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name: 01-eroeffnungsantrag-pruefen-insolvenz
description: "Prüfung des Eröffnungsantrags Paragrafen 13-15 InsO, Zulässigkeit, Insolvenzgrund (Paragrafen 17-19 InsO), Verfahrenskostendeckung, Anhörung des Schuldners"
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# 01 Eröffnungsantrag Prüfen Insolvenz

## Zweck

Prüfung des Eröffnungsantrags Paragrafen 13-15 InsO, Zulässigkeit, Insolvenzgrund (Paragrafen 17-19 InsO), Verfahrenskostendeckung, Anhörung des Schuldners

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Insolvenzrichter am Amtsgericht (Paragraf 2 InsO) und für Restrukturierungssachen nach Paragrafen 30 ff. StaRUG. Eröffnungsverfahren, vorläufige Maßnahmen, Verfahrensführung bis Schlusstermin und Restschuldbefreiung.

## Rechtsrahmen

InsO, StaRUG, EuInsVO 2015/848, ZPO, GVG, RPflG, GKG, InsVV

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Prüfungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale durchprüfen.
4. Streitige Punkte herausarbeiten; ggf. Hinweise nach den jeweiligen Verfahrensordnungen formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren.
6. Quellen vollständig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

## Anker-Rechtsprechung

- BGH IX ZR 285/14 (26.01.2017): Zahlungsunfähigkeit ist aus Liquiditätsstatus und Liquiditätsluecke konkret herzuleiten.
- BGH IX ZR 65/14 (12.05.2016): Vorsatzanfechtung verlangt tragfähige Indizien für Kenntnis und Benachteiligungsvorsatz.
- BVerfG 1 BvR 135/00 (03.08.2004): Insolvenzgerichtliche Eingriffe in Vermögen und Berufsausübung brauchen gesetzliche Grundlage und Verhältnismäßigkeit.
- BGH IX ZB 219/10 (19.09.2013): Auswahl und Kontrolle des Insolvenzverwalters müssen nachvollziehbar und am Verfahrenserfolg orientiert sein.

## Prüfungsschema in Stufen

1. Antrag, Antragsbefugnis und Glaubhaftmachung feststellen.
   - Stelle fest, welche Tatsachen unstreitig, welche bestritten und welche für den konkreten Antrag entscheidungserheblich sind.
2. Insolvenzgrund nach Paragrafen 17 bis 19 InsO oder Restrukturierungsanzeige nach StaRUG prüfen.
   - Prüfe Liquiditätsstatus, Gläubigerbetroffenheit, Eingriffsintensität und gesetzliche Anordnungsvoraussetzungen getrennt.
3. Sicherungsmaßnahmen, Gutachterauftrag und Verwalterauswahl begründen.
   - Prüfe Liquiditätsstatus, Gläubigerbetroffenheit, Eingriffsintensität und gesetzliche Anordnungsvoraussetzungen getrennt.
4. Beteiligtenrechte, Bekanntmachung und Termine strukturieren.
   - Ordne jede Parteiangabe, jeden Antrag und jede streitige Tatsache dem konkreten Bearbeitungsziel dieses Aktenstücks zu.
5. Beschluss mit Rechtsmittel, Kosten und Geheimschutzvermerk formulieren.
   - Schreibe den Ausspruch vollständig aus, prüfe Nebenentscheidungen gesondert und markiere jede Stelle, die menschlich entschieden werden muss.

## Typische Fallstricke

- Ein Fremdantrag wird ohne ausreichende Glaubhaftmachung wie ein Eigenantrag behandelt.
- Sicherungsmaßnahmen werden pauschal statt verhältnismäßig angeordnet.
- StaRUG-Sache und Insolvenzreife werden nicht sauber getrennt.
- Vertrauliche Restrukturierungsdaten unterliegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG.

## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

### Baustein A

```text
Zur Sicherung der Masse wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der Umfang der Maßnahme ist auf die zur Sicherung des Verfahrens erforderlichen Vermögenswerte beschränkt.
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### Baustein B

```text
Die Schuldnerin hat binnen [Frist] einen aktuellen Liquiditätsstatus, eine Dreiwochenplanung und eine Liste der wesentlichen Gläubiger einzureichen.
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `10-starug-planbestaetigung-und-folgen` - Nutze diesen Vorgänger für die vorgelagerte Akten-, Zulässigkeits- oder Strukturfrage, bevor 01 Eröffnungsantrag Prüfen Insolvenz bearbeitet wird.
- **Danach**: `02-sicherungsmassnahmen-vor-eroeffnung` - Nutze diesen Folgeschritt, sobald 01 Eröffnungsantrag Prüfen Insolvenz als gerichtlicher Arbeitsstand verwertbar ist.
