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description: "PrALR: Erster Teil Titel 2 Sachen und Rechte: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung."
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# Pralr Erster Teil Titel 2 Sachen Und Rechte

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: historisch — Verjährung nach ALR-Vorschriften (z. B. 30-jährige actio); heutige Anwendung über Art. 184 ff. EGBGB und § 195 BGB.
- Tragende Normen verifizieren: ALR Einleitung §§ 1-100, Erster Teil (Personen-/Sachenrecht), Zweiter Teil (Personenstand, Familie, Erbrecht), Allgemeine Gerichtsordnung; abgelöst durch BGB (1900), aber dogmenhistorisch fortwirkend — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Rechtshistoriker, Lehrstühle, Restitutionsverfahren mit Altrecht-Bezug, Boden- und Erbschaftsstreite mit historischer Wurzel.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Rechtsvergleichende Stellungnahme, ALR-Auszug aus historischer Edition, dogmatische Untersuchung, Restitutionsgutachten, Erbschaftsgutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Wichtige Paragraphen

- **ALR I 2 §§ 1-30**: Begriff der Sache; bewegliche und unbewegliche Sachen.
- **ALR I 2 §§ 31-60**: Rechte als Sachen (incorporales).
- **ALR I 2 §§ 100-150**: Verbindung von Sachen, Fruechte, Bestandteile.

## Systematische Bedeutung

Anders als BGB unterscheidet ALR nicht so streng zwischen koerperlichen Sachen und Rechten — beide werden als "Sachen" gefuehrt. Das ist roemisch-rechtliche Tradition (res corporales und incorporales).

## Subsumtionsbeispiel: Verkauf einer Forderung 1850

A verkauft B seine Forderung gegen C.
- **ALR**: Forderungsverkauf möglich, da Forderung "Sache" iSd ALR I 2.
- **BGB**: Forderung ist Recht; § 398 BGB Abtretung erforderlich.

## Heutige Fortwirkung

- BGB § 90 BGB: nur koerperliche Gegenstaende sind Sachen.
- §§ 398 ff. BGB: Forderung wird separat behandelt.

## Prüfraster

1. Sache oder Recht?
2. Beweglich oder unbeweglich?
3. Bestandteile?
