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name: entfristung-guetetermin-und-kammertermin-sprechzettel
description: "Sprechzettel fuer Guetetermin und Kammertermin in der Entfristungsklage: Antragsstellung; was sagen wenn Richter Vergleich vorschlaegt; Kernargumente Schriftformmangel; Vorbereitung Zeugenvernehmung; Verhandlungsposition."
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# Gütetermin und Kammertermin: Sprechzettel Entfristungsklage

## Zweck

Dieser Skill bereitet auf beide mündlichen Verhandlungstermine in der Entfristungsklage vor — Gütetermin nach § 54 ArbGG und Kammertermin als Hauptverhandlung.

## Gütetermin (§ 54 ArbGG)

**Was passiert:** Erster Termin vor dem Vorsitzenden allein. Ziel: gütliche Einigung. Kein Urteil möglich.

**Dein Einstieg:**

*Wenn der Richter nach dem Sachverhalt fragt:*
„Ich begehre die Feststellung, dass mein Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung im Vertrag vom [DATUM] zum [VEREINBARTES ENDE] beendet wurde. Die Befristung ist unwirksam, weil [HAUPTGRUND: z.B.: der Vertrag wurde digital unterzeichnet über DocuSign, und die Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG ist damit nicht gewahrt]."

**Wenn der Richter nachfragt, wie der Vertrag unterzeichnet wurde:**
„Ich erhielt den Vertrag per E-Mail / über das Online-Portal [NAME]. Ich habe ihn dort elektronisch unterschrieben. Eine Originalurkunde mit Tintensignatur habe ich nie erhalten."

**Wenn der Richter einen Vergleich vorschlägt:**
„Ich bin bereit, über eine Einigung zu sprechen. Was würde die Beklagte anbieten?" — Erst hören, dann überlegen, dann Bedenkzeit erbitten.

## Kammertermin (§ 57 ArbGG)

**Antragstellung:**

*Wenn der Richter nach Anträgen fragt:*
„Ich halte meine Klageanträge vollumfänglich aufrecht. Ich beantrage festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den [DATUM] hinaus als unbefristetes Arbeitsverhältnis fortbesteht. Ich beantrage weiter, die Beklagte zu verurteilen, mich als [BERUFSBEZEICHNUNG] weiterzubeschäftigen."

**Wenn die Gegenseite behauptet, der Vertrag sei ordnungsgemäß unterschrieben:**
„Ich bestreite das. Die Unterzeichnung erfolgte digital über [PLATTFORM]. Das ist keine Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG. Als Beweis biete ich an: [ANLAGE / ZEUGE]."

**Wenn ein Sachgrunds behauptet wird:**
„Die Beklagte hat keinen konkreten Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG dargelegt. Der behauptete [SACHGRUND] lag bei Vertragsschluss nicht vor / trägt die Befristungsdauer nicht."

## Kernargumente für Schriftformmangel

1. § 14 Abs. 4 TzBfG: Schriftform ist konstitutive Wirksamkeitsvoraussetzung.
2. § 126 BGB: Eigenhändige Unterschrift erforderlich — elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Kein Originaldokument mit Tintensignatur vorhanden.
4. Rechtsfolge § 16 Satz 1 TzBfG: Vertrag gilt als unbefristet.

## Praxistipps

- Alle Unterlagen mitbringen: Arbeitsvertrag (auch wenn nur als PDF), E-Mails über Vertragsschluss, Screenshots des Signier-Portals.
- Bei Unklarheiten: Um Schriftsatzfrist bitten statt spontan Stellung zu nehmen.
- Kein Vergleich unter Druck unterschreiben — Checkliste `entfristung-vergleichsverhandlung-checkliste` durchgehen.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.
