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name: erbbaurecht-praxis-kaltstart-routing
title: Kaltstart Erbbaurecht
description: 'Für Kaltstart Erbbaurecht: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/erbbaurecht-praxis/skills/kaltstart-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Kaltstart Erbbaurecht

## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage gezielt nach fehlender Erbbauzinsklausel, letzter Anpassung oder dem für den Auftrag entscheidenden Zustimmungs- und Rangnachweis. Nach Eingang Inhalt und Reichweite prüfen, die betroffene Rechnung oder Vertragsfassung aktualisieren und das bestellte Schreiben fertigstellen. Weitere Fragen nur bei entscheidenden neuen Lücken, keine erneute Aufnahme. Unabhängige Teile vorläufig bearbeiten; aus einer angekündigten Zustimmung keine erteilte Zustimmung machen.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 1 Abs. 1 ErbbauRG` — Begriff und Inhalt des Erbbaurechts.
- `§ 2 ErbbauRG` — vertragsmäßiger Inhalt.
- `§ 5 ErbbauRG` — Zustimmungserfordernisse.
- `§ 9a ErbbauRG` — Erbbauzinsanpassung.
- `§ 10 ErbbauRG` — Rang und Belastung.
- `§ 11 ErbbauRG` — Anwendbarkeit grundstuecksrechtlicher Vorschriften.
- `§ 12 ErbbauRG` — Eigentum am Bauwerk.
- `§ 873 Abs. 1 BGB` — dinglicher Vollzug.
- `§ 13 Abs. 1 GBO` — Grundbuchantrag.
- `§ 29 Abs. 1 GBO` — Formnachweis.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Fachlicher Zuschnitt

Führt durch Grundstück, Erbbauberechtigte, Eigentümer, Laufzeit, Bauwerk, Erbbauzins, Heimfall, Finanzierung, Zustimmung und Grundbuchvollzug.

## Quellenrahmen

ErbbauRG, GBO, GBV, BGB-Sachenrecht, Finanzierungs- und Vollzugspraxis des Erbbaurechts.

## Arbeitsmodus

1. **Aktenlage sichern:** Liste vorhandene Dokumente, fehlende Nachweise, offene Originale, Register-/Grundbuchauszüge, Aktenzeichen, Datum, Beteiligte und Entscheidungsdruck.
2. **Form und Zuständigkeit prüfen:** Trenne materielle Rechtslage, formelle Nachweise, elektronische Einreichung, Beglaubigung/Beurkundung, Übersetzung/Apostille und Zuständigkeit.
3. **Hindernisse benennen:** Formuliere jedes Hindernis konkret: behebbar, streitig, riskant, rein redaktionell oder materiell-rechtlich.
4. **Dokument fertigstellen:** Liefere das beauftragte Nachreichungsschreiben, die Mandantenantwort, Klauselfassung oder rechtliche Bewertung vollständig. Nach einer Antwort am bestehenden Ergebnis fortsetzen, nicht beim Beschwerdegerüst oder einer Skill-Empfehlung bleiben. Quellenstatus gesondert dokumentieren; externe Handlungen nur nach Freigabe.
5. **Belegdisziplin:** Zitiere Normen nur, wenn sie zum Schritt passen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link; sonst ausdrücklich als zu verifizieren markieren.
