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name: entfristung-klageschrift-anwalt-baustein
description: "Anwaltliche Klageschrift Entfristungsklage mit Hauptantrag und Hilfsantraegen; Weiterbeschaeftigungsantrag; strukturierte Begruendung nach § 14 Abs. 4 TzBfG und Sachgrundpruefung; Beweisangebote im BAG-Zitierstil."
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# Klageschrift Entfristungsklage — Anwaltliche Version

## Vorprüfung (Checkliste)

- [ ] Dreiwochenfrist § 17 TzBfG gewahrt
- [ ] Schriftform § 14 Abs. 4 TzBfG geprüft
- [ ] Sachgrund geprüft (§ 14 Abs. 1 TzBfG)
- [ ] Vorbeschäftigungsverbot geprüft (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG)
- [ ] Mandant über Kostenrisiko belehrt (§ 12a ArbGG)
- [ ] Vollmacht liegt vor

## Klageschrift-Muster

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An das

**Arbeitsgericht [ORT]**

**Klageschrift**

in dem Rechtsstreit

[NAME], [ANSCHRIFT]

— Kläger —

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt [NAME], [KANZLEI], Az.: [AZ]

gegen

[ARBEITGEBERIN], vertreten durch [VERTRETUNGSBERECHTIGTE], [ANSCHRIFT]

— Beklagte —

**Streitwert:** Vorläufig [3 × BMONAT] EUR (§ 42 Abs. 2 GKG)

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**KLAGEANTRÄGE**

Der Kläger beantragt:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die in dem Arbeitsvertrag vom [DATUM] enthaltene Befristung zum [VEREINBARTES ENDE] beendet worden ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus zu den bisherigen Bedingungen fortbesteht (§§ 17, 16 Satz 1 TzBfG).

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über Klageantrag zu 1) zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als [BERUFSBEZEICHNUNG] tatsächlich weiterzubeschäftigen.

[Hilfsweise:]
3. Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 17 Satz 2 TzBfG zum [DATUM] aufgelöst.

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**BEGRÜNDUNG**

**A. Sachverhalt**

Der Kläger ist seit dem [DATUM] bei der Beklagten beschäftigt (Anlage K 1). Das monatliche Bruttogehalt beläuft sich auf [BETRAG] EUR. Der Arbeitsvertrag vom [DATUM] (Anlage K 2) enthält in § [X] eine Befristungsabrede bis zum [VEREINBARTES ENDE].

**B. Unwirksamkeit der Befristung**

**I. Schriftformmangel (§ 14 Abs. 4 TzBfG)**

Die Befristungsabrede genügt nicht der nach § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 Abs. 1 BGB erforderlichen Schriftform. Beide Parteien müssen die Befristungsabrede eigenhändig auf einer Urkunde unterschreiben (BAG, Urt. v. 01.12.2004 – 7 AZR 198/04, NZA 2005, 337 Rn. 18 ff.). Vorliegend wurde der Vertrag [SACHVERHALT — z.B. über die Plattform DocuSign unterzeichnet / per E-Mail ausgetauscht]. Eine eigenhändig unterzeichnete Originalurkunde existiert nicht. Die elektronische Form ist nach § 14 Abs. 4 Satz 2 TzBfG ausdrücklich ausgeschlossen.

**Rechtsfolge:** Gemäß § 16 Satz 1 TzBfG gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

**II. Fehlender Sachgrund (hilfsweise) (§ 14 Abs. 1 TzBfG)**

[HILFSWEISE — SACHGRUNDPRÜFUNG:]

Selbst wenn die Schriftform gewahrt wäre, fehlt es an einem Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG. [BEGRÜNDUNG NACH TATSACHEN].

**C. Frist (§ 17 TzBfG)**

Die Klage wird innerhalb der Dreiwochenfrist des § 17 Satz 1 TzBfG erhoben. Das vereinbarte Vertragsende ist der [DATUM]. Die Klage geht dem Gericht am [DATUM] zu.

**D. Beweisangebote**

- Anlage K 1: Arbeitsvertrag inkl. Befristungsabrede
- Anlage K 2: [E-Mail / Screenshot des Signier-Portals / sonstiger Nachweis der elektronischen Unterzeichnung]
- Zeugnis: [NAME] zum Beweis der Art der Vertragsunterzeichnung

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[ORT], den [DATUM]

[ANWALTSUNTERSCHRIFT]

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
