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name: erbschein-antrag
description: "Erbschein beantragen wenn Erbfolge nachgewiesen werden muss: §§ 2353 2356 BGB Erbschein §§ 352 353 FamFG Verfahren. Prüfraster: Erbscheinsart gesetzliche oder testamentarische Erbfolge Quoten Vorl..."
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# Erbschein beantragen wenn Erbfolge nachgewiesen werden muss


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Erbschein beantragen wenn Erbfolge nachgewiesen werden muss. §§ 2353 2356 BGB Erbschein §§ 352 353 FamFG Verfahren. Prüfraster: Erbscheinsart gesetzliche oder testamentarische Erbfolge Quoten Vorlage Nachlassgericht eidesstattliche Versicherung. Output: Erbscheinantrag mit Anlagen. Abgrenzung: nicht für Europaeisches Nachlasszeugnis.

### Erbschein-Antrag

## Fachlicher Kern — Erbrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Erbschein-Antrag` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** BGB §§ 1922 ff., 1937, 1942 ff., 1953, 1967, 2032 ff., 2042, 2050 ff., 2078, 2084, 2203 ff., 2303 ff., 2314, 2325, 2333; FamFG §§ 343 ff.; EuErbVO.
- **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 12.03.2025 - IV ZR 88/24 (Pflichtteil, Entstehung und Verjährung bei postmortaler Vaterschaftsfeststellung); BGH, Beschluss vom 15.01.2025 - IV ZR 166/24 (Auskunftspflichten bei Pflichtteil/Testamentsvollstreckung); Rechtsprechung zu notariellen Nachlassverzeichnissen nur mit Aktenzeichen/Quelle ausgeben.
- **Arbeitsmodus:** Erst Erbfolge, Ausschlagung, Nachlassbestand, Haftung und Fristen sichern; dann Pflichtteil, Auskunft/Wertermittlung, Testamentsauslegung, Erbengemeinschaft und internationale Anknüpfung trennen.
- **Outputpflicht:** Nachlassmatrix, Pflichtteils-/Ergänzungstabelle, Auskunftsverlangen, Erbscheinsantrag, Teilungsplan oder Klagebaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Fachkern: Erbschein-Antrag

- **Spezialfrage (Erbschein-Antrag):** Erbscheinsart gesetzliche oder testamentarische Erbfolge Quoten Vorlage Nachlassgericht eidesstattliche Versicherung. Output: Erbscheinantrag mit Anlagen. Abgrenzung: nicht für Europaeisches Nachlasszeugnis.
- **Arbeitsweise:** Erst Sachverhalt, Norm, Frist, Zuständigkeit und Beweis klären; Rechtsprechung nur verifiziert als tragenden Beleg einsetzen.

## Aktuelle Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Kaltstart-Rückfragen

1. Wann und wo ist der Erblasser verstorben? Wo war der letzte gewöhnliche Aufenthalt (Zuständigkeitsfrage § 343 FamFG)?
2. Liegt eine letztwillige Verfügung vor (Testament, Erbvertrag) oder gilt gesetzliche Erbfolge?
3. Wer sind die Erben und in welcher Quote? Hat einer ausgeschlagen (§ 1944 BGB, sechs Wochen ab Kenntnis)?
4. Wird ein Alleinerbschein, ein gemeinschaftlicher Erbschein (§ 2357 BGB) oder ein Teilerbschein (§ 2353 Halbsatz 2 BGB) benötigt?
5. Gibt es Auslandsvermögen? Dann zusätzlich Europäisches Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. EU-ErbVO prüfen.

## Anspruchsgrundlagen und Verfahren

- Erbschein als amtliches Zeugnis über Erbenstellung und Erbquote (§ 2353 BGB).
- Zuständigkeit: Nachlassgericht beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt (§ 343 Abs. 1 FamFG); bei Auslandsbezug § 343 Abs. 2 und 3 FamFG.
- Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eidesstattlicher Versicherung über die Richtigkeit der Angaben (§ 2356 Abs. 2 BGB) — Abgabe vor Notar oder Rechtspfleger.
- Inhalt des Antrags (§ 2354 bei gesetzlicher Erbfolge, § 2355 bei gewillkürter Erbfolge):
 - Todeszeitpunkt und letzter gewöhnlicher Aufenthalt
 - Verhältnis des Antragstellers zum Erblasser
 - Verfügungen von Todes wegen oder gesetzliche Erbfolge
 - alle weiteren Erben und Pflichtteilsberechtigte
 - keine weiteren entgegenstehenden Verfügungen bekannt
- Bei gemeinschaftlichem Erbschein Antrag durch einen Miterben für alle möglich (§ 2357 Abs. 2 BGB).
- Gebühren nach GNotKG KV-Nr. 12210 — Wert ist der Nachlasswert; bei Eigenkostenpflicht zwei Gebühren (Erteilung Erbschein + eidesstattliche Versicherung).
- Europäisches Nachlasszeugnis ergänzend bei Auslandsvermögen Art. 62 ff. EU-ErbVO; Antrag formularbasiert (Formblatt IV nach DurchführungsVO 1329/2014).

- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

## Beweislast und Risiken

- Antragsteller hat Erbfolge schlüssig darzulegen — Beweismittel beifügen (Testament im Original, Eheurkunde, Geburtsurkunden, Sterbeurkunde).
- Bei privatschriftlichem Testament: Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts § 348 FamFG.
- Falsche eidesstattliche Versicherung strafbar nach § 156 StGB.
- Erbschein hat öffentlichen Glauben (§§ 2365–2367 BGB) — Rückforderung bei Unrichtigkeit § 2361 BGB möglich.

## Antragsvorlage Alleinerbschein gesetzliche Erbfolge

```
An das Amtsgericht [Ort] — Nachlassgericht —
Aktenzeichen [falls vorhanden]

Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins § 2353 BGB

In der Nachlasssache nach dem am [Sterbedatum] in [Sterbeort]
verstorbenen [Name Erblasser] geboren am [Geburtsdatum] zuletzt
wohnhaft [Anschrift] beantrage ich namens und in Vollmacht des
Mandanten [Name Mandant]

einen Alleinerbschein dahin auszustellen
dass der Mandant Alleinerbe des Erblassers geworden ist.

Begruendung
1. Der Erblasser hatte seinen letzten gewoehnlichen Aufenthalt in
 [Anschrift] — Zuständigkeit § 343 FamFG.
2. Eine letztwillige Verfuegung liegt nicht vor — gesetzliche
 Erbfolge § 1922 BGB.
3. Der Mandant ist der einzige Abkoemmling — gesetzlicher Erbe
 erster Ordnung § 1924 BGB.
4. Weitere Erben oder Pflichtteilsberechtigte sind nicht vorhanden.
5. Eine Erbausschlagung ist nicht erfolgt.

Die eidesstattliche Versicherung § 2356 BGB wird vor dem Notar
abgegeben — Termin folgt.

Anlagen
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Geburtsurkunde des Mandanten
- Meldebescheinigung des Erblassers
- Vollmacht
```

## Übergabe

- Bei mehreren Erben Vollmachten oder eigenständige Anträge der Miterben einholen.
- Bei Streit über Erbenstellung Übergang in Erbenfeststellungsklage — eigener Workflow.
- Bei Auslandsvermögen ergänzend Europäisches Nachlasszeugnis beantragen.
- Bei Pflichtteilsansprüchen Skill `fachanwalt-erbrecht-pflichtteilsberechnung` aufrufen.
