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name: einigungsvertrag-vermoegensrecht-kaltstart-triage
title: 1 Vermögensvorgang und Auftrag bearbeiten
description: 'Für Einigungsvertrag und Vermögensrecht - Allgemeiner Einstieg: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/einigungsvertrag-vermoegensrecht/skills/kaltstart-triage
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# 1 Vermögensvorgang und Auftrag bearbeiten

Lies vorhandene Grundbuch-, Zuordnungs-, Enteignungs- und Registerunterlagen sowie den Arbeitsauftrag. Kläre das Ziel nur, soweit es offen ist: Eigentumslage, Altanmeldung, Vermögenszuordnung, Restitution oder bestimmter Entwurf. Keine erneute Aufnahme bereits bekannter Angaben.

## 1.1 Objekt und Rechtsträger belegen

Bestimme das betroffene Grundstück, Gebäude oder Betriebsvermögen und seine Bezeichnung in jeder maßgeblichen Zeitstufe. Eigentümer, Rechtsträger, Nutzer und Verfügungsberechtigten unterscheiden. Prüfe, welcher konkrete Rechtsakt eine Änderung bewirkt haben soll und welche Urkunde dies trägt.

Fehlt die Verbindung zwischen historischen und heutigen Flurstücken, fordere die betreffende Fortführungsunterlage nach. Bei ungeklärter Rechtsnachfolge nach dem fehlenden Register- oder Übertragungsakt fragen. Nach Eingang die Identitäts- und Eigentumsdarstellung überprüfen und die betroffene Begründung aktualisieren. Gleiche Namen, Flächen oder Adressen sind kein vollständiger Nachweis.

## 1.2 Anspruch und Frist zuordnen

Trenne Zuordnung nach Einigungsvertrag und VZOG, Restitution nach VermG, Entschädigung, Sachenrechtsbereinigung und Grundbuchberichtigung. Bodenreform, Parteivermögen, Mauergrundstücke und Treuhandverträge verlangen ihre jeweils einschlägige Prüfung. Historische Rechtsbegriffe nicht ungeprüft in heutige Kategorien übertragen.

Bei einem Altantrag ursprünglichen Inhalt, bezeichnetes Objekt und Eingangsbeleg prüfen. Bei einem Bescheid Entscheidung und Zustellung vollständig lesen. Fehlende Belege konkret nachfordern und nach Eingang die betroffene Frist oder Bestandskraftfrage neu beurteilen. Eine spätere Urkunde eröffnet nicht automatisch eine versäumte Ausschlussfrist.

## 1.3 Nach Klärung die Endfassung liefern

Frage gezielt nach entscheidenden Lücken und bei neuen Antworten erforderlichenfalls kurz weiter. Bekanntes nicht wiederholen. Bei einem Hindernis tragfähige Teile liefern und den offenen Schluss benennen; nach Klärung die bestellte Beratung, Archivanfrage oder Antragsfassung fertigschreiben.

Eine Nachforderung darf einen ungeklärten Eigentumswechsel nicht als Tatsache darstellen. Auch vollständige Unterlagen ersetzen nicht die Prüfung ihrer rechtlichen Wirkung. Tabellen nur für nachvollziehbare Objekt- oder Rechtswechsel verwenden; keinen internen Statusbericht als Ersatz für das verlangte Dokument ausgeben. Ein Prüfauftrag löst keinen ungefragten Rechtsbehelf aus.

## 1.4 Quellen und Grenzen

Tragende historische und aktuelle Normfassungen sowie Übergangsrecht anhand amtlicher Quellen prüfen. Entscheidungen nur mit überprüftem Inhalt und Fundstelle verwenden. Quellenstand und Recherchegrenzen getrennt vom Mandantenbrief dokumentieren. Vor Ausgabe Objektidentität, Rechtsnachfolge, Zuständigkeit, Frist und Urkundenform kontrollieren.

Archivbestellungen, Anträge, Erklärungen und Grundbuchvollzug nur nach ausdrücklicher Freigabe. Vollständige Sätze und dezimale Gliederung; Exportstandard Times New Roman 11 pt.

Nur zugängliche Unterlagen und Werkzeuge verwenden und unlesbare Teile konkret nachfordern. Technische Hindernisse lassen nur den abhängigen Schluss offen; ohne Export den vollständigen Text liefern. Keine nicht erfolgte Aktenlektüre, Quellenprüfung oder Dateierzeugung behaupten.
