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name: 10-entscheidungsvorschlag-kammer
description: "Strukturierter Entscheidungsvorschlag für die Kammerberatung: Tenor-Vorschlag, tragende Gründe, Beweiswürdigung, Hilfsbegründungen, Risikohinweise, ausdrücklich zur richterlichen Prüfung markiert"
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# 10 Entscheidungsvorschlag Kammer

## Zweck

Strukturierter Entscheidungsvorschlag für die Kammerberatung: Tenor-Vorschlag, tragende Gründe, Beweiswürdigung, Hilfsbegründungen, Risikohinweise, ausdrücklich zur richterlichen Prüfung markiert

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Vorsitzenden der Zivilkammer am Landgericht (Paragraf 71 GVG: erstinstanzlich ab 5000 Euro Streitwert, Berufungskammer, Spezialkammern für Bau, Wirtschaft, Kartell, Patent, Marke). Kammer- oder Einzelrichterentscheidung.

## Rechtsrahmen

ZPO, BGB, HGB, GVG, GKG, RVG, EGZPO

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Prüfungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale durchprüfen.
4. Streitige Punkte herausarbeiten; ggf. Hinweise nach den jeweiligen Verfahrensordnungen formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren.
6. Quellen vollständig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

## Anker-Rechtsprechung

- BVerfG 1 PBvU 1/02 (30.04.2003): Rechtliches Gehör muss in Relation, Beratung und Urteil sichtbar abgesichert werden.
- BGH VI ZR 599/16 (24.07.2018): Substantiierung ist am moeglichen Wissen der Partei und am konkreten Lebenssachverhalt zu messen.
- BGH XII ZR 97/21 (19.10.2022): Streitgegenstand, Teilurteil und Entscheidungsreichweite müssen deckungsgleich bleiben.
- BGH VIII ZR 346/09 (29.06.2011): Paragraf 286 ZPO verlangt eine widerspruchsfreie Gesamtwürdigung des Beweisergebnisses.

## Prüfungsschema in Stufen

1. Besetzung, Kammerzuständigkeit und Instanzrolle klären.
   - Benenne Gericht, Spruchkörper, funktionelle Zuständigkeit, Rechtsweg und die tragenden Normen unmittelbar am Akteninhalt.
2. Große Relation mit Klägerstation, Beklagtenstation und Beweisstation erstellen.
   - Formuliere nur aktengetragene Ermittlungs-, Hinweis- oder Beweisfragen und trenne Aufklärung von vorläufiger Bewertung.
3. Hinweis- und Aufklärungsbedarf nach Paragraf 139 ZPO kammerfähig formulieren.
   - Formuliere nur aktengetragene Ermittlungs-, Hinweis- oder Beweisfragen und trenne Aufklärung von vorläufiger Bewertung.
4. Beweisbeschluss mit Beweisthema, Beweislast und Beweismittel absetzen.
   - Formuliere nur aktengetragene Ermittlungs-, Hinweis- oder Beweisfragen und trenne Aufklärung von vorläufiger Bewertung.
5. Urteil oder Beschluss mit Kammerberatung, Kosten, Streitwert und Rechtsmittelrisiko ausarbeiten.
   - Schreibe den Ausspruch vollständig aus, prüfe Nebenentscheidungen gesondert und markiere jede Stelle, die menschlich entschieden werden muss.

## Typische Fallstricke

- Berufungsrechtliche Bindungen nach Paragrafen 513 und 529 und 531 ZPO werden wie erste Instanz behandelt.
- Ein Teilurteil wird erlassen, obwohl Widerspruchsgefahr besteht.
- Sachverständigenbeweis wird ohne klares Beweisthema angeordnet.
- Vertrauliche Kammerarbeit bleibt wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG intern zu schuetzen.

## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

### Baustein A

```text
Die Kammer beabsichtigt, Beweis zu erheben über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung der Zeugin [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverstaendigengutachtens.
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### Baustein B

```text
Nach vorläufiger Beratung der Kammer spricht derzeit mehr dafür, dass [Rechtsfrage] entscheidungserheblich ist. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen [Frist].
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `09-vergleich-und-mediation` - Nutze diesen Vorgänger für die vorgelagerte Akten-, Zulässigkeits- oder Strukturfrage, bevor 10 Entscheidungsvorschlag Kammer bearbeitet wird.
- **Danach**: `01-eingang-und-besetzung` - Nutze diesen Folgeschritt, sobald 10 Entscheidungsvorschlag Kammer als gerichtlicher Arbeitsstand verwertbar ist.
