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name: erwerbsminderungs-rente-streit-sgb-vi
description: "EM-Rente nach §§ 43 240 SGB VI. Volle teilweise EM Wartezeit Pflichtbeitraege Berufsschutz vor 1961. Strategie für Buerger bei Ablehnung durch DRV."
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# Erwerbsminderungs-Rente — Streit mit der Rentenversicherung

## Worum geht es?

Sie koennen wegen Krankheit nicht mehr richtig arbeiten. Sie haben EM-Rente beantragt — und die DRV hat abgelehnt. Diese Skill zeigt, wie Sie Widerspruch und Klage fuehren.

## In einfacher Sprache

Sie koennen nicht mehr arbeiten. Sie wollten Rente wegen Krankheit. Die Rentenversicherung hat Nein gesagt. Wir zeigen Ihnen den Weg.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- DRV hat EM-Rente abgelehnt.
- Sie sind unsicher, ob Sie die Voraussetzungen erfuellen.
- Sie wollen Klage einreichen.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **EM-Rente**: Rente wegen Erwerbsminderung.
- **Volle EM**: Leistungsvermoegen unter 3 Stunden taeglich.
- **Teilweise EM**: 3 bis unter 6 Stunden taeglich.
- **Berufsschutz § 240 SGB VI**: Schutz im bisherigen Beruf (nur Jahrgaenge vor 02.01.1961).
- **Wartezeit**: 5 Jahre Versicherungspflicht.
- **Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt**: BSG-Konstruktion, dass 3-6h-Personen oft volle EM bekommen.

## Rechtsgrundlagen

- **§ 43 SGB VI** — EM-Rente (volle und teilweise).
- **§ 240 SGB VI** — Berufsschutz fuer Altjahrgaenge.
- **§ 50 SGB VI** — Allgemeine Wartezeit.
- **§ 99 SGB VI** — Rentenbeginn.
- **§ 109 SGG** — eigenes Gutachten.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Voraussetzungen pruefen

**Versicherungsrechtliche Voraussetzungen** (§ 43 Abs. 1 Nr. 2-3 SGB VI):

- 5 Jahre allgemeine Wartezeit (§ 50 SGB VI)
- 3 Jahre Pflichtbeitraege in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung

Wenn nicht erfuellt: keine EM-Rente — ausser Sonderregeln (z.B. § 53 SGB VI Sondertatbestaende bei Wehrdienst etc.).

**Medizinische Voraussetzungen** (§ 43 Abs. 2 SGB VI):

- Volle EM: weniger als 3 Stunden taeglich Erwerbstaetigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Teilweise EM: 3 bis unter 6 Stunden

### Schritt 2 — Versicherungsverlauf anfordern

Bei der DRV per Anfrage. Pruefen Sie:

- Liegen 5 Jahre Wartezeit vor?
- Liegen 3 Jahre Pflichtbeitraege in den letzten 5 Jahren vor?
- Falls Luecken: Anrechnungszeiten? Kindererziehungszeiten?

### Schritt 3 — Medizinische Belege sammeln

- Hausarzt
- Facharzt (mehrere)
- Reha-Berichte
- Krankenhaus-Berichte
- AU-Zeiten

Verlauf darstellen: Wann begann die Verschlechterung? Welche Therapien wurden versucht?

### Schritt 4 — Widerspruch

```
Deutsche Rentenversicherung [Traeger]               [Ort, Datum]

Versicherungs-Nr: [...]

Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Bescheid lege ich

           Widerspruch

ein.

Vorlaeufige Begruendung:

1. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfuellt
   - Wartezeit 5 Jahre erfuellt seit [Datum]
   - 3 Jahre Pflichtbeitraege in den letzten 5 Jahren vor [Datum der Erwerbsminderung]

2. Medizinische Voraussetzungen
   - Diagnosen: [Liste mit ICD-Codes]
   - Aktuelles Leistungsvermoegen: weniger als 3 Stunden taeglich
   - Belege: Atteste meines Hausarztes Dr. [Name] vom [Datum] und Facharztes Dr. [Name] vom [Datum]

3. Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt (hilfsweise)
   Sollte ein Leistungsvermoegen von 3 bis unter 6 Stunden angenommen werden, ist der Teilzeitarbeitsmarkt fuer mich verschlossen.

4. Berufsschutz § 240 SGB VI (falls Jahrgang vor 02.01.1961)
   Berufsschutz ist gegeben.

Beigefuegt:
- Aerztliche Befundberichte
- Reha-Entlassungsbericht
- Schweigepflichtsentbindung

Mit freundlichen Gruessen
```

### Schritt 5 — Klage einreichen

Wenn Widerspruch erfolglos: kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (siehe `verpflichtungsklage-54-sgg`).

### Schritt 6 — Im SG-Verfahren

- Gericht holt Befundberichte ein.
- Gericht beauftragt Gutachter (meist Orthopaedie, Innere, Psychiatrie).
- Untersuchungs-Termin.
- Bei negativem Gutachten: § 109-Gutachten erwaegen.

### Schritt 7 — Beim Berufsschutz argumentieren

Nur bei Jahrgang vor 02.01.1961. Sonst irrelevant. Pruefen Sie genau die Definition Ihres "bisherigen Berufs" — qualifizierte Berufstaetigkeit.

## Worauf Sie besonders achten muessen

- **Versicherungsverlauf zwingend pruefen** — wenn die Voraussetzungen nicht erfuellt sind, ist EM-Rente nicht moeglich.
- **Befristete EM-Rente** § 102 SGB VI: meist 3 Jahre, Verlaengerung moeglich.
- **Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt** als Argument: BSG, Beschl. v. 19.12.1996 — GS 2/95, in juris pruefen.
- **Krankengeld-Ende** als Trigger: oft erfolgt EM-Antrag erst nach Aussteuerung.

## Typische Fehler

- "Ich kann nicht mehr arbeiten" ohne konkrete Stundenangabe → konkret
- Versicherungsverlauf nicht geprueft → Grundvoraussetzung
- Berufsschutz fuer falschen Jahrgang behauptet → nur vor 02.01.1961
- Reha-Bericht ignoriert → wichtigster Beleg

## Querverweise

- `verpflichtungsklage-54-sgg` — Klageform
- `arztberichte-vorlegen-laien-leitfaden` — Atteste
- `medizinische-gutachten-strategie-laien` — Gutachten
- `sachverstaendigen-wahlrecht-109-sgg` — eigenes Gutachten
- `widerspruch-gegen-gutachten-laien` — Reaktion auf Gutachten

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. §§ 43, 240 SGB VI aktuell. BSG-Linie zur verschlossenen Teilzeitarbeit BSG GS 2/95 (verifizieren in juris). Volkstuemlicher Hinweis: bei laufender Erwerbsminderung Reha-Vorrang § 9 SGB IX beachten.
