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name: entwurf
description: "Erstellt einen Erstentwurf häufiger Schriftstücke der Rechtsberatungsstelle — Rechtsgebiet-spezifische Muster (Widerspruchsschreiben, Mietrechtsbriefe, Klageschriften im Beratungshilfe-Kontext, Mahnschreiben), § 6 RDG-konforme Formulierung, ausdrücklich als Ausgangspunkt mit anschließender Studierenden- Analyse und Supervisoren-Freigabe. Lädt, wenn ein Studierender einen ersten Entwurf eines Schriftsatzes, Briefes, Antrags oder sonstigen Schriftstücks der Klinik benötigt."
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# Schriftsatzentwurf: Erstentwurf-Erstellung

## Zweck

Studierende wenden erhebliche Zeit auf Erstentwürfe von Schriftstücken auf, deren Bildungswert in der rechtlichen Analyse und Strategie liegt — nicht im Abtippen eines Rubrum oder im Formulieren von „Sehr geehrte Damen und Herren". Diese Skill erstellt den Erstentwurf aus Fallnotizen und Rechtsgebiet-spezifischen Mustern, damit die studentische Arbeitszeit dem eigentlichen juristischen Denken zugute kommt.

**Jeder Entwurf ist ausdrücklich ein Ausgangspunkt.** Kein fertiges Arbeitsergebnis. Der/die Studierende analysiert und überarbeitet; der Supervisor prüft, bevor das Schriftstück die Beratungsstelle verlässt.

Beachte: Rechtliche Beratungsleistungen an Einzelpersonen durch Studierende erfolgen nach § 6 Abs. 1 RDG als unentgeltliche Rechtsdienstleistung unter Aufsicht eines zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Supervisors (§ 6 Abs. 2 RDG). Alle nach außen gehenden Schriftstücke sind ohne Supervisoren-Freigabe nicht zu versenden.

## Eingaben

- **Schriftstücktyp** — z. B. `widerspruch`, `klageschrift-ag`, `mahnschreiben`, `beratungshilfe-antrag`, `pkh-antrag`, `mietrechtliches-kuendigungsschreiben`
- **Sachverhaltsnotizen / Aktennotiz** — Fakten des Falls; fehlende Angaben werden markiert, nie erfunden
- **Rechtsgebiet** — Mietrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verbraucherrecht u. a.
- **Zuständiges Gericht / Behörde** (falls bekannt) — für Rubrum und Formvorschriften
- **Frist** — ob eine Einreichungsfrist läuft und bis wann

## Rechtlicher Rahmen

### Kernvorschriften

- **§ 6 RDG** — Unentgeltliche Rechtsdienstleistung: zulässig durch Rechtsberatungsstellen unter anwaltlicher Aufsicht; die Aufsicht muss durch eine zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Person ausgeübt werden.
- **§ 43a Abs. 2 BRAO** — Mandatsgeheimnis/Verschwiegenheitspflicht: gilt sinngemäß für Studierende der Beratungsstelle; keine Informationen aus dem Mandat nach außen.
- **§ 203 Abs. 3 StGB** — Strafbarkeit der Verletzung von Privatgeheimnissen; Studierende sind als „berufsmäßig tätige Gehilfen" i. S. d. § 203 Abs. 3 S. 2 StGB zu behandeln.
- **§§ 114 ff. ZPO** — Prozesskostenhilfe (PKH): Entwürfe für PKH-Anträge müssen wirtschaftliche Verhältnisse vollständig darlegen; Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO).
- **§§ 1, 2 BerHG** — Beratungshilfe: Voraussetzungen, Bewilligung vor Erbringung der Leistung.
- **§§ 17, 18, 23 VwVfG** — Form von Widersprüchen und Verwaltungsverfahrensschreiben.
- **§ 70 VwGO** — Form des Widerspruchs (schriftlich oder zur Niederschrift); Einreichungsfrist nach §§ 70, 58, 74 VwGO.

### Leitentscheidungen

- BGH, Urt. v. 16.07.2015 – IX ZR 197/14, NJW 2015, 3087 Rn. 20 — Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Schriftsätzen; sinngemäß auf Beratungsstellen unter Aufsicht übertragbar.
- BAG, Urt. v. 27.02.2020 – 2 AZR 570/19, NZA 2020, 901 Rn. 12 — Formvoraussetzungen und Klarheit eines Beendigungsschreibens im Arbeitsrecht; Schriftformgebot des § 623 BGB.
- BVerwG, Urt. v. 20.02.2019 – 6 C 1/18, NVwZ 2019, 735 Rn. 8 — Formwirksamkeit des Widerspruchs im Verwaltungsverfahren; Anforderungen an Bestimmtheit und Begründung.
- BGH, Urt. v. 06.07.2021 – VI ZR 40/20, NJW 2021, 3055 Rn. 18 — Inhaltliche Anforderungen an Mahnschreiben und Forderungsbriefe; keine Irreführung nach §§ 3, 5 UWG.

