestätigungs-E-Mail mit AGB im Anhang in Textform schicken (B2C-Online).
   - **DSGVO:** Logging der Einwilligung berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Speicherdauer mit Verjährungsfrist abstimmen.
6. **Rechtsfolge:** Bei nicht beweisbarer Einbeziehung: AGB nicht Vertragsbestandteil; gesetzliche Regelung greift.
7. **Verbesserung:** mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.

### Mustertext Online-Bestellprozess

> [Im Bestellformular vor Bestellbutton:]
> [ ] Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Link zu AGB einfügen) sowie die Widerrufsbelehrung (Link zu Widerrufsbelehrung einfügen) gelesen und akzeptiere diese. (Checkbox nicht vor-ausgewählt)
>
> [Bestellbutton mit gesetzlich vorgeschriebener Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen", § 312j Abs. 3 BGB]

## Output

| Punkt | Befund |
| --- | --- |
| Klauselzweck | ... |
| AGB-Kontrolle | ja/nein/unklar, warum |
| Hauptangriff | ... |
| Verteidigung | ... |
| Risiko | Grün/Gelb/Rot |
| Bessere Fassung | ... |
| offene Tatsachen | ... |

## Qualitätsregeln

- Keine Scheinzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
- Keine geltungserhaltende Reduktion als Standardlösung anbieten.
- Bei B2B nicht so tun, als sei alles frei verhandelbar; Transparenz und Leitbild bleiben wichtig.
- Bei B2C streng, verständlich und dokumentationsfähig formulieren.
- Wenn eine Klausel wirtschaftlich gewollt, aber rechtlich riskant ist: Risiko offen labeln und Fallback anbieten.

## Quellenanker

Siehe `references/QUELLEN.md`, `references/PRUEFLOGIK.md` und `references/KLAUSELFAMILIEN.md`.
