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name: elterngeld-elterngeldstellen-beeg
description: "Elterngeld nach dem BEEG. Skill klaert die Voraussetzungen Hoehe (Basiselterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus) Antrag bei der Elterngeldstelle Sondervorschriften für Selbststaendige und Mehrkindersituationen. Liefert Prüfraster."
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# Elterngeld Elterngeldstellen Beeg

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Anspruch

§ 1 BEEG: Anspruch auf Elterngeld bei Geburt eines Kindes.

## Höhe

### Basiselterngeld
- 67 Prozent des Nettoeinkommens vor Geburt.
- Mindestbetrag 300 Euro/Monat, Hoechstbetrag 1800 Euro/Monat.
- Bezugszeit max. 14 Monate (12 bei einem Elternteil, 12 + 2 Partnermonate).

### ElterngeldPlus
- Halber Monatsbetrag, doppelter Bezugszeit.
- Bei Teilzeit waehrend Bezug attraktiv.

### Partnerschaftsbonus
- 4 zusaetzliche ElterngeldPlus-Monate bei beidseitiger Teilzeit von 24-32 Stunden.

## Antrag

- Bei der Elterngeldstelle (Land/Kommune).
- Innerhalb 3 Monate ab Geburt — sonst Rueckwirkung nur 3 Monate.

## Selbststaendige

- Berechnung aus Gewinn des Kalenderjahrs vor Geburt.

## Mehrkindersituationen

- Geschwisterbonus bei mehreren Kindern unter 3 Jahre (10 Prozent, mindestens 75 Euro).
- Mehrlingszuschlag.

## Prüfraster

1. Antrag rechtzeitig?
2. Hoehenberechnung richtig?
3. Basiselterngeld vs. Plus?
4. Geschwisterbonus / Mehrlingszuschlag?
5. Selbststaendigen-Sondervorschriften?
