---
name: englische-verfahrenssprache-184a-gvg
description: "Prüft und gestaltet die englische Verfahrenssprache: Parteivereinbarung, Schriftsätze, Anlagen, mündliche Verhandlung, Protokoll, Urteil, Übersetzungen und BGH-Fortsetzung."
---

# Verfahrenssprache Englisch

## Aufgabe

Dieser Skill unterstützt Verfahren vor deutschen Commercial Courts oder Commercial Chambers mit internationalem Wirtschaftsbezug. Er liefert eine prozessuale Arbeitsstruktur und, wenn gewünscht, englischen Output. Deutsches Prozessrecht bleibt der Rahmen; englische Sprache bedeutet nicht Common-Law-Verfahren.

## Kaltstart

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

## Arbeitsworkflow

Besondere Anker: § 184a GVG, §§ 606 ff. ZPO und die jeweilige Landesverordnung. Englisch muss prozessual abgesichert sein: ausdrückliche Vereinbarung, stillschweigende Vereinbarung oder rügelose Einlassung; Dritte und Übersetzungen gesondert prüfen.

### Voraussetzungen für englische Verfahrensführung

| Schritt | Norm | Was muss geschehen |
| --- | --- | --- |
| Parteivereinbarung Englisch | § 184a GVG | ausdrücklich oder konkludent; ein Antrag genügt nicht, beide Parteien müssen zustimmen |
| Antrag bei Gericht | § 184a Abs. 1 GVG | förmlicher Antrag mit Begründung; Gericht entscheidet durch Beschluss |
| Eröffnetes Verfahren | je Bundesland | nur an dafür durch Landesverordnung eingerichteten Spruchkörpern (Commercial Chamber / Commercial Court) |
| Schriftsätze und Anlagen | §§ 184, 184a GVG | können in Englisch eingereicht werden; Anlagen müssen nicht zwingend übersetzt werden, wenn beide Parteien sie verstehen |
| Mündliche Verhandlung | § 184a GVG | in Englisch zulässig, Protokoll grundsätzlich auch in Englisch (§ 184a Abs. 1 Satz 4 GVG) |
| Urteil und Tenor | § 184a Abs. 1 Satz 5 GVG | in Englisch möglich; für Vollstreckung Übersetzung nötig |
| Berufung beim OLG | § 184a GVG | nur, wenn auch dort englische Verhandlung eingerichtet |
| Revision beim BGH | § 184b GVG | erstmals seit Justizstandort-Stärkungsgesetz möglich, Voraussetzungen separat prüfen |

### Trade-off Englisch versus Deutsch

| Pro Englisch | Pro Deutsch |
| --- | --- |
| Mandant aus USA/UK versteht Verfahren | Beweismittel oft deutschsprachig |
| Vermeidung Übersetzungskosten Anlagen | Streitkultur weniger reibungsbehaftet |
| Image Justizstandort Deutschland | Vollstreckung im Inland ohne Übersetzung |
| Auch BGH-Fortführung möglich | Drittbeteiligte (Zeugen) oft nur deutsch |

Drittbeteiligte (Zeugen, Sachverständige) sind nicht an die Sprachwahl gebunden. § 185 GVG (Dolmetscherbestellung) bleibt anwendbar. Bei Sachverständigen-Gutachten häufig deutsch.

1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
2. **Sprache sichern:** wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
3. **Prozesshandlung bauen:** Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
4. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
5. **Nächsten Schritt festlegen:** Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.

## Output-Standard

- **Executive Snapshot:** forum, language, next deadline, procedural risk.
- **Procedural Action:** konkreter nächster Antrag/Schriftsatz/Briefing in der gewünschten Sprache.
- **Evidence and Exhibits:** welche Anlagen tragen welchen Punkt, welche Übersetzung fehlt.
- **Risk Flags:** Zuständigkeit, Sprache, Frist, Geheimnis, Kosten, Rechtsmittel.
- **Follow-up Skills:** passende Skills aus diesem Plugin vorschlagen.

## Red Flags

- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

## Quellenregel

Vor echter Verwendung aktuelle Primärquellen prüfen: GVG, ZPO, einschlägige Landesverordnungen und die Gerichtsseite des zuständigen Landes. Keine erfundenen Gerichtslisten, keine erfundenen Formularpflichten, keine Paywall-Fundstellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
