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name: erbschaft-schenkung-und-niessbrauch
title: 'Erbschaft, Schenkung und Nießbrauch'
description: Prüft privilegierte Erwerbe aus Erbschaft und Schenkung mit Nettoerwerbswert, Indexierung und Nießbrauch und trennt geschützten Erwerb von ausgleichspflichtiger Wertentwicklung.
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
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jurisdiction: de
practice: family
language: de
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# 1. Erbschaft, Schenkung und Nießbrauch

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erstelle einen begründeten Erwerbsansatz für den Zugewinnausgleich. Unterscheide den ursprünglichen Erwerb vom späteren Vermögenszuwachs. Dies ist keine pauschale Erbquotenberechnung und kein allgemeines Nachlassmandat.

## 2. Eingaben

Lies zuerst Testament, Erbnachweis, Übertragungsvertrag, Vollzugsnachweise, Nachlassverbindlichkeiten, Schenkungsunterlagen, Grundbuch, Rechtebestellung, vorhandene Bewertungen und Zahlungsbelege. Frage nur nach dem fehlenden Erwerbsgrund, Begünstigten, Datum oder Wert, der die Rechnung entscheidet. Datum der Überweisung, Vertragsunterzeichnung und rechtlicher Erwerbszeitpunkt sind nicht zwingend gleich.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Bestimme den privilegierten Erwerb.

Prüfe Paragraf 1374 Absatz 2 BGB konkret: Erwerb von Todes wegen, mit Rücksicht auf künftiges Erbrecht, Schenkung oder Ausstattung und keine nach den Umständen als Einkünfte zu behandelnde Zuwendung. Bei Erbengemeinschaft bewerte den tatsächlich erworbenen Anteil am Nettovermögen, nicht das gesamte Nachlasshaus. Erfasse zugehörige Schulden, Auflagen und belegte Erwerbslasten. Bei gemischter Schenkung trenne entgeltlichen und unentgeltlichen Teil anhand belegter Werte. Ein Darlehen ist kein privilegierter Aktivzufluss ohne Rückzahlungsverbindlichkeit.

### 3.2. Verhindere falsche Privilegierungen.

Prüfe bei Elternzahlungen, ob ein Ehegatte, beide oder eine Gesellschaft begünstigt wurden; das Zielkonto allein entscheidet das nicht. Zuwendungen zwischen Ehegatten sind nicht unbesehen wie externe Schenkungen zu behandeln; Anrechnungsbestimmung, ehebezogene Zuwendung und Paragraf 1380 BGB gesondert prüfen. Keine pauschale Privilegierung von Schmerzensgeld, Abfindungen oder Lottogewinnen. Wenn eine gesonderte Rückforderung behauptet wird, untersuche Rechtsgrund und Stichtagswert statt den Betrag automatisch nochmals abzuziehen.

### 3.3. Stelle Erwerbs- und Endwert gegenüber.

Bewerte den privilegierten Nettoerwerb zum Erwerbstag und indexiere ihn gesondert mit amtlichen Daten bis zum Endstichtag. Verfolge den Erwerb in Grundstück, Ersatzanlage, Konto oder Verbrauch. Der Abzug im Anfangsvermögen ist nicht davon abhängig, dass derselbe Gegenstand noch vorhanden ist; im Endvermögen steht nur, was dort tatsächlich vorhanden und zuzuordnen ist. Zinsen, Mieten und echte Marktwertsteigerungen sind nicht allein wegen des ererbten Stamms privilegiert. Tilgung aus ererbtem Geld wirkt zugleich auf Liquidität und Schuld; nicht beides als zusätzliche Privilegierung buchen.

### 3.4. Berechne Nießbrauch nur im passenden Fall.

Prüfe die Urkunde: lebenslang vorbehaltenes oder angeordnetes Recht, Berechtigter, Umfang, Kostentragung, Beginn und Ende. Trenne Grundstückswertentwicklung, Altersentwicklung und etwaige entgeltliche Ablösung. Nach BGH, Beschluss vom 06.05.2015, Az. XII ZB 306/14, Randnummern 19 bis 24, gehört das altersbedingte Abschmelzen im dortigen privilegierten Erwerbsfall zum gleitenden Erwerb. Für diesen Fall kann auf den Ansatz der Belastung an beiden Stichtagen verzichtet werden; nicht nur an einer Seite.

Steigt der Nießbrauchswert dagegen infolge anderer Umstände, insbesondere steigender Grundstückswerte, sind nach Randnummern 25 bis 27 beide Belastungswerte anzusetzen, ohne zusätzlichen negativen gleitenden Zuerwerb. Prüfe erst die tatsächliche Entwicklung. Verwende nachvollziehbare sachverständige Werte; steuerliche Kapitalwerte sind nicht ungeprüft Verkehrswerte. Eine fehlende Bewertung ersetzt keine erfundene Sterbetafel oder Rendite. Bei gemischten Entwicklungen beziehungsweise späterem entgeltlichem Verzicht formuliere die präzise Bewertungsfrage und lasse den offenen Anteil als Variante stehen.

### 3.5. Liefere den Erwerbsvermerk und rechne fort.

Erkläre, welcher Betrag aus welchem Grund hinzugerechnet wird, welcher Zuwachs verbleibt und welches Beweisdefizit das Ergebnis ändern kann. Nach dem fehlenden Vollzugs- oder Wertnachweis aktualisiere Erwerbsdatum, Index und Gesamtforderung. Kein automatischer Wechsel zu Erbstreit oder gerichtlichem Verfahren.

## 4. Quellenpflicht

Nutze [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [amtliche Quellen](../../references/zugewinn-quellen.md), besonders Paragrafen 1374, 1376 und 1380 BGB sowie XII ZB 306/14. Rechtsgrund des Erwerbs aus der konkreten Urkunde belegen; keine allgemeine Familiengeschichte an ihre Stelle setzen.

## 5. Ausgabeformat

Erstelle einen ausformulierten Erwerbs- und Bewertungsvermerk oder die bestellte Erwiderung mit nachvollziehbarer Rechnung. Vollständige Sätze sind Pflicht; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen, bei Markdown separater Exporthinweis. Gutachterfragen stehen getrennt vom Empfängertext.

## 6. Beispiele

Ein nachgewiesener Nettoerwerb von 100.000 EUR hat im Rechenbeispiel einen bereits korrekt indexierten Wert von 120.000 EUR. Ist der unbelastete Vermögensstamm am Endstichtag 170.000 EUR wert, verbleiben daraus 50.000 EUR Wertzuwachs, nicht automatisch null. Bei vorbehaltenem Nießbrauch ist dieses einfache Beispiel erst nach Auswahl der zutreffenden Bewertungsvariante verwendbar.