### Kommentarliteratur

- Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, § 6 Rn. 20 ff. — Voraussetzungen unentgeltlicher Rechtsdienstleistung; studentische Beratungsstellen.
- Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 242 Rn. 34 — Gestaltung von Schreiben im Schuldrecht; Grundsatz von Treu und Glauben als Stilprinzip.
- Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 70 Rn. 3 — Formvorschriften für den Widerspruch (Doppelautoren-Kommentar).
- Vorwerk, in: BeckOK ZPO, 53. Ed. (Stand 01.03.2025), § 114 Rn. 5 — Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe.

## Ablauf

### Schritt 1: Welches Schriftstück?

Den Anforderungstyp dem Musterbestand der Beratungsstelle zuordnen. Typischer Bestand nach Rechtsgebiet:

| Rechtsgebiet | Schriftstücke |
|---|---|
| **Mietrecht** | Widerspruch gegen Kündigung, Mängelrüge mit Fristsetzung, Klage auf Kaution, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz |
| **Arbeitsrecht** | Kündigungsschutzklage (AG), Abmahnungsrüge, Zeugnisverlangen, Lohnrückstandsschreiben |
| **Verwaltungsrecht** | Widerspruchsschreiben, Klage beim Verwaltungsgericht (Entwurf), Antrag auf aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 4, 5 VwGO) |
| **Verbraucherrecht** | Widerrufserklärung (§ 355 BGB), Mahnschreiben, Antwort auf Inkassoschreiben, Antrag auf Lastschriftrückgabe |
| **Allgemein** | Beratungshilfe-Antrag (BerH 1), PKH-Antrag (ZPO 117), Vollmacht, Empfangsbekenntnis |

Falls das angeforderte Schriftstück nicht im Musterbestand vorhanden ist: „Der Musterbestand der Beratungsstelle enthält kein Muster für [X]. Ich kann einen Entwurf nach allgemeinen Grundsätzen versuchen, aber dieser muss besonders sorgfältig geprüft werden — er wurde nicht auf das Rechtsgebiet und die zuständige Behörde/das Gericht abgestimmt. Besser wäre, den Supervisor zu fragen, ob ein bewährtes Muster vorliegt."

### Schritt 2: Sachverhalt aufnehmen

Fallnotizen und Aktennotiz lesen. Für jeden Aspekt, den das Schriftstück benötigt: Liegt die Information vor?

| Schriftstück braucht | Vorhanden? | Quelle |
|---|---|---|
| [Tatsache] | Ja / Nein | [Aktennotiz / Mandantenunterlage / noch zu beschaffen] |

Fehlende notwendige Tatsachen → nicht erfinden. Markierung: `[TATSACHE FEHLT: Zustellungsdatum der Kündigung — aus Briefumschlag oder Postzustellungsurkunde entnehmen]`.

### Schritt 3: Zuständiges Gericht / Behörde und Formvorschriften

- **Rubrum:** Gericht, Aktenzeichen (falls vorhanden), Parteien, Bevollmächtigte/r (Studierender unter Aufsicht des Supervisors)
- **Formvorschriften:** Schriftform, Unterschrift, Einreichungsweg (post, Fax, beA, elektronisch)
- Sind örtliche Besonderheiten nicht bekannt: `[PRÜFEN: Einreichungsweg beim zuständigen Gericht / der zuständigen Behörde überprüfen]`

### Schritt 4: Entwerfen

Das Rechtsgebiet-Muster verwenden. Füllen, was aus den Fakten befüllt werden kann. Platzhalter explizit lassen — niemals mit plausibel klingendem Inhalt füllen.

**Wo immer der Entwurf eine Rechtsbehauptung aufstellt:** Diese Behauptung ist eine Hypothese, die der/die Studierende überprüft, keine Schlussfolgerung, auf die der Entwurf sich verlässt. Entsprechend markieren.

### Schritt 5: Unsicherheiten kennzeichnen

Drei Arten von Markierungen, direkt im Text:

- `[TATSACHE FEHLT: ...]` — das Schriftstück benötigt eine Tatsache, die die Fallnotizen nicht enthalten
- `[PRÜFEN: ...]` — eine Rechts- oder Tatsachenbehauptung, die vor Einreichung überprüft werden muss
- `[UNSICHER: ...]` — der Skill ist genuinely unsicher und sagt dies, anstatt zu raten

### Schritt 6: Supervisoren-Routing

Ein Schriftstück bei Gericht oder einer Behörde einzureichen ist eine folgenschwere Handlung. Das Gate ist das Supervisionsmodell der Beratungsstelle, verstärkt durch die Grundvoraussetzung, dass ein zugelassener Rechtsanwalt/eine zugelassene Rechtsanwältin die Aufsicht innehat (§ 6 Abs. 2 RDG). Gerichtliche und behördliche Einreichungen gehen immer durch die Supervisoren-Prüfung, unabhängig vom gewählten Supervisionsmodell.

