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name: enforcement-and-translation
description: "Prüft Vollstreckung aus Commercial-Court-Urteilen/Vergleichen: Titel, Klausel, Zustellung, Übersetzung, EU-/Auslandsbezug und assets."
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# Enforcement

## Aufgabe

Dieser Skill unterstützt Verfahren vor deutschen Commercial Courts oder Commercial Chambers mit internationalem Wirtschaftsbezug. Er liefert eine prozessuale Arbeitsstruktur und, wenn gewünscht, englischen Output. Deutsches Prozessrecht bleibt der Rahmen; englische Sprache bedeutet nicht Common-Law-Verfahren.

## Kaltstart

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

## Arbeitsworkflow

1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
2. **Titel und Klausel:** Vollstreckbares Urteil (§ 704 ZPO) oder gerichtlicher Vergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO); Vollstreckungsklausel § 724 ZPO durch Urkundsbeamten; bei Auslandsvollstreckung Bescheinigung Art. 53 Brüssel Ia auf Formular Anhang I VO 1215/2012; Zustellung gegnerischer Partei nach VO 2020/1784 (EU-Zustellungsverordnung) oder HZÜ.
3. **Übersetzungspflichten:** Vollstreckung in EU-Mitgliedstaat: Art. 42 Brüssel Ia keine Übersetzung des Urteils, aber Bescheinigung in Sprache des Zielstaats oder eine vom Zielstaat akzeptierte Sprache; bei Drittstaaten zwingend beglaubigte Übersetzung in Amtssprache. Beim englischsprachigen Commercial-Court-Urteil: deutsche Fassung für Vollstreckung in Deutschland selbstverständlich gegeben, für Auslandsvollstreckung beglaubigte Übersetzung in Zielstaat-Sprache.
4. **Asset-Tracing und Vollstreckungsmaßnahmen:** Mobiliarvollstreckung Gerichtsvollzieher (§§ 808 ff. ZPO); Forderungspfändung § 829 ZPO (z.B. Kontopfändung); Immobiliarvollstreckung Grundbuch (§ 866 ZPO Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung). Bei Auslandsvermögen Vollstreckungsantrag im Zielstaat nach Brüssel Ia (für EU) oder HGÜ 2005 oder bilaterales Abkommen oder autonomes Recht (z.B. UK Foreign Judgments Act 1933 nach Brexit, USA Uniform Foreign-Country Money Judgments Recognition Act).
5. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären. Nächsten Schritt: Vollstreckungsklauselerteilung beantragen, Bescheinigung Art. 53 Brüssel Ia einholen, Asset-Tracing parallel beginnen.

## Output-Standard

- **Executive Snapshot:** forum, language, next deadline, procedural risk.
- **Procedural Action:** konkreter nächster Antrag/Schriftsatz/Briefing in der gewünschten Sprache.
- **Evidence and Exhibits:** welche Anlagen tragen welchen Punkt, welche Übersetzung fehlt.
- **Risk Flags:** Zuständigkeit, Sprache, Frist, Geheimnis, Kosten, Rechtsmittel.
- **Follow-up Skills:** passende Skills aus diesem Plugin vorschlagen.

## Red Flags

- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

## Quellenregel

Vor echter Verwendung aktuelle Primärquellen prüfen: GVG, ZPO, einschlägige Landesverordnungen und die Gerichtsseite des zuständigen Landes. Keine erfundenen Gerichtslisten, keine erfundenen Formularpflichten, keine Paywall-Fundstellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
