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name: eroeffnungsgutachten-iv
description: "Eroeffnungsgutachten als Sachverständiger oder vorläufiger Insolvenzverwalter erstellen wenn Gericht Prüfauftrag erteilt. §§ 17 18 19 InsO Eroffnungsgründe §§ 26 54 InsO Massekostendeckung. Prüfraster: Zahlungsunfähigkeit drohende ZU Überschuldung Massekosten Sicherungsbedarf Fortführungsempfehlu..."
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# Eröffnungsgutachten

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Eröffnungsgutachten` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** InsO §§ 1, 13, 15a, 17, 18, 19, 21, 38 ff., 47, 49 ff., 55, 80, 103 ff., 129-147, 165 ff., 217 ff., 270 ff., 343; StaRUG; COVInsAG/Übergangsrecht nur bei Altzeiträumen; SGB III § 165.
- **Verifizierte Anker:** BGH, Urteil vom 10.02.2005 - IX ZR 211/02 (Grenzen § 133 InsO bei Zwangsvollstreckung/verschlepptem Antrag als Klassiker); ausländische Verfahren: § 343 InsO Anerkennung, kein deutsches Chapter-15-Verfahren, häufig inzidente Prüfung durch Register, Grundbuch, Prozessgericht und Banken.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Startet bei

- das Gericht ein Gutachten zur Verfahrenseröffnung beauftragt
- Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu prüfen ist
- eine Fortführung bis zur Eröffnung möglich erscheint

## Eingaben

- Antrag und Anlagen
- BWA, SuSa, OPOS, Bankdaten, Lohn- und Steuerstände
- Vermögensverzeichnis und Sicherheiten

## Workflow

1. **Sachverhalt sichern** - Antrag, Gesellschaft, Geschäftsbetrieb und Unterlagenstand darstellen.
2. **Eröffnungsgründe prüfen** - § 17, § 18 und § 19 InsO anhand konkreter Zahlen trennen.
3. **Masse prüfen** - freie Masse, Kosten, Verwertung, Vorschuss und Massearmut abgleichen.
4. **Empfehlung bauen** - Eröffnung, Abweisung, Sicherungsmaßnahmen oder weitere Aufklärung begründen.

## Ausgabe

- Gutachtengliederung
- Zahlen- und Belegliste
- Empfehlungsentwurf an das Insolvenzgericht

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. Diese Regel folgt der zentralen Vorgabe in der `CLAUDE.md` des Repos und gilt ausnahmslos.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Qualitätsgates

- Eröffnungsgrund und Kostendeckung getrennt
- jede Zahl mit Quelle
- fehlende Unterlagen als Aufklärungsbedarf markiert

## Rote Schwellen

- Kassenbestand nicht verifiziert
- Sicherheiten ungeklärt
- Betriebsfortführung ohne Liquiditätsbrücke

## Interne Vorlagen

- assets/templates/eroeffnungsgutachten-gliederung.md
- assets/templates/liquiditaetsstatus-kurzcheck.md

## Amtliche Erstquellen

- §§ 16 bis 19 InsO
- § 26 InsO

## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)

- **BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024** — Bei Liquiditätsstatus im Eröffnungsgutachten: Verwalter muss konkret darlegen, dass der Schuldner mit dauerhafter Nichtbefriedigung anderer Gläubiger gerechnet hat. <https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+129/22>
- **BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024** — Bei Sachverhaltsaufnahme mit Wechsel der Geschäftsleitung: fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen GF in Anfechtungs- und Haftungsprüfungen berücksichtigen. <https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22>
- IDW S 11 als Methodik-Standard für Liquiditätsstatus und Fortbestehensprognose (Prognosezeitraum 12 Monate seit 01.01.2024).

## Paragrafenkette Insolvenzverwaltung

§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persönliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Maßnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)

## Triage — Verfahrensstand

Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Verfahrensstatus?** Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
2. **Massedeckung?** § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
3. **Zustimmungserfordernis § 160 InsO?** Handlung besonders bedeutsam → Gläubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
4. **Dokumentation vollstaendig?** Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