- **Formelle Prüfwarteschlange:** Entwurf geht in die Warteschlange; Studierender sieht „in Warteschlange für [Supervisor]"
- **Konfigurierbare Flags:** Wenn dieser Schriftstücktyp ein Flag auslöst (gerichtliche Einreichungen in der Regel immer), enthält der Output: „VOR DER EINREICHUNG MIT [SUPERVISOR] ABSPRECHEN"
- **Leichtere Begleitung:** Standard-Sicherheitslabel; keine zusätzliche Schranke — aber gerichtliche Einreichungen gehen per Klinikverfahren dennoch an den Supervisor vor Einreichung

## Ausgabeformat

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  KI-GESTÜTZTER ENTWURF — ERFORDERT STUDENTISCHE ANALYSE UND SUPERVISOREN-PRÜFUNG
  Dies ist ein Ausgangspunkt, kein fertiggestelltes Arbeitsergebnis.
  Jedes [PRÜFEN]- und [TATSACHE FEHLT]-Flag muss vor der Einreichung aufgelöst werden.
  § 6 Abs. 2 RDG: Einreichung erst nach Supervisoren-Freigabe.
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[Das Schriftstück — im Rechtsgebiet-Musterformat, formvorschriftengerecht,
mit Flags direkt im Text]

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## Prüfliste für Studierende

Vor Vorlage an [Supervisor]:

- [ ] Das Schriftstück vollständig lesen. Sagt es das, was ausgedrückt werden soll?
- [ ] Jede Tatsache: stimmt sie mit den tatsächlichen Mandantenunterlagen überein?
- [ ] Jedes [PRÜFEN]-Flag: durch Recherche aufgelöst oder gestrichen
- [ ] Jedes [TATSACHE FEHLT]-Flag: mit verifizierten Informationen gefüllt oder Abschnitt entfernt
- [ ] Rechtsgrundlage: ist dies die richtige Argumentation? Gibt es bessere Ansätze? (Das ist die Analyse des Studierenden, nicht des Entwurfs.)
- [ ] Formvorschriften: Rubrum, Einreichungsweg, Format nach aktuellen Vorschriften korrekt?
- [ ] [Supervisionsschritt per Klinik-Konfiguration]
```

## Beispiel

**Szenario:** Mandantin Erdem erhält eine fristlose Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses. Kündigung zugestellt am 15.04.2026. Studierender Müller soll einen Entwurf der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin erstellen.

```
/entwurf kuendigungsschutzklage-ag
Fall: Erdem-Arbeitsrecht-2026
Frist: 06.05.2026 (3 Wochen ab 15.04.2026, § 4 KSchG)
Arbeitgeber: Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin
```

Entwurf enthält: Rubrum (AG Berlin), Anträge, Klagebegründung mit `[PRÜFEN: Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße für Anwendbarkeit KSchG]`, `[TATSACHE FEHLT: Datum des Arbeitsvertragsabschlusses]`.

## Risiken und typische Fehler

- **Frist nicht beachtet:** Der Entwurf weist auf erkannte Fristen hin, berechnet sie aber nicht selbst. Studierende müssen die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG, die Widerspruchsfrist (§ 70 VwGO), Verjährungsfristen (§ 195 BGB) eigenständig prüfen und in `/fristen` eintragen.
- **Rubrum falsch:** Zuständigkeit, Parteibezeichnungen, Aktenzeichen müssen überprüft werden. Fehlerhaftes Rubrum kann zur Unzulässigkeit führen.
- **PKH-Antrag vergessen:** Wenn die Mandantin/der Mandant nicht zahlungsfähig ist, muss gleichzeitig mit der Klage ein PKH-Antrag (§ 117 ZPO) eingereicht werden.
- **Entwurf verlässt Klinik ohne Freigabe:** § 6 Abs. 2 RDG verlangt anwaltliche Aufsicht. Kein Entwurf wird dem Mandanten oder einer Behörde/einem Gericht ohne Supervisoren-Freigabe zugeleitet.
- **Falsche Rechtsgrundlagen:** Rechtsbehauptungen im Entwurf sind Hypothesen. Der/die Studierende verifiziert jede Norm und Rechtsprechung, bevor der Entwurf weitergereicht wird.

## Quellenpflicht

Jede Rechtsbehauptung im Entwurf ist mit der einschlägigen Norm oder Entscheidung zu belegen. Vorgeschlagene Quellen aus dem Modell sind mit `[Modellwissen — verifizieren]` zu kennzeichnen und vor Verwendung gegen aktuelle Datenbanken (beck-online, juris, dejure) zu prüfen. Niemals ohne Quellangabe und Supervisoren-Freigabe einreichen.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
